Montag, 26. August 2019

Ein Kommentar zum Thema: Zweiklassenmedizin


Foto: Screenshot
Nebenstehendes Foto wurde mir zugeschickt.
Ich hatte im Stillen immer gehofft, dass es sich um ein Fake handelt, tut es aber nicht. Im Laufe der Recherche stieß ich auf Folgendes;

GKV - Spitzenverband

Fokus: Asylbewerber / Flüchtlinge
Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt Art und Höhe der Sozialleistungen für Asylsuchende sowie für weitere durch das Ausländerrecht definierte Personenkreise, etwa für Geduldete oder Bürgerkriegsflüchtlinge. In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus. Zu den Sozialleistungen des AsylbLG zählen auch Leistungen der gesundheitlichen Versorgung.

Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem AsylbLG.

Der Anspruch nach § 4 AsylbLG umfasst: lesen Sie hier weiter ...

Es ist unglaublich,
Warum wird das vor Jenen verheimlicht, die es bezahlen müssen?
Gerade weil mittlerweile feststeht, dass es ich nur um wenige Flüchtlinge mit Asylanspruch handelt, dafür aber umso mehr um illegale Einwanderer auf Abzockertour.

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