Donnerstag, 8. Dezember 2016

Atomausstieg wird nach Gerichtsurteil sehr teuer für die Steuerzahler

Thema: Atomstrom

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Steuerzahler müssen Konzerne für Atomausstieg entschädigen

Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.

Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte 2002 einen Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen ausgehandelt. Schwarz-Gelb warf alles über den Haufen. Erst verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Meiler. Wenige Monate später kassierte Merkel unter dem Eindruck von Fukushima den Ausstieg vom Ausstieg.

Der 2011 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Alleingang verfügte und schließlich vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden.

E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.

Bei der panischen Gesetzgebung wurden handwerkliche Fehler gemacht, wie das Gericht nun nachweist. Die Richter bestätigten jedoch auch ausdrücklich, dass der Staat das Ende der Atomkraftnutzung bestimmen kann.

Das Eigentum der Versorger sei in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt worden, urteilten die Richter. So seien Investitionen entwertet worden, die die Versorger nach der Laufzeitverlängerung von 2010 vorgenommen hätten. Hierfür müsse es Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen geben. Das Eigentumsrecht schütze auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage.

Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äußerte sich das Gericht nicht. Die Konzerne hatten auf milliardenschwere Entschädigungen auch für entgangene Gewinne gehofft. Die Aktienkurse der Versorger legten zu.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

1 Kommentar :

  1. Wieder einmal erleben wir eine gezielte Meinungsmache.
    Was suggerieren uns die Schlagzeilen und was erweckt das, für die Menschen die nun wieder eine vollkommen unnötige Preiserhöhung ihres Stromverbrauches für 2017 registrieren müssen und sich nicht näher mit der möglichen Energieabsicherung in Richtung erneuerbare Energie beschäftigen?

    Einfache Antwort, der Ausstieg aus der Energieversorgung der KKW ist nicht notwendig, keine Einzelmeinung, leider aber Realität.
    In Wirklichkeit verfügt D. über genügend Strom im Netz, auch ohne KKW und nutzlose nicht mehr erforderliche Kohlekraftwerke. Das soll aber hier nicht mein Thema sein.

    Was ist mit dem Urteil überhaupt passiert und wie muss man es interpretieren?
    Die KKW-Betreiber sind mit ihren Schadenersatzklagen weitgehend gescheitert. Die Milliardenforderungen der Konzerne – sie wollten eine „Entschädigung“ für die Rücknahme der 12-jährigen Laufzeitverlängerung erreichen, die Rede war von 19 Milliarden Euro – sind vom Tisch. Bis auf wenige Details ist die Verkürzung der Laufzeiten im Jahr 2011 ohne staatliche Kompensationszahlungen rechtens.

    Dazu muss den von der rot-grünen ausgehandelten Konsens von 2002 beachten, der durch die Regierung Merkel durch die Laufzeitverlängerung unterlaufen wurde.
    Das Gericht betrachtet lediglich den Zeitraum Dezember 2010 und März 2011. Daraus haben nur zwei KKW Krümmel und Müllheim – Kärlich für ihre Betreiber RWE und Vattenfall Anspruch auf eine Art von Entschädigung.Also im Klartext hier wird lediglich ein Ausgleich für entgangene Produktion von Strommengen bestätigt, der durch Rücknahme der Verlängerung der Laufzeiten für diese zwei KKW nach Auffassung des Gerichtes entstanden sind.
    Hätte die Physikerin Merkel und ihre Regierung, allerdings auch mit den Stimmen der SPD und Grünen im BT der Laufzeitverlängerung nicht zugestimmt, wäre auch dieser Schaden für den Steuerzahler nicht eingetreten.Es ist ein Treppenhauswitz, wenn Leute wie Stegner SPD und Habeck der Spitzenkandidat der Grünen in Schleswig-Holstein nun die Schuld nur der CDU/ FDP anlasten wollen. Einheitspartei bleibt Einheitspartei und entscheidet immer zu Gunsten der Profiteure, sie sind nämlich ein Teil von ihnen.



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