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Jetzt wurde aber der Asylantrag der aus Syrien geflüchteten Familie abgelehnt. In Deutschland kann sie dennoch für mindestens ein Jahr bleiben - sie geniesst «subsidiären Schutz».
Sie machte auch in der Schweiz Schlagzeilen: Familie Alhamza, die vor der Terrormiliz IS aus Syrien geflohen und letzten Winter in Duisburg angekommen war. Am 27. Dezember begrüssten Tema und Mamon ein kleines Töchterchen, das sie Angela Merkel nannten – «wir wollen uns bedanken, dass wir hier sein dürfen», sagte Vater Mamon damals der deutschen Presse. «Deutschland ist wie eine Mutter zu uns.»
Seither wohnen die Alhamzas in der Nähe von Mönchengladbach in einer einfachen Wohnung und warten auf den Asylbescheid. Der kam jetzt auch: abgelehnt. Der Brief des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge habe ihm «grosse Angst» gemacht, sagt Vater Mamon der «Bild».
Viel weniger positive Asylbescheide
Die Ablehnung des Asylantrags hat für die Syrer vorerst aber keine Konsequenzen. Die Familie der kleinen Angela Merkel erhält nämlich «subsidiären Schutz». Das heisst, dass die Alhamzas ein weiteres Jahr in Deutschland bleiben dürfen, aber keine Familienangehörigen aus Syrien nachreisen können. Der Schutz kann maximal zweimal für jeweils zwei Jahre verlängert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Familie ganz in Deutschland bleiben kann, wenn die Sicherung des Lebensunterhalts sowie Deutschkenntnisse gegeben sind.
Der Fall der Familie steht für den sich abzeichnenden Trend, wonach in Deutschland im Gegensatz zum letzten Jahr viel weniger syrische Asylbewerber einen positiven Bescheid erhalten haben: Von 250'008 Antragstellern aus Syrien erhielten gemäss N-TV im laufenden Jahr lediglich 577 Asyl. 150'276 wurden als Flüchtlinge anerkannt und dürfen drei Jahre bleiben, 93'925 erhielten wie Familie Alhamza «subsidiären Schutz». (gux)
Mit freundlicher Genehmigung von 20min.ch
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