Teil des Telekommunikationsgesetzes verletzt Grundrechte,
Wer hätte das
gedacht?
Da haben unsere Gesetzeshersteller ein Gesetz gemacht, das
es den Behörden erlaubt, auf die intimsten Daten von Telefon- und Handybenutzern
zuzugreifen ohne das die davon was merken.
„Die Entscheidung erging ohne mündliche Verhandlung aufgrund
von Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr
2005. Im Zentrum standen weitreichende Regelungen zur Speicherung und
Verwendung von Telekommunikationsdaten, insbesondere von Festnetz- und
Handynummern, Anschlusskennungen und von
persönlichen Daten der Anschlussinhaber - Namen, Anschriften, Geburtsdaten.
Für die Abfrage können Behörden in einem automatisierten Verfahren auf die bei
der Bundesnetzagentur gespeicherten Daten zugreifen oder sich in einem
manuellen Verfahren direkt an die Telekom-Dienstleister wenden. Nach Angaben
der Bundesregierung gab es im Jahr 2008 mehr als 26 Millionen automatisierte
Abfragen von rund 100 Behörden bei 120 Telekommunikationsunternehmen.“
Und jetzt, nach fast
sieben Jahren! sagt das Verfassungsgericht: So nicht!
Auch wenn sich an dieser Praxis nach der Karlsruher
Entscheidung nicht allzu viel ändern wird, so sehen sie doch, dass sie nicht immer
machen können was sie wollen.
Das Gericht sprach
zwar von einem 'nicht unerheblichen Eingriffsgewicht'. Angesichts der Bedeutung
für die Gewährleistung von Sicherheit und der 'begrenzten Aussagekraft der
Daten' sei das automatisierte Verfahren verfassungsgemäß. Das gelte auch für
die Abfrage von statischen IP-Adressen, mit denen insbesondere Großnutzer im
Internet identifiziert werden können. Erhebliche
Einwände formulierten die Richter hingegen zu gezielten Fragen von
Sicherheitsbehörden nach 'dynamischen IP-Adressen', die privaten Nutzern im
Internet zugewiesen werden. Weil so in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen
werde, schränkte Karlsruhe die Auskunftspflicht von Providern hier ein. Von
dieser Ausnahme abgesehen, seien die Auskunftspflichten nicht zu beanstanden.
Und auch bei ACTA müssen wir aufmerksam sein. Es wird uns erzählt, es ginge um
Urheberrecht und um Markendiebstahl. Von wegen,
es geht um die totale Kontrolle, die sie über uns
haben wollen. Es ist der absolute Lobbyistenwahnsinn.
Morgen mehr über ACTA
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