Tafeln fürchten um Lebensmittel-Spenden
Steuer-Irrsinn: Bäcker
muss für Brot-Spende zahlen
hiess die Schlagzeile bei Focus-online
Es ist zwar schon
eine Weile her, aber es sollte nicht so schnell in Vergessenheit geraten.
In einem Land, dessen Kanzlerin von Wachstum im Sinne von
Profitmaximierung schwadroniert sobald sie irgendwo ein Mikrofon oder eine
Kamera erblickt, sollte man sowas eigentlich nicht vermuten.
Jedoch eine typisch deutsche Behördenmentalität verdeutlicht
wie kaputt unsere neoliberale Gesetzgebung ist. Anscheinend
ist es preisgünstiger für einen Bäcker, seine übriggebliebenen Waren zu vernichten
statt sie Bedürftigen zu spenden.
Vernichtet er die Ware, dann fallen keine Steuern an; verschenkt
er sie an Bedürftige, dann muss er darauf Umsatzsteuer zahlen als hätte er sie
verkauft. Wahnsinn!
Alle Gesetze zur Umsatzsteuer stinken förmlich Meilen gegen
den Wind nach Lobbybeteiligung.
Wie oft wurde schon versprochen, eine Korrektur
herbeizuführen? Was ist passiert? –
Nichts!
Die Mehrwertsteuer auf Tiernahrung beträgt immer noch 7% auf
Babynahrung aber 19%, auf Rennpferde 7% aber auf Zebras und Esel 19%,
Und der Hammer: am 16.06.2010 schon konnte
man hier lesen:
Bei den Grünen gibt es
sehr dezidierte Vorschläge, wie man über den Subventionsabbau zu Einsparungen
kommen könnte. Nach einer Berechnung des Umweltbundesamts machen
umweltschädliche Subventionen auf Einnahme- und Ausgabeseite im Bundeshaushalt
jährlich rund 42 Milliarden Euro aus. Dort gibt es nach Ansicht der Grünen
großes Einsparpotential. «Die Steuerfreiheit für Flugbenzin muss wie die
Ausnahmen für die Ökosteuer abgeschafft werden. Spritschluckende, große
Dienstwagen dürfen nicht weiter steuerlich subventioniert werden. Kurzfristig
kann so ein jährliches Entlastungspotential von über 12 Milliarden Euro für den
Bundeshaushalt gehoben werden», so Bonde.
Was ist passiert? –
Nichts! Jeder normal denkende Mensch kann sich nur noch an den Kopf fassen!
Freitag, 20.07.2012, 14:40
Im Streit mit dem Fiskus muss ein Bäcker aus Sachsen Tausende Euro
Steuern nachzahlen. Alles nur,
weil er altes Brot an Bedürftige gespendet hatte. Andere Bäcker sind jetzt
verunsichert – und die Tafeln empört.
Der Fall von Roland
Ermer sorgt nun auch bei seinen Berufs-Kollegen für Verunsicherung. Der Bäcker
aus Sachsen muss rückwirkend rund 5000 Euro an das Finanzamt zahlen, wie
„Spiegel Online“ berichtet. Dabei hatte er nur helfen wollen und seine übrig gebliebenen
Brot- und Gebäckreste an die Tafel gespendet. Der Verein sammelt die
Lebensmittel und verteilt sie dann Obdachlose und Bedürftige.
Das Finanzamt sah das aber anders. Er habe sich dem Schwarzspendens schuldig gemacht. Selbst von dem alten Brot möchte der Fiskus noch eine Scheibe abhaben und beruft sich auf Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Demnach sind auch bei Lebensmittel-Geschenken die Herstellungskosten zu versteuern.
Das Finanzamt sah das aber anders. Er habe sich dem Schwarzspendens schuldig gemacht. Selbst von dem alten Brot möchte der Fiskus noch eine Scheibe abhaben und beruft sich auf Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Demnach sind auch bei Lebensmittel-Geschenken die Herstellungskosten zu versteuern.
Aktuelle
Rechtsprechung ungerecht
Auf die Zutaten wie
Mehl, Butter oder Hefe zahlt der Bäcker eine Umsatzsteuer, die im Nachhinein
wieder geltend gemacht werden. Falls die Produkte jedoch verschenkt werden,
gilt dieser Vorsteuerabzug nicht. „Wenn ich das Essen wegwerfe, dann muss ich
gar nichts bezahlen“, ärgert sich Ermer.
Denn Kuchen auf der Müllkippe sind keine Leistung und müssten somit nicht versteuert werden, erklärt ein Sprecher des Finanzamts. Werden Bedürftige dagegen mit Brötchen versorgt ist das unzweifelhaft eine Leistung. Roland Ermer muss nun jährlich rund 1000 Euro an Steuern für seine hilfreichen Spenden zahlen.
Denn Kuchen auf der Müllkippe sind keine Leistung und müssten somit nicht versteuert werden, erklärt ein Sprecher des Finanzamts. Werden Bedürftige dagegen mit Brötchen versorgt ist das unzweifelhaft eine Leistung. Roland Ermer muss nun jährlich rund 1000 Euro an Steuern für seine hilfreichen Spenden zahlen.
Doch steht am gleichen Tag in der Süddeutschen:
Keine Steuerpflicht
mehr für Spenden an Tafel
Finanzamt verzichtet auf
milde Gaben
Ein
Bäcker aus Sachsen wollte Gutes tun und lieferte umsonst Brot an die lokale
Tafel. Doch auch das Finanzamt wollte Gutes - und besteuerte die Spende. Das
Bundesfinanzministerium hat diese Praxis nun gestoppt.
[…]
"Lebensmittel
zu vernichten, die noch verzehrt werden können, obwohl auch hierzulande
Millionen Menschen nicht genug zu essen haben - das ist ökologischer und
sozialer Blödsinn", sagt Häuser. Er findet deshalb die Entscheidung des
Bundesfinanzministers "super".
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