Mittwoch, 12. September 2012

ESM - Warten auf Karlsruher Urteil


Warten auf Karlsruher Euro-Urteil:

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch über den Euro-Rettungsschirm ESM. Dem höchsten deutschen Gericht liegen mehrere Klagen vor. Finanzexperten rechnen mehrheitlich mit einem Ja aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über den permanenten Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt. Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unterzeichnet und der permanente Rettungsschirm damit aktiv werden kann. Sie sind der Ansicht, dass die Euro-Rettung nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist.

Nur Deutschland hat den Vertrag noch nicht ratifiziert
Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert; ohne die Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm nicht in Kraft treten. Für den Fall, dass der Rettungsschirm scheitert, wird ein Ende der gemeinsamen Währung befürchtet.



Bundesverfassungsgericht
Das letzte Wort über die Euro-Rettung
11.09.2012 ·  Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch verkünden, ob ESM-Vertrag und Fiskalpakt in Kraft treten können. Die Richter müssen sich mit stark widersprechenden Gutachten beschäftigen, denn vieles hängt von der Auslegung des ESM-Vertrags ab.
[…]
Ist dies das letzte Wort?
Formal betrachtet, urteilt das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nur vorläufig über diese Eilanträge. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat aber in der mündlichen Verhandlung im Juli deutlich gemacht, dass die Prüfung diesmal länger dauern wird als sonst - dafür aber auch praktisch endgültig sein wird. Dann wird man wissen, ob Bundespräsident Joachim Gauck die drei Gesetze ratifizieren darf. Dadurch würden die Verträge völkerrechtlich verbindlich; eine Kündigungsmöglichkeit ist darin nicht vorgesehen.

Was sagt die Regierung?
CDU/CSU und FDP beteuern, die Haftung Deutschlands sei auf 190 Milliarden Euro begrenzt, und die Beteiligungsrechte des Parlaments seien gewahrt. Auch dürfe sich der ESM bei der EZB kein Geld leihen, bekomme also keine sogenannte Banklizenz.

Immer dasselbe, es wird gelogen bis zum letzten Tag, oder sie wissen es wirklich nicht besser, wahrscheinlich haben sie den so wichtigen Vertrag, über den sie abgestimmt haben, nicht einmal gelesen. Artikel 32 Absatz 9 befreit den ESM von jeder Zulassungs- und Lizenzierungspflicht als Kreditinstitut. Eine Banklizenz ist überflüssig. Hier der Absatz:

(9)   Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die sich nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.

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