Freitag, 12. August 2016

Türke schlägt Polizisten krankenhausreif – Staatsanwaltschaft sieht keinen Haftgrund

Thema: Deutsche Justiz

Türke schlägt Polizisten krankenhausreif –
Staatsanwaltschaft sieht keinen Haftgrund

Ein Kieler Polizist wurde von einem Türken brutal zusammengeschlagen. Der Beamte liegt nun mit einem Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen der Nasen- und Augenhöhle im Krankenhaus. Doch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund den mutmaßlichen Täter zu verhaften. Es gebe keine ausreichenden Haftgründe.

Ein Kieler Streifenbeamte wurde von einem Türken brutal attackiert und liegt nun schwer verletzt im Krankenhaus.

Der Vorfall ereignete sich den „Kieler-Nachrichten“ zufolge in der Nacht zu Sonntag. Der Polizist wurde demnach zunächst von einer Gruppe junger Männer mit einem Laserpointer geblendet. Bei einer darauffolgenden Kontrolle habe ein 20 Jahre alter Türke den Polizisten unvermittelt angegriffen. Mindestens dreimal soll der Kampfsportler dem Polizisten ins Gesicht geschlagen haben. Beim Sturz schlug der Beamte mit dem Kopf gegen einen Mauervorsprung, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen der Nasen- und Augenhöhle, berichtet die Zeitung.

„Dieser Angriff ist entsetzlich und macht tief betroffen. Ich wünsche ihm von Herzen, dass er schnell wieder gesund wird und keine psychischen oder physischen Folgen davon trägt“, sagt Innenminister Stefan Studt (SPD) nach dem Vorfall. Er sei auf dem Wege der Besserung, erklärte die Polizei dem Blatt.

Es ist bereits der zweite Überfall auf den 37-jährigen Beamten. Erst vor zwei Jahren war er schon einmal im Dienst bei einem Angriff schwer verletzt worden.

Kein Haftbefehl gegen den Täter

Der Tatverdächtige war bereits wegen diverser Gewalttaten polizeibekannt. Doch ein Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft nicht beantragt. Es gebe keine ausreichenden Haftgründe, hieß es. Den „Kieler-Nachrichten“ zufolge wurde der Vorfall jedoch von Dutzenden Mitbürger gefilmt. Bei der Polizei sorge das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für Kopfschütteln. Ihr Kollege wird möglicherweise nie wieder einsatzfähig sein. Der Täter aber läuft frei herum.

Klaus Schlie (CDU), Vorstand des Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not, fordert nun eine Strafverschärfung. „Wer denkt, das bisherige Strafmaß sei ausreichend, der irrt.“ SPD, Grüne und SSW hatten eine entsprechende Bundesratsinitiative abgelehnt. Die Brutalität gegenüber Polizisten hätte eine „neue Qualität“ erreicht, so Schlie. Dem müsse „mit aller Härte“ begegnet werden. „Ich hätte mir von der Staatsanwaltschaft den Mut gewünscht, Haftbefehl zu beantragen.“

Anweisung von oben: Haftstrafen für Migranten nur in Ausnahmefällen

Der Journalist und Bestsellerautor Udo Ulfkotte schreibt in dem Bericht „Türke schlägt Polizisten fast tot – kein Haftgrund“: „Als langjähriger Beobachter bei solchen Verfahren behaupte ich: Es gibt in Deutschland eine Anweisung von oben, die lautet: Für Migranten nur in Ausnahmefällen Gefängnis. Dahinter stehen viele Informationen, die mich von Lesern meiner Bücher erreichen.“

Das schreibt ein Bürger dem Journalisten:

„Ich war acht Jahre Jugendschöffe, vier am Landgericht xxx und dann vier am Amtsgericht xxx (Anm. des Autors: Orte unkenntlich gemacht). Ich kann einem ‚richtigen‘ Deutschen nur empfehlen, nicht mit Nachbars Quad zu fahren, dafür gibt es die gleiche Strafe wie für 70 professionelle Einbrüche eines ’neuen guten‘ Deutschen. Heute ist es in Deutschland wieder so weit, dass die Stellung der Augen und die Haarfarbe bei der Urteilsfindung herangezogen werden. Ich habe da Bolzen erlebt, die sind einfach unbeschreiblich. Da kann man ein Buch von schreiben. Nachdem es viele Fälle mit Bewährungsstrafen gab, fragte ich dümmlicherweise die drei Berufsrichter, warum denn so viele mit Bewährung von den Amtsgerichten beim Landgericht landen. Antwort eines Berufsrichters am Landgericht: Wir (die Richter) haben eine mündliche Anweisung vom Justizministerium NRW, dass eben möglichst nur im Ausnahmefall Gefängnis vergeben werden solle.

Die Begründung war:

1. Die Gefängnisse sind voll;
2. die Kosten von über 3000 Euro pro Kopf und Monat sind nicht bezahlbar; und
3. sonst wäre die Statistik so massiv negativ für die Migranten.

Eine andere Zuschrift, von einem Berliner Rechtsanwalt an Ulfkotte:

„Ich bin in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Ich habe einige Freunde in Berlin, die einen türkischen bzw. anderen ausländischen Pass besitzen. Diese schütteln mit dem Kopf und fragen mich immer wieder, warum ‚wir‘ uns das gefallen lassen. So habe ich einen Polizisten als Nebenkläger vertreten, den ein ausländischer Mitbürger in den Kopf geschossen hat (der Polizist überlebte schwer verletzt). In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde dieser Täter nicht wegen eines Mordversuchs, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Noch in der Verhandlung wurde dieser Täter von der Haft verschont und freigelassen, damit er dann im offenen Vollzug (von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr kann er die Haftanstalt verlassen) die restlichen 21 Monate (Halbstrafe) ‚abschlafen‘ kann.

Er fährt weiter Mercedes (der ihm natürlich nicht gehört) und zahlte weder eine Entschädigung, noch hat er die Kosten der Nebenklage gezahlt. Der Polizist selbst leidet unter schwersten psychischen Schäden (Ehe kaputt, da Aggressionsanfälle, Haus zwangsversteigert, da die anteilige Pension von 1200 Euro nicht ausreichte, keine Anerkennung als qualifizierter Dienstunfall durch die Polizeibehörde etc.).

RTL wollte darüber berichten und hatte auch schon einen wahrheitsgetreuen Bericht erstellt, der dann aber nach Auskunft des verantwortlichen Redakteurs nicht vollständig gesendet wurde, weil die ‚Oberen‘ bei RTL keinen ‚Ausländerhass schüren wollten‘. Ein amerikanischer Kollege, dem ich diesen Fall geschildert habe, wollte mir das nicht glauben und teilte mir mit, dass dieser Täter in den USA in die Todeszelle gekommen wäre. Ich könnte noch viel mehr über dieses Thema berichten. MFG Rechtsanwalt XXX.“ (so)

Mit freundlicher Genehmigung von: EpochTimes.de

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