|
Vor
über zweieinhalb Jahren wollten wir mit einem breiten Bündnis die
Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP" starten. Doch die
EU-Kommission lehnte die Zulassung unserer Bürgerinitiative ab, wogegen
wir vor dem Europäischen Gerichtshof klagten. Erst am vergangenen Mittwoch, nach über 30 Monaten, fällte das Gericht sein Urteil:
Ja, die EU-Kommission hätte unsere Bürgerinitiative offiziell zulassen
müssen. Gut, dass wir auf die Entscheidung des Gerichts nicht gewartet
und gleich eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative
gestartet haben. Fast 3,3 Millionen Unterschriften kamen so zusammen,
ein riesiger Erfolg.
Das Urteil aus Luxemburg kommt also zwei
Jahre zu spät. In der Zwischenzeit ist viel passiert, Fakten wurden
geschaffen, Entscheidungen getroffen. Deshalb müssen solche
Gerichtsverfahren in Zukunft deutlich schneller ablaufen.
Trotzdem sind wir sehr glücklich über das Urteil.
Es stärkt Europäische Bürgerinitiativen und lässt keinen Zweifel daran,
dass internationale Abkommen wie TTIP und CETA auch gegen den Willen
der Kommission Gegenstand einer EBI sein können. Es ist kein Urteil für
die Vergangenheit, sondern für die Zukunft.
Mehr zum Urteil und Links zum Urteil finden Sie in unserer aktuellen Meldung.
Wir
möchten uns an dieser Stelle bei all denen bedanken, die für
selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative und die Klage gegen die
Kommission gespendet haben.
|
|
|
|
|
Keine Kommentare :
Kommentar veröffentlichen
Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe