|
Posts mit dem Label Vattenfall werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Vattenfall werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 8. November 2017
change.org - Spitzenlobbyist hat direkten Zugang zu Sondierungsgesprächen @a_watch #Lobbyismus
Samstag, 11. März 2017
campact - Dieses "Gericht" schlucken wir nicht
|
Labels:
campact
,
CETA
,
Gerichtshof
,
Konzerne
,
Schiedsgericht
,
Vattenfall
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Atomausstieg wird nach Gerichtsurteil sehr teuer für die Steuerzahler
Thema:
Atomstrom
Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Steuerzahler müssen Konzerne für Atomausstieg entschädigen
Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.
Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte 2002 einen Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen ausgehandelt. Schwarz-Gelb warf alles über den Haufen. Erst verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Meiler. Wenige Monate später kassierte Merkel unter dem Eindruck von Fukushima den Ausstieg vom Ausstieg.
Der 2011 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Alleingang verfügte und schließlich vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden.
E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.
Bei der panischen Gesetzgebung wurden handwerkliche Fehler gemacht, wie das Gericht nun nachweist. Die Richter bestätigten jedoch auch ausdrücklich, dass der Staat das Ende der Atomkraftnutzung bestimmen kann.
Das Eigentum der Versorger sei in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt worden, urteilten die Richter. So seien Investitionen entwertet worden, die die Versorger nach der Laufzeitverlängerung von 2010 vorgenommen hätten. Hierfür müsse es Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen geben. Das Eigentumsrecht schütze auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage.
Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äußerte sich das Gericht nicht. Die Konzerne hatten auf milliardenschwere Entschädigungen auch für entgangene Gewinne gehofft. Die Aktienkurse der Versorger legten zu.
Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten
Labels:
Alleingang
,
Atomausstieg
,
Bundesverfassungsgericht
,
E.ON
,
Merkel
,
RWE
,
Vattenfall
Abonnieren
Posts
(
Atom
)