Donnerstag, 4. Dezember 2014

Nach Nackt-Protest im Kölner Dom drohen drei Jahre Knast

Thema: Protest
Nach Nackt-Protest im Kölner Dom
Hamburger Femen-Aktivistin Josephine Witt drohen drei Jahre Knast


Femen-Aktivistin Josephine Witt hier bei ihrer Protestaktion im Kölner Dom. Foto: Screenshot
Von Geli Tangermann und Hannah Andresen
Sie sprang nackt auf den Altar im Kölner Dom, auf ihrem blanken Oberkörper prangte der Schriftzug „I am God“ („Ich bin Gott“): Die Hamburger Femen-Aktivistin Josephine Witt sorgte mit ihrem Skandal-Auftritt bei der Weihnachtsmesse vor einem Jahr für Wirbel. Jetzt drohen ihr drei Jahre Knast. Morgen beginnt in Köln der Prozess gegen die 21-Jährige. Vorwurf: Störung der Religionsausübung.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel: Hamburger Morgenpost

 Leserkommentare

Olove
Werden da nicht Erinnerungen an Pussy Riot wach? Ich dachte solch drakonischen Strafen wären nur in der bösen bösen Diktatur im Osten möglich. Heuchlerei hoch zwölf!

Blonder Hans
„Ein Messdiener hatte mehrere Wochen Angst zum Dienst zu kommen und wollte nur noch bei den Eltern schlafen.“
Wo pennt er den sonst?

Leon Davin
Mich würde mal interessieren,wie das Strafmaß aussehen würde, wenn Sie dasselbe in einer Moschee angestellt hätte. Da wäre wahrscheinlich schon der Verfassungsschutz aktiv. Drei Jahre wäre vielleicht ein wenig übertrieben, aber eine angemessene Strafe für die Respektlosigkeit,hätte Sie schon verdient.

Filzlaus
Die Frau mag vielleicht eine Meise haben, eine Gefängnisstrafe für so einen Pipifax halte ich aber absolut für überzogen.... In den Knast wünsche ich mir da ganz andere Gesellen und Gesellinnen.

Michael Söchtig
Bevor sich hier alle über das Strafmaß aufregen: Das ist die Höchststrafe die möglich ist, § 167 StGB: Wer 1. den Gottesdienst
oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört
oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit anderen Worten: Bei einer nicht vorbestraften Aktivistin gibt es hier maximal Geldstrafe.

Danke Klaus für den Link

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