Dienstag, 4. Juli 2017

Ist der Bundestag mit 60 Abgeordneten beschlussfähig?

Thema: Netzdurchsetzungsgesetz

Neue Frage zum Netzdurchsetzungsgesetz:
War der Bundestag mit 60 Abgeordneten überhaupt beschlussfähig?

Rund 40 - 60 Abgeordnete von 630 stimmten über das NetzDG (Zensurgesetz) ab. War der Bundestag überhaupt beschlussfähig? Und wo waren die anderen Abgeordneten?

Auf den Videos der 244. Bundestagssitzung, bei der über das NetzDG abgestimmt wurde, ist zu sehen, dass etwa 40 bis 60 Abgeordnete anwesend sind. Bundespräsident Lammert stellte trotzdem fest, dass der Bundestag beschlussfähig sei – obwohl dafür mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein müssten.

Im Bundestagsprotokoll der Sitzung steht auf S. 17:
„Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei gleichem Stimmverhalten – mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und die Stimme einer Kollegin der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ist der Gesetzentwurf damit angenommen.“
War der Bundestag überhaupt beschlussfähig?

Die Juracademy schreibt dazu:
„Zu der Frage wann der Bundestag beschlussfähig ist, schweigt das Grundgesetz. Nach Art. 42 Abs. 2 GG ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich für einen wirksamen Beschluss des Bundestages.“

„Aber reicht es aus, wenn nur ein Bruchteil der gesetzlichen Mitglieder des Parlaments mehrheitlich über ein Gesetz abstimmen? Zuletzt mutete es ein wenig seltsam an, als während der Fußball EM ein umstrittenes Meldegesetz nur von wenigen Abgeordneten beschlossen wurde.“

„Die Regelungen über die Beschlussfähigkeit des Bundestages finden sich in § 45 der Geschäftsordnung des Bundestages. Danach ist der Bundestag zumindest dann beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind.“

„Wird die Beschlussfähigkeit nicht von einer Fraktion oder von anwesenden 5 % der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, so wird die Beschlussfähigkeit vermutet. Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Vermutungsregel beschäftigte sich das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, die in der amtlichen Sammlung nachzulesen ist (BVerfGE 44, 308 ff.).“

Video: Demokratie im Endstadium: Unter 10 % der Abgeordneten stimmen für das Zensurgesetz


Wo waren die anderen Abgeordneten?

Ein Twitter-Tweet lautet – vielleicht ist es nur Satire:

Rätsel gelöst: Kaum Abgeordnete bei #NetzDG Abstimmung. Viele waren Backstage #Ehefueralle feiern. Prost! #gruene#cdu#meinungsfreiheit

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

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