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Donnerstag, 16. März 2017

Staat nimmt Atomkonzernen die Entsorgung ab

Eine kleine Randbemerkung bei einem regierungsnahen Hofberichterstatter.
Thema: Atomstrom

Auf Seite 5 berichtet die "Westfalenpost":
Staat nimmt Atomkonzernen die Entsorgung ab

Berlin. Der Staat kann mit den großen Energiekonzernen einen Pakt zur Entsorgung der Atom-Altlasten abschließen. Die Bundesregierung und die vier Kraftwerksbetreiber Vattenfall, Eon, RWE und EnBW haben sich auf Details für einen Vertrag verständigt. Wie es am Donnerstag in Regierungskreisen hieß, lassen die Konzerne jedoch anders als erhofft nicht alle Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg fallen. Anhängig bleibt der Streit über die Brennelementesteuer sowie eine Entschädigungsforderung von Vattenfall vor einem US-Schiedsgericht über 4,7 Milliarden Euro.

Der Entsorgungspakt sieht vor, dass der Staat den Konzemen die Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis 2022 rund 23,55 Milliarden Euro einschließlich eines Risikoaufschlags am 1. Juli 2017 an einen staatlichen Fonds überweisen. Die Zustimmung der EU-Kommission werde im Frühjahr erwartet.

» der Kommentar des Blogschreibers «

Was genau dient an diesem Pakt "dem Wohle des deutschen Volkes" und nicht dem Wohl der Stromkonzerne und dem privaten Wohlergehen der Entscheider? Wann wird die Eidesformel der Minister und der Bundeskanzler der Realität angepasst und verleitet sie nicht mehr zu einem glatten Meineid? Noch lautet der Amtseid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Es scheint, diese "Vereidigungs-Show" wird nur noch aus Traditionsgründen aufgeführt. Wer war wohl der letzte Minister oder Bundeskanzler, der sich diesem "Eid" verpflichtet gefühlt hat?
Muss zu der Zeit gewesen sein, als es noch Politiker gab und nicht nur Laiendarsteller, die mit ihrer Rolle als Politiker total überfordert sind!

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Atomausstieg wird nach Gerichtsurteil sehr teuer für die Steuerzahler

Thema: Atomstrom

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Steuerzahler müssen Konzerne für Atomausstieg entschädigen

Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.

Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte 2002 einen Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen ausgehandelt. Schwarz-Gelb warf alles über den Haufen. Erst verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Meiler. Wenige Monate später kassierte Merkel unter dem Eindruck von Fukushima den Ausstieg vom Ausstieg.

Der 2011 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Alleingang verfügte und schließlich vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden.

E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.

Bei der panischen Gesetzgebung wurden handwerkliche Fehler gemacht, wie das Gericht nun nachweist. Die Richter bestätigten jedoch auch ausdrücklich, dass der Staat das Ende der Atomkraftnutzung bestimmen kann.

Das Eigentum der Versorger sei in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt worden, urteilten die Richter. So seien Investitionen entwertet worden, die die Versorger nach der Laufzeitverlängerung von 2010 vorgenommen hätten. Hierfür müsse es Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen geben. Das Eigentumsrecht schütze auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage.

Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äußerte sich das Gericht nicht. Die Konzerne hatten auf milliardenschwere Entschädigungen auch für entgangene Gewinne gehofft. Die Aktienkurse der Versorger legten zu.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten