Dienstag, 18. August 2015

Politischer Künstler Werner May gegen Jobcenter Pasewalk
Jobcenter stellt Grundsicherung ein

Thema: Betreff: Jobcenter wirft das Handtuch.
Von: werner
Datum: 16.08.2015 10:02

Pressemitteilung (Verbreitung erwünscht)
Jobcenter wirft das Handtuch.

Nachdem der politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde den Nachweis geführt hat, dass das Sozialgesetzbuch II in über 40 Fällen gegen den Artikel 19 des Grundgesetzes verstößt, hat das Jobcenter Pasewalk seine Grundsicherung ohne Begründung eingestellt.

„In meinen Augen ist das zwar unverantwortlich aber korrekt“, meint der Künstler, „denn ohne das Sozialgesetzbuch II gibt es keine Gesetzesgrundlage für das Jobcenter. Nur gilt das dann für alle Hartz IV-Empfänger und nicht nur für mich.“

Der Art. 19 Abs. 1 lautet: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Da es sich um ein „muss-Gesetz“ handelt, muss es auch beachtet werden. Die Nichtbeachtung hat die Ungültigkeit des Gesetzes zur Folge, so Werner May, der sich auf eine Expertise der Grundrechtepartei bezieht.

Im SGB II werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Person, das Streikrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum sowie Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung eingeschränkt. Die eingeschränkten Grundrechte des Grundgesetzes werden im SGB II nicht zitiert.

Der Künstler klagt seit über einem Jahr vor dem Sozialgericht Neubrandenburg gegen das Jobcenter Pasewalk. Seit er die Ungültigkeit des SGB II nachgewiesen hat, werden seine Anträge vom Gericht nicht mehr behandelt. Die Fristen zur Widerlegung seiner Argumente sind inzwischen abgelaufen, sodass das Gericht seine Rechtsauffassung indirekt bestätigt hat.

Nun muss sich der streitbare Künstler an das Sozialamt wenden, denn seit Monatsanfang hat er kein Geld mehr zur Verfügung.

In der Anlage ist die ausführliche Expertise der Grundrechtepartei zum Zitiergebot.

Werner May
www.widerstand-ist-recht.de

Attachments/Zitiergebot Expertise.pdf


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