Warten auf
Karlsruher Euro-Urteil:
Das
Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch über den
Euro-Rettungsschirm ESM. Dem höchsten deutschen Gericht liegen mehrere Klagen
vor. Finanzexperten rechnen mehrheitlich mit einem Ja aus Karlsruhe.
Das
Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch seine mit Spannung
erwartete Entscheidung über den permanenten Euro-Rettungsschirm und den
Fiskalpakt. Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck
den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM)
unterzeichnet und der permanente Rettungsschirm damit aktiv werden kann. Sie
sind der Ansicht, dass die Euro-Rettung nicht ausreichend demokratisch
legitimiert ist.
Nur Deutschland hat
den Vertrag noch nicht ratifiziert
Deutschland hat als
einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert; ohne die Beteiligung
des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm nicht in Kraft treten. Für
den Fall, dass der Rettungsschirm scheitert, wird ein Ende der gemeinsamen
Währung befürchtet.
Bundesverfassungsgericht
Das letzte Wort
über die Euro-Rettung
11.09.2012 ·
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch verkünden, ob ESM-Vertrag
und Fiskalpakt in Kraft treten können. Die Richter müssen sich mit stark
widersprechenden Gutachten beschäftigen, denn vieles hängt von der Auslegung
des ESM-Vertrags ab.
[…]
Ist dies das letzte
Wort?
Formal betrachtet,
urteilt das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nur vorläufig über diese
Eilanträge. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat aber in der mündlichen
Verhandlung im Juli deutlich gemacht, dass die Prüfung diesmal länger dauern
wird als sonst - dafür aber auch praktisch endgültig sein wird. Dann wird man
wissen, ob Bundespräsident Joachim Gauck die drei Gesetze ratifizieren darf.
Dadurch würden die Verträge völkerrechtlich verbindlich; eine
Kündigungsmöglichkeit ist darin nicht vorgesehen.
Was sagt die
Regierung?
CDU/CSU und FDP
beteuern, die Haftung Deutschlands sei auf 190 Milliarden Euro begrenzt, und
die Beteiligungsrechte des Parlaments seien gewahrt. Auch dürfe sich der ESM
bei der EZB kein Geld leihen, bekomme also keine sogenannte Banklizenz.
Immer dasselbe, es wird gelogen bis zum letzten Tag, oder sie wissen es wirklich nicht besser, wahrscheinlich haben sie den so wichtigen Vertrag, über den sie abgestimmt haben, nicht einmal gelesen. Artikel 32 Absatz 9
befreit den ESM von jeder Zulassungs- und Lizenzierungspflicht als
Kreditinstitut. Eine Banklizenz ist überflüssig. Hier der Absatz:
(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder
Lizenzierungspflicht, die sich nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs-
oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt,
befreit.
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