Montag, 13. März 2017

Das G10 Gesetz - Was verheimlicht uns unsere Regierung noch alles?

Thema: Geheim-Gesetze

Spionage durch die Amerikaner ist rechtlich ok
Das geheime G10 Gesetz

Spionage durch die Amerikaner ist rechtlich erlaubt: Durch das G10 Gesetz. „Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.“ An eine Änderung der Gesetze wird nicht gedacht, denn dann müsste zuallererst zugegeben werden, dass sie existieren. Für militärische Gesetze gibt es keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung.

Aus aktuellem Anlass verweisen wird auf einen Artikel von 2015. Denn die Spionage durch die NSA – und andere amerikanische Dienste – ist rechtlich erlaubt: durch das G10 Gesetz. Um diese Tatsache zu verbergen, wurde seither an der Oberfläche etwas Wind gemacht: Die NSA Selektorenliste bleibt auf Wunsch der Bundeskanzlei geheim.

Wikileaks veröffentlichte bereits 2015 einige Dokumente, wer alles durch die NSA abgehört wurde. Die Süddeutsche gibt heute auch einen kurzen Einblick in die Liste. Doch der Skandal ist noch nicht zu Ende, der eigentliche Hintergrund wird verschwiegen.

Zuerst zur Selektorenliste: Die Mitglieder des Bundestags verlangen, dass sie die Liste einsehen dürfen und dies auch ohne die Zustimmung der USA

Durch den kurzen Einblick, den die Süddeutsche der Allgemeinheit gibt, ist zu sehen, dass Bundesminister, Referenten und auch Fax-Geräte verschiedener Ministerien betroffen waren. Betroffen waren/sind neben dem Kanzleramt das Wirtschafts-, Finanz- und Agrarministerium.

Die NSA informiert sich hauptsächlich über deutsche Währungs- und Handelspolitik.

Gerhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendienstes, sagte zwar, dass es für US-Geheimdienste ein Verbot der Wirtschaftsspionage gibt. Allerdings zeigen nun die neuen Informationen, das die US-Geheimdienste sich nicht an diese Verbote halten und die USA ebenso wie alle anderen Länder an den Geheimnissen anderer Wirtschaften sehr interessiert sind. Gerade das ist der Auftrag eines Geheimdienstes.

„In der Regel ist die Überwachung an Funktionen und nicht an Personen gebunden. In der Liste finden sich aber auch Einträge, die klar Personen zugeordnet werden können: „FINANCE MIN LAFONT“ etwa für den früheren Finanzminister Oskar Lafontaine (von Herbst 1998 bis Frühjahr 1999 im Amt).“ Schreibt die Süddeutsche.

Durch Wikileaks wird auch deutlich, dass die NSA die Bundeskanzlerin ausspähte. Obwohl die deutsche Bundesanwaltschaft bereits zweimal zu dem gegenteiligen Ergebnis kam – es war wohl ein veröffentlichter Wunschtraum: „Die Strafverfolger hatte keine Anhaltspunkte dafür gefunden und befunden, es bestünden „keine weiteren Ermittlungsansätze“.

Nun zum eigentlichen Skandal: das geheime G10 Gesetz

Was sagte die Kanzlerin?

„Sollte es sich als wahr herausstellen, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) amerikanischen Diensten zugearbeitet habe, handelt es sich um einen sehr ernsthaften Fall. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, so steht das für mich in einem klaren Widerspruch zu dem, was ich unter einer vertrauensvollen Zusammenarbeiten von Diensten und auch von Partnern verstehe. Wir müssen nun die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes abwarten.” Kanzlerin Merkel 2014.

Es fällt auf: sie kritisiert den BND, nicht die NSA. Wieso nur diese?

In der Zeit der ersten Veröffentlichungen zur NSA und ihrem freien Agieren in Deutschland erinnerte sich die Bundesregierung an ein Gesetz, welches die rechtliche Grundlage dafür bildet:

„Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.“

In einem sehr lesenswerten Interview des Historikers Josef Foschepoth und aus anderen Veröffentlichungen ist zu sehen, dass es sich im G10 Gesetz um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem anderen Gesetz handelt:

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959. Und der ist weiterhin in Kraft.

In dem Abkommen heißt es: Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere
(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;

(b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Wie der Historiker Foschepoth nachweist, bedeutet das Fortbestehen dieses Artikels, dass die Überwachungsmaßnahmen auf völlig legale Weise erfolgen. Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Ursprünglich war der Artikel für den Schutz amerikanischer Truppen gedacht. Und sicherlich wurde dieser Artikel mit der Zeit angepasst, sodass sie das Recht haben, die Serverstruktur zu überwachen und die Server abzuhören. Das heißt, dass die Amerikaner völlig legal alle Telefongespräche mithören dürfen. Was sie damit tun kann keiner kontrollieren.

Der weltgrößte Netzknoten De-CIX in Frankfurt wird abgehört

Vom De-CIX, dem weltweit größten Netzknoten ist bekannt, dass er abgehört wird. Wenn man der Webseite golem folgt, kann sich auch ein Nicht-Techniker einen ersten Einblick verschaffen.

Golem zeigte auch, dass die NSA die Daten des BND nicht mehr wollte: „Der US-Geheimdienst NSA hat die Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausleitung von Daten aus dem Frankfurter Internetknoten DE-CIX offenbar aus eigenem Antrieb gestoppt.“

Das werden sie nur tun, wenn sie eine bessere Lösung gefunden haben und sie einen anderen geheimen Zugang (NSA und BND sind Geheimdienste und wenn etwas heraussickert, finden sie andere Wege) haben.

Es gibt „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“

Der Historiker aus Freiburg geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Foschepoth weiter:
„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Nach dem 11. September 2001 steigerte sich die nachrichtendienstliche Tätigkeit enorm, da damals der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt wurde.

Auch dafür gab es eine rechtliche, streng geheime Grundlage. Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:
„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Unsere Regierung wird dies wissen, davon kann ausgegangen werden. Der Nato-Bündnisfall ist nicht aufgehoben. Es wird nur gehofft, dass alles wieder in Vergessenheit gerät. Die NSA darf alle abhören, außer mit gewissen Einschränkungen, die Bürger der USA. Das macht dann der britische Geheimdienst und übergibt ihm die Daten.

An eine Änderung der Gesetze wird nicht gedacht, denn dann müsste zuallererst zugegeben werden, dass sie existieren. Für militärische Gesetze gibt es keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung.

Gregor Gysi hat es – bereits legendär – Besatzungsrecht genannt. Er ist Rechtsanwalt und wird keine juristisch falschen Tatsachen laut verkünden. Keiner hat ihm widersprochen. (ks)


Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe