Freitag, 16. Oktober 2020

Hamburg: Maskenpflicht nach Hausnummern - Corona jetzt mit GPS, Uhr und Kalender ausgestattet?

Die nächste deutsche Metropole kommt über den umstrittenen Corona-Warnwert von 50 positiven Tests pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen: München überschreitet den Wert bereits das zweite Mal innerhalb weniger Wochen. Auch Duisburg meldet Infektionswerte im roten Bereich. In Hamburg gilt ab heute (12. Oktober) Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen – Gesichtsvisiere sind in Hamburg auch nicht mehr als Mund-Nasen-Schutz anerkannt.

Der Hamburger Senat veröffentlichte am 10. Oktober eine Karte, auf der die betroffenen Straßen und Plätze markiert sind, wo ab Montag (12. Oktober) Maskenpflicht gilt. Dazu zählen die Reeperbahn mit mehreren Seitenstraßen, die St.-Pauli-Landungsbrücken sowie das Schulterblatt im Schanzenviertel, der Ballindamm an der Binnenalster und der Steindamm mit Steintorplatz am Hauptbahnhof. Auch die Straße Mühlenkamp im Bezirk Nord ist betroffen, schreibt „NDR“.

Auf diesen Plätzen darf der Mund-Nasen-Schutz nicht abgenommen werden – auch nicht zum Essen, Trinken oder Rauchen, wie der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, am Sonntag erklärte.

Gesichtsvisiere würden nicht mehr als Mund-Nasen-Schutz anerkannt, weil sie die Verbreitung des Virus über Aerosole nicht verhinderten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht droht nach Angaben von Sozialsenatorin Melanie Leonhard künftig ein Mindestbußgeld von 150 Euro. Bislang gilt seit dem 10. September offiziell ein Bußgeld von 80 Euro. Der Bußgeldkatalog soll aber in Kürze verschärft werden.

Auf den folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen gilt für die anwesenden Personen eine Maskenpflicht ab Montag, 12. Oktober 2020:

  1. auf dem Steindamm im räumlichen Bereich von der Hausnummer 33 bis zum Steintorplatz, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  2. in der Stralsunder Straße, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  3. auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr,
  4. auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr,
  5. in der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  6. in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  7. in der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  8. auf dem Hans-Albers-Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  9. auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  10. auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr,
  11. auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag,
  12. in der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag,
  13. in der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen der Körnerstraße und der Preystraße, täglich von 12 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag,
  14. auf den Sankt-Pauli-Landungsbrücken einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage und den Brücken 1 bis 10, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr.
München und Duisburg überschreiten Corona-Warnstufe

Die Städte München und Duisburg haben in der Corona-Pandemie die Warnstufe von 50 positiven Tests pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten.

Wie aus den Angaben des Robert Koch-Instituts vom Montagmorgen hervorgeht, liegt der Wert in München bei 50,6, in Duisburg bei 50,1 (Datenstand 12.10., 0.00 Uhr).

Auch die Landkreise Regen und Fürstenfeldbruck sowie die Städte Memmingen und Rosenheim in Bayern übersteigen derzeit den kritischen Wert. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Gesundheitsämter laut RKI in der Landeshauptstadt München 12.592 nachgewiesene Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 gemeldet.

München hatte bereits den Corona-Warnwert überschritten und in der Folge verschärfte Corona-Regeln umgesetzt. Der Stadt zufolge bleiben bis einschließlich Donnerstag Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie nur in Gruppen von maximal zehn Personen gestattet. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie Hochzeiten oder Geburtstagen, gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Im Zuge der Verschärfung war auch der Alkoholkonsum eingeschränkt worden.

In Duisburg haben die Gesundheitsämter seit Beginn der Corona-Krise 3251 nachweisliche Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 gemeldet. Am Sonntag hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) einheitliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Corona-Hotspots angekündigt.

Experten warnen zugleich vor Alarmismus. „Wir müssen aufhören, auf die Zahl der Neuinfektionen zu starren wie das Kaninchen auf die Schlange, das führt zu falschem Alarmismus“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.  Selbst 10.000 Infektionen täglich wären kein Drama – „wenn nur einer von 1.000 schwer erkrankt, wie wir es im Moment beobachten“, sagte Gassen.


Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes

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