Freitag, 2. Dezember 2016

Kein grünes Licht für CETA-Volksbegehren: Jetzt ziehen wir vor Gericht! ++ Unterschriften an Umweltministerin übergeben ++ Glyphosat-Risiken kein Geschäftsgeheimnis mehr

Donnerstag, 01.12.2016
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Kein grünes Licht für CETA-Volksbegehren: Wir ziehen vor Gericht!
Einreichung der Unterschriften für unser Volksbegehren
Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
nach sechswöchiger Prüfung wurde am vergangenen Mittwoch über unser Volksbegehren gegen CETA entschieden. Das Ergebnis überrascht uns nicht sonderlich: Das Innenministerium weigert sich, dem Antrag grünes Licht zu geben. Doch entschieden ist damit noch lange nichts! Denn jetzt ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof gefragt: Das Gericht kann den Weg für das Volksbegehren doch noch freimachen. Helfen Sie uns mit einer Spende, das Verfahren zu gewinnen?
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Kartonwand mit Unterschriften
CETA ist zwar unterschrieben, aber noch längst nicht ratifiziert. Das Volksbegehren ist ein wichtiger Baustein unserer Kampagne, mit der wir CETA im Ratifizierungsprozess zu Fall bringen wollen. Denn mit dem Volksbegehren können wir die bayerische Landesregierung verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Mehr als 85.000 Unterschriften haben wir dafür im Sommer innerhalb kürzester Zeit gesammelt – ein Riesenerfolg, denn nur 25.000 wären für einen erfolgreichen Antrag nötig gewesen.
Wir werden das Volksbegehren nicht so einfach aufgeben, denn wir sind überzeugt davon, dass die Bevölkerung ein Recht darauf haben sollte, über so tiefgreifende Verträge wie CETA mitzuentscheiden. Gleich durch zwei juristische Gutachten von renommierten Juristen haben wir im Vorfeld der Unterschriftensammlung prüfen lassen, ob ein Volksbegehren gegen CETA auch rechtlich zulässig ist. Beide haben das bestätigt. Wir sind daher sicher, vor dem Verfassungsgericht gute Chancen zu haben.

Allerdings betreten wir mit einem Volksbegehren gegen ein internationales Abkommen auch juristisches Neuland. Um das Gericht von der Zulässigkeit zu überzeugen, wollen wir uns im Verfahren durch angesehene Verfassungsrechtler vertreten lassen, die ausgewiesene Experten sind.
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100.000 Unterschriften gegen Hormongifte an Umweltministerin Hendricks überreicht
Übergabe Unterschriften Hormongifte stoppen Umweltministerin Hendricks
Am Mittwoch waren wir zu Gast bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Gemeinsam mit  unseren Aktionspartnern haben wir ihr die mehr als 100.000 Unterschriften für die Aktion "Hormongifte stoppen" übergeben. Frau Hendricks zeigte sich beeindruckt über die Masse an Unterschriften, diese hätten Gewicht. Sie versicherte, sich gegen die Untergrabung des Vorsorgeprinzips einzusetzen.

Mit unserer Onlineaktion forderten wir Frau Hendricks und Landwirtschaftsminister Schmidt dazu auf, sich für einen effektiven Schutz unserer Gesundheit vor Hormongiften einzusetzen. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Identifizierung von hormonell wirksamen Schadstoffen müssen abgelehnt werden. Denn in den Vorschlägen werden die Hürden für die Einstufung von Chemikalien als hormonell schädlich so hoch angesetzt, dass kaum Stoffe darunterfallen und verboten werden könnten. Dabei werden Hormongifte mit zahlreichen Krankheiten in Verbindung gebracht und schädigen vor allem Ungeborene und unsere Kinder.
Umweltrisiken von Glyphosat kein Geschäftsgeheimnis mehr
Glyphosat-Risiken kein Geschäftsgeheimnis
Pestizid-Hersteller und Zulassungsbehörden halten der Öffentlichkeit gegenüber regelmäßig Informationen über die Schädlichkeit von Ackergiften wie Glyphosat zurück. Geschäftsgeheimnisse der Hersteller müssen gewahrt bleiben, heißt es dann als Begründung. Nicht selten werden so Studienergebnisse unter Verschluss gehalten, die Klarheit über die tatsächliche Giftigkeit der Mittel schaffen könnten.

Doch damit könnte jetzt Schluss sein: Der Europäische Gerichtshof verkündete vergangene Woche, dass Geschäftsgeheimnisse nicht über dem öffentlichen Interesse stehen. Informationen über Art und Auswirkungen der Freisetzung eines Pestizids in die Luft, das Wasser, den Boden oder auf Pflanzen stellen "Informationen über Emissionen in die Umwelt" dar und müssen deshalb offengelegt werden.

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg, denn es räumt Organisationen und BürgerInnen weitreichende Rechte auf Auskünfte über die Wirkung von Pestiziden ein. Auch für das Verfahren um die weitere Bewertung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat dürfte das Urteil eine Rolle spielen.
Auf Ihren Beitrag kommt es an!
Bitte unterstützten Sie uns im Kampf gegen CETA, in dem Sie jetzt für das Verfahren spenden oder Fördermitglied werden. Um Ihnen die Entscheidung etwas leichter zu machen, verlosen wir unter allen neuen Fördermitgliedern bis zum 31. Dezember drei Urlaubsreisen nach Südtirol in die erste pestizidfreie Gemeinde Europas. Außerdem erhalten Sie eine unserer Buchprämien nach Wahl.
Polaroids: Urlaub in Südtirol
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Übrigens: Falls Sie bereits Fördermitglied sind, können Sie ebenfalls am Gewinnspiel teilnehmen und eine Prämie erhalten, wenn Sie Ihren Beitrag erhöhen.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr
Unterschrift Harald Nestler
Harald Nestler
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