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Liebe Leser,
es wird ernst. Mit einem dreisten Etikettenschwindel
versucht die EU-Kommission CETA noch in diesem Jahr durchzudrücken.
Neuer Name, alte Rezeptur – das Vorgehen der Kommission erinnert mich an
die Werbekampagne zur Umbenennung des Schokoriegels Raider vor einigen
Jahren – nur dass diesmal für CETA Werbung gemacht wird.
Das Abkommen enthält trotz unseres gewaltigen Protests immer noch die gefährlichen und undemokratischen Sonderklagerechte für Konzerne
– sie sollen jetzt bloß anders heißen. Die EU-Kommission bezeichnet sie
dreist als „Handelsgerichtshof“, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Aber noch können wir CETA verhindern. In diesem Jahr gibt es drei wichtige Entscheidungen: Zuerst tagt Anfang Juni ein SPD-Parteikonvent – und wir werden versuchen zu verhindern, dass er der Bundesregierung grünes Licht für CETA gibt. Dann entscheidet die Bundesregierung im EU-Rat, ob sie das Abkommen passieren lässt. Danach entscheidet das Europaparlament.
In einer Demokratie können Politiker/innen die Meinung der Bürger/innen nicht auf Dauer ignorieren. Deshalb wird CETA scheitern, wenn unser Protest stark genug ist – der Preis für ein Ja zu CETA ist dann einfach zu hoch.
Damit das gelingt, haben wir viel zu tun. Zu wenige
Menschen wissen, was es mit CETA auf sich hat – und viele fallen noch
auf die Desinformationskampagne von EU-Kommission und Bundesregierung
herein. Die Medien tragen bislang zu wenig dazu bei, die Öffentlichkeit
über CETA aufzuklären.
Deshalb müssen wir Bürger/innen die Sache jetzt selbst in die Hand nehmen und Informationen über CETA verbreiten.
Dazu brauchen wir Ihre Hilfe: Wir haben den Vertragstext einem Check
unterworfen. Bitte lesen Sie ihn und verbreiten Sie ihn weiter:
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Die Sondertribunale für Konzerne werden von
Befürworter/innen als „Handelsgerichtshof“ bezeichnet – obwohl es an
allem fehlt, was ein unabhängiges Gericht auszeichnet.[1]
Schätzungsweise 40.000 US-Investoren bekommen damit erstmals das
Privileg, Schadensersatz für demokratische Entscheidungen
zu verlangen.[2] Sie können dort jederzeit klagen, aber niemals
verklagt werden. Das ist demokratiefeindlich, teuer und zutiefst
ungerecht.
Um den Etikettenschwindel zu durchkreuzen, müssen wir diese Nachricht so schnell es geht verbreiten. Bitte lesen Sie unseren Check des CETA-Vertragstextes – und verbreiten Sie ihn weiter. Denn es geht um mehr als CETA: Wenn CETA scheitert, dann scheitert auch TTIP.
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Mit Dank und herzlichen Grüßen Maritta Strasser
PS: In wenigen Wochen werden wir neue Analysen zum endgültigen
CETA-Text veröffentlichen. Sie werden vor allem Menschen hilfreich sein,
die tiefer ins Thema einsteigen wollen. Schauen Sie einfach hin und
wieder auf unserem Blog unter vorbei, um die Infos nicht zu verpassen.
Und wenn Sie Campact auf Facebook folgen, bleiben Sie von ganz alleine
immer aktuell informiert.
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[1] Stellungnahme des
Deutschen Richterbundes zur Errichtung eines Investitionsgerichts für
TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission, Februar 2016 [2]
Stellungnahme der US-Verbraucherrechtsorganisation Public Citizen „Tens
of Thousands of U.S. Firms Would Obtain New Powers to Launch
Investor-State Attacks against European Policies via CETA and TTIP“,
2014, S. 1. Die Zahl 40.000 ergibt sich aus der Tatsache, dass vier von
fünf US-Investoren Niederlassungen in Kanada haben, über die sie CETA
für Klagen nutzen können.
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