nach
sechswöchiger Prüfung wurde am vergangenen Mittwoch über unser
Volksbegehren gegen CETA entschieden. Das Ergebnis überrascht uns nicht
sonderlich:
Das Innenministerium weigert sich, dem Antrag grünes Licht zu geben. Doch entschieden ist damit noch lange nichts!
Denn jetzt ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof gefragt: Das
Gericht kann den Weg für das Volksbegehren doch noch freimachen.
Helfen Sie uns mit einer Spende, das Verfahren zu gewinnen?
CETA
ist zwar unterschrieben, aber noch längst nicht ratifiziert. Das
Volksbegehren ist ein wichtiger Baustein unserer Kampagne, mit der wir
CETA im Ratifizierungsprozess zu Fall bringen wollen. Denn mit dem
Volksbegehren können wir die bayerische Landesregierung verpflichten, im
Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Mehr als 85.000 Unterschriften haben
wir dafür im Sommer innerhalb kürzester Zeit gesammelt – ein
Riesenerfolg, denn nur 25.000 wären für einen erfolgreichen Antrag nötig
gewesen.
Wir
werden das Volksbegehren nicht so einfach aufgeben, denn wir sind
überzeugt davon, dass die Bevölkerung ein Recht darauf haben sollte,
über so tiefgreifende Verträge wie CETA mitzuentscheiden. Gleich durch
zwei juristische Gutachten von renommierten Juristen haben wir im
Vorfeld der Unterschriftensammlung prüfen lassen, ob ein Volksbegehren
gegen CETA auch rechtlich zulässig ist. Beide haben das bestätigt. Wir sind daher sicher, vor dem Verfassungsgericht gute Chancen zu haben.
Allerdings
betreten wir mit einem Volksbegehren gegen ein internationales Abkommen
auch juristisches Neuland. Um das Gericht von der Zulässigkeit zu
überzeugen, wollen wir uns im Verfahren durch angesehene
Verfassungsrechtler vertreten lassen, die ausgewiesene Experten sind.
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