Dienstag, 14. Juli 2020

Der "dicke Hund des Monats" kommt aus Krefeld

Das RKI fordert von Kommunen verfälschende Todesmeldungen

Aus den amtlichen Krefelder Covid-19 Meldungen vom 6.7.2020:

"Die Zahl der Corona-Infektionen ist in Krefeld im Vergleich zum Freitag um drei Fälle gestiegen: Aktuell (Stand: Montag, 6. Juli, 0 Uhr) sind 27 Personen mit dem Virus infiziert. Die Zahl der bisher insgesamt positiv Getesteten in Krefeld beträgt nun 674 (Freitag 668), die Zahl der Genesenen liegt bei 624 (622). Obwohl es laut Feststellung des städtischen Fachbereichs Gesundheit keinen neuen Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19 zu verzeichnen gibt, muss die Zahl der Verstorbenen systemrelevant um einen Fall auf nun 23 heraufgesetzt werden, um die Statistik an die des Robert-Koch-Institutes anzupassen. Grund ist, dass Personen, die einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden und später versterben grundsätzlich in dieser Statistik aufgeführt werden. Im vorliegenden Krefelder Todesfall galt die Person (mittleren Alters und mit multiplen Vorerkrankungen) nachdem es mehrfach negative Testergebnisse gab inzwischen seit längerem als genesen."
[Hervorhebung vom Blogschreiber]
Quelle https://www.krefeld.de/de/inhalt/corona-aktuelle-meldungen/

Dann ist es also doch keine Verschwörungstheorie wie immer behauptet wird. Egal was letztendlich den Tod eines Menschen verursacht hat, sobald bei ihm einmal Corona-Viren festgestellt wurde, egal wann, gilt er für die "Experten" des Robert-Koch-Instituts als Corona-Toter und es müssen Urkunden gefälscht werden, damit die Statistik stimmt.
Robert Koch würde im Grabe rotieren, könnte er mitbekommen, für welche abstrusen Machenschaften sein Name benutzt wird.

1 Kommentar :

  1. Es handelt sich hier m. E. um Falschbeurkundung im Amt (zwecks Irreführung der Öffentlichkeit) und Anstiftung zur Falschbeurkundung, strafbar nach:
    § 348 StGb
    Falschbeurkundung im Amt
    (1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Ich hoffe, es findet sich ein Jurist, der Strafanzeige stellt.
    Marie

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