Thema:
Rheinland Pfalz
Handschlag-Verweigerung eines Polizisten sorgt für Aufregung:
Muslimischer Polizist gibt Kollegin die Hand nicht
Bei einer Beförderungsfeier im deutschen Montabaur wollte eine Polizistin ihrem Kollegen gratulieren. Doch dieser verweigerte ihr den Handschlag – aus religiösen Gründen.
Eigentlich sollte es eine Geste der Freundlichkeit sein. Anlässlich einer Beförderungsfeier Ende Mai im deutschen Montabaur will eine Polizistin ihrem Kollegen gratulieren. Doch dieser verweigert ihr den Handschlag – aus religiösen Gründen, wie er sagt. Der Eklat sorgt nun für hitzige Köpfe. Der Polizeibeamte, der sich zum Islam bekennt, wurde vorderhand in den Innendienst versetzt, wie die «Rhein-Zeitung» schreibt.
Dem Polizisten könnten jedoch noch weitere Konsequenzen drohen. Wie das rheinland-pfälzische Innenministerium mitteilte, wurde gegen den Mann ein Disziplinarverfahren beim Koblenzer Polizeipräsidium eingeleitet. Als Strafmassnahme wäre demnach von einer Rüge bis zu einer Entlassung alles möglich.
«Verfassungsgemässes Frauenbild ist die Gretchenfrage»
Für den Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ernst Scharbach, ist klar, dass die Trennung von Staat und Religion nicht verhandelbar ist. «Wenn unser Kollege aus Koblenz auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren will, wird er sich entscheiden müssen», sagt er dem Südwestrundfunk. Die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass Polizisten ihr Gegenüber weltanschaulich neutral behandelten. Negative wie positive Diskriminierungen wegen der Ethnie, der sexuellen Orientierung oder der Religion dürften im Staatsbetrieb keine Rolle spielen. «Ein verfassungsgemässes Frauenbild ist die Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung», sagt Scharbach dem Sender.
Gemäss der «Rhein-Zeitung» können sich weder die Kollegen noch das Innenministerium erklären, weshalb sich der Polizist so verhalten hatte, keiner hatte mit dieser Reaktion gerechnet. Bisher hatte sich der Beamte immer vorbildlich und professionell verhalten. Die CDU will nun mit einer Anfrage an die Landesregierung wissen, ob es sich dabei um einen Einzelfall handle oder ob noch weitere Fälle bekannt seien, schreibt die Zeitung weiter. (bee)
Mit freundlicher Genehmigung von 20min.ch
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