Thema:
Brüsseler Wahnsinn
Rückrufaktion bei Lidl
Lidl ruft verkaufte Schnullerbänder zurück. Weil sie für Babys und Kleinkinder gefährlich sein könnten, sind bei Lidl verkaufte Schnullerbänder zurückgerufen worden.
Die „Schnullerbänder im Doppelback“ der Marke „Lupilu“ und der Artikel-Nr. 281251 sind betroffen, und zwar die, die seit dem 16. Februar verkauft wurden. Das teilte das Unternehmen Roman Habermann Bijoux-Modische Accessoires mit Sitz in München am Donnerstag mit.
Bei ihnen könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen und zudem könne es durch die Länge der Schnullerbänder passieren, dass sich Babys und Kleinkinder damit strangulieren.
Kunden können den Artikel den Angaben zufolge zurückgeben und den Kaufpreis zurückbekommen.
Wer jetzt meint: "dass kann doch wohl nicht wahr sein", hat Recht.
Schließlich gibt es die "DIN EN 12586". Kennt die Jemand?
Es handelt sich um die Schnullerkettenverordnung.
52 eng bedruckte Seiten, acht Kapitel, jeweils bis zu 40 Unterpunkte: So umfangreich ist die Vorschrift, mit der Brüssel die Sicherheit eines kleinen Spielzeugs sicherstellen will. Doch selbst die EU-Bürokraten räumen ein, dass Unfälle, die durch Schnuller verursacht werden, "so gut wie nicht bekannt sind".
Das Hambueger Abendblatt schrieb dazu:
Bunte Holzperlen auf einer reißfesten Baumwollschnur. An einem Ende ein Clip, am anderen eine kleine Schlaufe. Eine Schnullerkette, wie sie allein in Hamburg täglich dutzendfach verkauft wird. Gemacht für Babys, genormt von Bürokraten. Höchstens 22 Zentimeter ist eine solche Kette lang. 22 Zentimeter, mit denen sich 30 Experten der Europäischen Union seit mehr als zehn Jahren immer wieder beschäftigen. Das aktuelle Ergebnis: 52 eng bedruckte Seiten, acht Kapitel, jeweils bis zu 40 Unterpunkte. "DIN EN 12586" heißt das Werk offiziell. "Schnullerkettenverordnung" nennen Gerhard Gollnest (52) und Fritz-Rüdiger Kiesel (54) mit leicht verächtlichem Unterton den Papierstoß, der sich vor ihnen auf dem Schreibtisch türmt.
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