|
Wir sagen: Unsere Verfassung verbietet das
CETA hat auf absehbare Zeit keine Mehrheit im Bundesrat.
Deswegen erwägt die Bundesregierung plötzlich, CETA einfach ohne
Zustimmung des Bundesrates zu ratifizieren. Mit einem Fachgutachten
wollen wir zeigen, dass das verfassungswidrig wäre. Bitte helfen Sie uns
dabei!
|
Liebe Leser,
wir haben hart daran gearbeitet, die Grünen und die Linke auch in den Ländern auf eine Ablehnung von CETA festzulegen. Mit
großem Erfolg: Am Montag musste auch die konservative FAZ anerkennen,
dass CETA noch „im Bundesrat zu Fall gebracht werden könnte“[1].
Denn derzeit verfügen die Landesregierungen ohne Beteiligung von Grünen
und Linkspartei nur über 16 der 69 Stimmen im Bundesrat. CETA droht
selbst dann das Aus im Bundesrat, wenn einige grün-regierte Länder den
Kurs der Großen Koalition mittragen würden.
Jetzt aber brennen bei der Bundesregierung wohl die Sicherungen durch.
Sie stellt plötzlich in Frage, was niemand zuvor bezweifelt hat: Dass
neben dem Bundestag auch der Bundesrat CETA zustimmen muss, da der
Vertrag als gemischtes Abkommen eingestuft wurde. Noch am 6. Juli 2016
hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im
Bundestag angekündigt, die Bundesregierung werde den Entwurf eines
Ratifizierungsgesetzes vorlegen, das auch im Bundesrat
zustimmungspflichtig sei.[2] Aus
gutem Grund: Unabhängige Studien zeigen, dass CETA den
Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden negativ beeinträchtigen
könnte.[3]
Wir erleben derzeit den Versuch, CETA um jeden Preis durchzusetzen.
Dafür riskiert die Bundesregierung nicht nur die Zunahme von
Politikverdrossenheit, sondern schließt selbst den Bruch der Verfassung
nicht aus. Wir wollen diesen Spuk beenden: Ein renommierter
Staatsrechtler soll in einem Fachgutachten belegen, dass das
Regierungsvorhaben verfassungswidrig ist. Das Gutachten wollen wir dann
in alle Medien bringen.
|
Bitte unterstützen Sie das Gutachten mit Ihrer Spende. Schon mit 5 Euro helfen Sie enorm!
|
Die Kehrtwende der Bundesregierung wurde Anfang der Woche bekannt.
Auf der wöchentlichen Regierungspressekonferenz erklärte Angela Merkels
Sprecher Steffen Seibert, es werde noch geprüft, ob CETA als
Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz in den Bundesrat eingebracht werden
soll.[4] Dieser Unterschied ist nicht belanglos!
- Beim Zustimmungsgesetz müssen im Bundesrat
mindestens 35 Ja-Stimmen zusammenkommen, um CETA zu ratifizieren. Mit Ja
stimmen kann ein Bundesland nur, wenn alle an der Regierung beteiligten
Parteien diese Entscheidung mittragen. Sagt ein Partner nein, muss eine
Enthaltung her, die wie ein Nein zu CETA wirkt.
- Als Einspruchsgesetz ist CETA im Bundesrat jedoch
nicht zu stoppen. Denn mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit kann die Große
Koalition im Bundestag den Bundesrat überstimmen, selbst wenn er
Einspruch gegen CETA einlegen würde.
Wie absurd es wäre, CETA als Einspruchsgesetz zu behandeln, zeigt
auch ein Blick in die Vergangenheit. Bei früheren Handelsabkommen war es
eine Selbstverständlichkeit, sie als Zustimmungsgesetz einzubringen.
Zuletzt passierte am 3. Mai 2013 das Freihandelsabkommen der EU mit
Kolumbien und Peru den Bundesrat nur ganz knapp.[5] Wenn
die Bundesregierung ihren geplanten Kurswechsel durchzieht, hat dies
vermutlich auch Konsequenzen für TTIP und das Dienstleistungsabkommen
TISA. Denn auch diese Abkommen lassen sich am ehesten im Bundesrat stoppen.
|
Es wäre keine große Überraschung, wenn die Jurist/innen des
CDU-geführten Bundesinnenministeriums zu dem Schluss kommen würden,
CETA nur als Einspruchsgesetz zu klassifizieren. Um das zu verhindern, braucht es jetzt unabhängige juristische Kompetenz.
Wir wollen deswegen das Fachgutachten in Auftrag geben, um zu klären,
wie CETA zu behandeln ist. Bitte helfen Sie uns, das Gutachten zu
finanzieren: Schon mit 5 Euro bringen Sie das Gutachten weit nach vorne!
|
Mit herzlichen Grüßen
Maritta Strasser, Teamleiterin Kampagnen Felix Kolb, Campact-Vorstand
PS: Wenn wir die Bundesregierung damit durchkommen lassen, CETA als
Einspruchsgesetz zu klassifizieren, dann wird auch das bayerische
Volksbegehren gegen CETA ins Leere laufen. Denn der Bundesrat kann CETA
dann auf gar keinen Fall mehr aufhalten.
|
Falls Sie das bevorzugen, können Sie Ihre steuerlich abzugsfähige Spende auch direkt auf unser Aktionskonto überweisen:
Campact e.V. Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE77251205106980050861 BIC BFSWDE33HAN
[1] „Grüne wollen CETA noch stoppen“, FAZ.net, abgerufen am 3.11.2016 [2] „Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa“, Landtag von Baden-Württemberg, 8.6.2016 [3]
„Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von
Ländern und Gemeinden“, Gutachten im Auftrag des Staatsministeriums des
Landes Baden-Württemberg, Prof. Dr. Martin Nettesheim, 8.1.2016 [4] Mitschnitt der Regierungspressekonferenz am 31.10.2016, abgerufen am 3.11.2016 [5]
„Vertragstexte und mehr zum zum Freihandelsabkommen EU-Kolumbien/Peru“,
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V.,
abgerufen am 3.11.2016
|
|
|
|
Das Erstellen eines Fachguthabens findet meine Unterstützung.
AntwortenLöschenAnsonsten werde ich und meiner Freunde die weitere Unterstützung von Campact sehr genau prüfen. Sollten sich die Anschuldigungen gegen Campact, besonders zur Stellung Russlands im Syrienkrieg, weiter verdichten, werden wir Campact verlassen.
Interessierte können die Anschuldigungen gegen Campact auf den Nachdenkseiten verfolgen.