Thema:
Überwachungsstaat
Neues Überwachungsgesetz durch die Hintertür beschlossen –
Staatstrojaner ab sofort erlaubt
Hacken durch den Staat ist erlaubt: Das neue Gesetz erlaubt Ermittlern den Zugriff auf Handys, Computersysteme und die Online-Durchsuchung.
"Wir wissen, dass die Terroristen WhatsApp nutzen, deshalb müssen wir die gesetzliche Kontrollmöglichkeit nach der Wahl sofort angehen", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Gegen heftige Kritik aus der Opposition hat die große Koalition das Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten auf Smartphones durch den Bundestag beschlossen.
Die am Donnerstag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp künftig vor der Verschlüsselung abgehört oder mitgelesen werden kann. Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden.
Weil die große Koalition die Neuregelung in einem anderen Gesetz „versteckte“, in dem es etwa um Fahrverbote geht, hat die breite Öffentlichkeit davon zunächst wenig mitbekommen.
Außerdem wird mit dem Gesetz die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist. Die Überwachung soll künftig etwa auch bei Mord und Totschlag, der Verbreitung von Kinderpornografie oder bei schweren Drogendelikten möglich sein.
Mehr Befugnisse gegen Verschlüsselungen
Anstatt der lange dominierenden Kommunikationsmittel wie Telefonieren oder das Verschicken einer SMS nutzen Straftäter inzwischen oft verschlüsselte Wege des Netzes. Da gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch rechtliche Lücken.
„Die Sicherheitsbehörden brauchen innerhalb und außerhalb des Internet nicht mehr, aber eben auch nicht weniger Befugnisse“, forderte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Und wegen der häufig stattfindenden Verschlüsselung gibt es auch technische Hürden.
Es geht um zwei Instrumente: Die Überwachung der unmittelbaren Telekommunikation, die so genannte Quellen-TKÜ. Das andere ist die Online-Durchsuchung, die den Ermittlern Zugriff auf ganze Computersysteme erlaubt.
Staatstrojaner gegen WhatsApp – bevor die Nachrichten verschlüsselt werden
Die wohl spektakulärste Neuregelung in dem Gesetz ist die Möglichkeit, Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp überwachen zu können, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dafür muss ein Trojaner installiert werden.
„Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen“, heißt es dazu im Gesetzestext.
Anbieter dürfen sich nicht weigern
Ausdrücklich ist in dem Gesetz geregelt, dass sich die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht gegen eine angeordnete Überwachung sperren dürfen. Der Digitalverband Bitkom warnte vor „weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen“ der Neuregelung. „Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.“ Bei der beabsichtigten Ausweitung der Überwachung müssten technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die etwa auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden könnten. Es sei daher fraglich, ob die geplante Überwachung von Messenger-Diensten „überhaupt zu einem Mehr an Sicherheit“ führe, erklärte Rohleder.
Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de
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