Erst am Samstag schrieb ich „Am Grundgesetz schraubt man
nicht im Hinterzimmer“ und bezog mich auf die Veröffentlichung der
Piratenpartei.
Daraufhin erhielt ich folgende Email von Klaus:
„die klammheimliche Änderung Artikels 93 GG sind die
schlüssigen Vorbereitungen zum ESM, natürlich mit den üblichen Tricks. In
"irgendeinen Gesetze-Paket" (an manchen Tagen werden im Bundestag
hunderte Änderungen durchgehechelt, ohne das die Mandatsträger eine Ahnung
haben über WAS sie abstimmen!) versteckt, wäre es plötzlich da.
Den "Mandatsträgern" könnte man in aller Ruhe das
eigene Todesurteil mit unterschieben, auch hier wäre je nach Parteienzwang ein
JA gewiss.“
Zum gleichen Thema schreibt „Deutsche
Mittelstands Nachrichten“:
Heimliche
Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können
Aktuell
CDU: Schäuble darf ESM aufstocken
CDU: Schäuble darf ESM aufstocken
Aus Kreisen von
Verfassungsrechtlern haben die Deutschen Mittelstands Nachrichten erfahren,
dass es bei den Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für
Privatpersonen zu erschweren. Offiziell, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen.
Angeblich wenden sich mittlerweile zu viele Bürger an das Gericht – und dieses
könne die Überlastung nicht mehr bewältigen. Ob die neue restriktive
Politik mit möglichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM zusammenhängt, wollte
am Donnerstag in Berlin niemand bestätigen. Von der Regierung ist bisher dazu
nichts veröffentlicht worde.
[…]
Der Artikel 93 des Grundgesetzes
umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers
gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht
einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz
kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).
Auf Nachfrage der Deutschen
Mittelstands Nachrichten bei der Pressestelle des Deutschen Bundestages
hinsichtlich weiterer Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt teilte man
mit, dass dieser ausgesetzt wurde und nicht wie online angegeben am Freitag
diskutiert werden wird. Als Grund gab die Pressesprecherin an, dass möglicher
Weise vorher noch weitere Beratungen notwendig seien. Die komplette Tagesordnung im PDF-Format mit dem Stand vom Mittwoch
enthält den Tagesordnungspunkt jedoch noch.
Was sind das denn für
„Volksvertreter“ die solche Angst vorm Volk haben, dass sie alles heimlich
machen müssen?
Inwieweit vertreten diese „Volksvertreter“ das Volk, wenn
sie durch Änderung des Grundgesetzes verhindern wollen, dass dieses Volk gegen
ihre Beschlüsse klagen kann?
Solche, schon beinahe
kriminellen, Machenschaften sind doch nicht der Wille des Volkes, oder?
Aber wen vertreten sie dann wirklich, wenn nicht das
Volk?
Wäre es nicht langsam
mal an der Zeit zu bekennen: „Wir nennen uns zwar aus Tradition „Volksvertreter“,
leisten in der Show bei Amtsantritt nur aus Tradition einen Eid aufs Volk, aber
mit dem Volk haben wir schon lange nichts mehr zu tun.
Wir müssen uns um
unsere Klientel, um deren Gewinnmaximierung und damit unser eigenes Wohl kümmern.
Da haben wir für das Volk maximal alle vier Jahre Zeit, denn dann muss es
wieder belogen und betrogen werden um das Kreuz an der richtigen Stelle zu
machen."
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