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Mittwoch, 8. November 2017

change.org - Spitzenlobbyist hat direkten Zugang zu Sondierungsgesprächen @a_watch #Lobbyismus

abgeordnetenwatch.de hat gerade ein Update zur Petition „Bundestag: Schluss mit geheimem Lobbyismus!” veröffentlicht. Lesen Sie das Update und kommentieren Sie:
Neuigkeit zur Petition

Spitzenlobbyist hat direkten Zugang zu Sondierungsgesprächen @a_watch #Lobbyismus

Der Neid vieler Lobbyisten dürfte Stefan Kapferer dieser Tage gewiss sein. Der Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), darf sich nämlich über die Teilnahme an den laufenden Jamaika-Sondierungen freuen. Als einflussreicher Spitzenlobbyist des wichtigsten Energieverbandes Deutschlands, vertritt Kapferer unter anderem Energieriesen wie RWE, Vattenfall und...
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Samstag, 11. März 2017

campact - Dieses "Gericht" schlucken wir nicht

 


 
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Das ist nicht akzeptabel, Herr Juncker
Staaten, die vor privaten Schiedsgerichten verklagt werden – das nimmt zu. Wenn demokratische Entscheidungen ihren Profit schmälern könnten, steht Unternehmen dieser Weg zu hohem Schadensersatz offen – auf unsere Kosten. Dennoch will die EU-Kommission die Praxis der Paralleljustiz durch ein Exklusiv-Gericht für Konzerne weiter zementieren. Für uns ist das nicht hinnehmbar – und wir fordern Kommissionspräsident Juncker auf: Lassen Sie das!


Liebe Leser,

wir wurden alle verklagt: Derzeit verhandelt ein Schiedsgericht, ob Deutschland dem schwedischen Energie-Riesen Vattenfall eine fette Entschädigung für den Atomausstieg zahlen muss. Gegen diese Paralleljustiz für Konzerne – enthalten in TTIP und CETA – haben in den letzten Jahren Millionen Menschen in Europa protestiert. Sie wollen nicht, dass sie Schadensersatz zahlen müssen für Entscheidungen, die gut fürs Gemeinwohl sind. Doch trotz der breiten Kritik: Die EU-Kommission will die Klagemöglichkeiten für Konzerne jetzt sogar noch ausweiten.

Denn Fakt ist: Die EU verhandelt derzeit mit rund 20 Staaten bilaterale Handelsabkommen – und alle sollen den Investoren aus diesen Ländern neue Sonderklagerechte gewähren. Mehr noch: Die EU-Kommission unter ihrem Chef Jean-Claude Juncker will einen internationalen „Gerichtshof“ für Investoren errichten. „Gerichtshof“, das klingt nach Rechtsstaat – doch was der Name verspricht, hält die Realität nicht ein: Klagen können ausschließlich die Investoren. Sie selbst können nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sie Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören.

Wenn wir jetzt sehr schnell handeln, können wir diesen Gerichtshof verhindern – und damit den Ausstieg aus der Paralleljustiz beginnen. Unser Vorteil: Diesmal sind wir viel früher dran als bei CETA. Die Pläne zum exklusiven Konzern-Gericht stehen noch ganz am Anfang. Nächsten Mittwoch läuft eine öffentliche Befragung zu dem Plan aus. Unglaublich: Die Frage, ob die Bürger/innen der EU den Gerichtshof überhaupt wollen, wird dabei gar nicht gestellt. Das zeigt, wie nervös die Kommission ist – sie fürchtet den Protest.

Deswegen starten wir mit unseren europäischen Partnern einen Appell. Wenn wir bis Mittwoch 150.000 Unterschriften zusammen haben, machen wir etwas Spektakuläres: Wir bauen einen exklusiven „Konzern-Gerichtshof“ mit rotem Teppich vor dem Kommissionsgebäude in Brüssel auf. Das ruft die Medien auf den Plan – und verursacht die Aufmerksamkeit, die Juncker fürchtet. Bitte unterzeichnen Sie daher jetzt unseren Appell!
Der Name des Gerichtshofs ist schwungvoll: „Multilateral Investment Court“, kurz MIC. Ja, das klingt viel besser als „Schiedsgericht“, ist es aber nicht. Zwar sollen die Richter dort weniger anfällig für Interessenskonflikte gemacht und eine Berufungsmöglichkeit geschaffen werden. An den problematischen rechtlichen Grundlagen, auf denen Investoren Staaten verklagen können, ändert sich dadurch jedoch nichts.
Dass Staaten und Investoren bei einer zweiten Instanz Berufung einlegen können, ist ein Fortschritt. Dennoch: Dem Schutz von Investitionen wird Vorrang gegeben vor dem Schutz von Umwelt, Verbraucher/innen und Arbeitnehmer/innen. Das heißt: Der MIC erschwert Politik, die gut ist für uns Bürger/innen – vom Bund bis in die Kommunen.
Immerhin: Der Erfolg unseres Protestes gegen den MIC hängt zum Glück nicht allein von der Europäischen Kommission ab. Denn damit die Kommission ihre Idee umsetzen kann, braucht sie das Ja der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat. Wir wollen deswegen auch erreichen, dass sich SPD und Grüne auf eine Ablehnung des MIC festlegen. Es ist nämlich schwer vorstellbar, dass nach der Bundestagswahl weder SPD noch Grüne der Regierung angehören werden. Auch hier gilt also: Je weniger weit fortgeschritten die Pläne zum MIC sind, desto leichter ist es, die Parteien zu einem Nein zu bewegen. Deswegen: Unterzeichnen Sie bitte jetzt unseren Appell.
Herzliche Grüße
Maritta Strasser, Teamleiterin Kampagnen
Dr. Felix Kolb, Campact-Vorstand
PS: Ein kanadischer Bergbaukonzern verklagt zurzeit Rumänien: Das Unternehmen will in einer wunderschönen Berglandschaft Gold abbauen. Gleichzeitig aber kämpfen die Rumänen gegen Korruption der Eliten, für ihre Demokratie und ein geeintes Europa. Die Paralleljustiz für Konzerne abzuschaffen – das wäre eigentlich die angemessene Würdigung dieses Kampfes.
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Donnerstag, 8. Dezember 2016

Atomausstieg wird nach Gerichtsurteil sehr teuer für die Steuerzahler

Thema: Atomstrom

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Steuerzahler müssen Konzerne für Atomausstieg entschädigen

Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.

Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte 2002 einen Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen ausgehandelt. Schwarz-Gelb warf alles über den Haufen. Erst verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Meiler. Wenige Monate später kassierte Merkel unter dem Eindruck von Fukushima den Ausstieg vom Ausstieg.

Der 2011 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Alleingang verfügte und schließlich vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden.

E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.

Bei der panischen Gesetzgebung wurden handwerkliche Fehler gemacht, wie das Gericht nun nachweist. Die Richter bestätigten jedoch auch ausdrücklich, dass der Staat das Ende der Atomkraftnutzung bestimmen kann.

Das Eigentum der Versorger sei in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt worden, urteilten die Richter. So seien Investitionen entwertet worden, die die Versorger nach der Laufzeitverlängerung von 2010 vorgenommen hätten. Hierfür müsse es Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen geben. Das Eigentumsrecht schütze auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage.

Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äußerte sich das Gericht nicht. Die Konzerne hatten auf milliardenschwere Entschädigungen auch für entgangene Gewinne gehofft. Die Aktienkurse der Versorger legten zu.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten