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Donnerstag, 8. August 2013

Behörden verschaffen sich Zugriff auf Bank-Konten der Deutschen

Thema: Datenschutz

Der Bürger als Terrorist

Ob von den Finanzbehörden, den Gerichten oder der Polizei: Die Konto-Daten der Deutschen werden von den Behörden intensiv genützt, um sich Auskunft über die Bürger zu beschaffen. Allein im ersten Halbjahr 2013 gab es knapp 60.000 Anfragen bei den Banken. Die Regierung sieht keinen Grund einzuschreiten.


Der Staat weiß alles, die Bürger wissen nichts: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit den Schattenmännern der Republik.
(Foto: DWN/Laurence Chaperon)
Die US-Geheimdienste greifen in die Privatsphäre der Deutschen viel weniger ein als die deutschen Behörden.

In Beantwortung einer Anfrage der Partei Die Linke hat die Bundesregierung nun die Zahlen offengelegt. Demnach gab es im ersten Halbjahr 2013 bei der Finanzaufsicht Bafin insgesamt 62.749 Anfragen von Behörden, in denen die Ämter Einblick in die Konto-Bewegungen der Bürger verlangten. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 59.482 Konten abgerufen und den Behörden die gewünschten Auskünfte erteilt.

Das ist eine massive Steigerung:
Im gesamten Jahr 2012 hat das BZSt 70.706 Kontenabrufe vorgenommen. Die Finanzaufsicht Bafin hat im selben Zeitraum 62.749 Anfragen an die Banken gerichtet, um Auskunft über Kontobewegungen zu erhalten.

Seit 2005 können die Behörden die Kontostammdaten abrufen. Das ist eine weitreichende Befugnis. Zu den Kontostammdaten zählen zum einen die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, zum anderen aber auch Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und Wertpapierdepots der Kontoinhaber.
 
Alle deutschen Banken und Sparkassen sind verpflichtet, diese Informationen in einer Datenbank abzulegen und unter niedrigen datenschutzrechtlichen Standards den Behörden zur Verfügung zu stellen.
 
Diese weitgehenden Zugriffsrechte wurden 2005 mit dem Kampf gegen den Terror begründet. Als Absicht hatte die Regierung damals angegeben, sie wolle die Finanzströme von Terroristen aufdecken und trockenlegen.
 
Die aktuelle Praxis erweckt den Anschein, dass die Regierung mittlerweile alle Bürger als Terroristen betrachtet und sich weitgehende Informationsrechte verschafft hat. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat die Öffnung der Konten der Bürger in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht kritisiert: So werde der Stammdatensatz eines jeden einzelnen Bank-Kunden bereits bei der Eröffnung eines Kontos gespeichert und den Behörden zugänglich gemacht.
 
Die Zahl der Behörden hat sich im Lauf der Jahre deutlich erweitert: Heute haben auch Kommunen, Sozialämter, Zollbehörden, BAFög-Stellen und Gerichtsvollzieher praktisch freien Zugriff auf die Bank-Konten der Deutschen.
 
Die Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass die Abfragen in allen Bundesländern und von allen Behörden erfolgen. Ein relativ neues Anwendungsgebiet ist der Zugriff auf das Konto bei Unterhalts-Streitigkeiten. Dieser ist nach dem Unterhaltsvorschussentbürokratiesierungsgesetz (sic!) seit Mai 2013 möglich.
 
Der Datenschutzbeauftragte sieht darin keinen Kampf gegen den Terror, sondern die vom Verfassungsgericht ausdrücklich für rechtswidrig erklärte „anlasslose Speicherung“ aller Konto-Inhaber in Deutschland. Die Linke kritisiert, dass durch die exzessive Praxis auch die Konto-Informationen völlig Unbeteiligter weitergereicht werden.
 
Die Partei muss einräumen, dass diesem Problem der staatlichen Kontrolle auch mit Maßstäben des Klassenkampfs nicht beizukommen ist:
    „Daher geraten nicht nur sogenannte Besserverdiener, sondern auch Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltssicherung oder BAföG in das Kontrollraster der Behörden.“
Die Reaktion der Bundesregierung auf die Anfrage belegt, dass die Regierung nicht daran denkt, an diesem Missstand zu rütteln.
 
Im Gegenteil: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Zugriff auf die Bank-Konten im Interesse der Bürger ist:
    „Die Bundesregierung ist … der Auffassung, dass sich das Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen nach § 24c Kreditwesengesetz und § 93b i. V. m. § 93 Absatz 7 und 8 AO bewährt hat. Sie sieht deshalb keine Veranlassung, der Entwicklung entgegenzuwirken. Die Entscheidung, einen Kontenabruf zu veranlassen, muss die zuständige Stelle nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen treffen. Dabei hat sie – gerade bei Kontenabrufen zum Zweck der Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten – zu berücksichtigen, dass ein Kontenabruf im Vergleich mit anderen Ermittlungsmöglichkeiten regelmäßig das mildere Mittel darstellt.“
Die Bundesregierung hat die Anfrage vergleichsweise offenherzig beantwortet. Dahinter steckt ein Kalkül: Der Bürger soll, wie schon bei der Veröffentlichung der sogenannten Offshore-Leaks (hier), daran erinnert werden, dass er sich gegenüber dem Staat prinzipiell im Unrecht befindet. Das schlechte Gewissen der Bürger, das im Zug der Hoeneß-Affäre zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt hat (hier), soll es dem Schuldenstaat erleichtern, Einkünfte zu generieren.
 
Je mehr die Bürger an diesem Prozess „mitwirken“, desto weniger wird der Staat gezwungen, seine Ausgaben durch Spar-Disziplin zu reduzieren. Je mehr der Staat über die Finanzen des Bürgers weiß, desto effizienter kann er zugreifen, wenn er es braucht – etwa bei Bankenrettungen (hier ist die Planung schon weit gediehen).
 
Daher haben die Banken keinen Grund, bei der anlasslosen Durchleuchtung der Bürger Schwierigkeiten zu machen. Schließlich könnte ja jedes Institut einmal in die Situation geraten, beim Staat um eine Rettung mit Steuermitteln vorstellig zu werden.
 
Für diesen Fall lohnt sich das Wohlverhalten in Friedenszeiten. Die genaue Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bürger nutzt im Extremfall auch den Banken extrem.
 
So wäscht eine Hand die andere.
 
Der Steuerzahler hat die vornehme Pflicht, Behörden und Banken die Seife zu liefern.
 
Schließlich steht er im Mittelpunkt eines Systems, das er nicht mehr kontrollieren kann, sondern das eine immer vollständigere Kontrolle über ihn erlangt.

Wer sich darüber aufregt, sollte sich den Satz aus der Antwort merken, in dem die Regierung die Bürger daran erinnert, „dass ein Kontenabruf im Vergleich mit anderen Ermittlungsmöglichkeiten regelmäßig das mildere Mittel darstellt“.

George Orwell und Franz Kafka hätten ihre helle Freude am Deutschland im Jahr 2013.

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN

Kommentar


Bismark sagt:
Man erzählt uns, Überwachung sei wichtiger als die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte des Einzelnen.
Für wie blöde halten uns die Politiker eigentlich??
http://www.goldseitenblog.com/wolfgang_arnold/index.php/2013/08/05/orwells-panoptikum
gruss, Bismark


grillbert sagt:
Genau das hat Prof. Peter Alexis Albrecht wunderbar zusammengefasst.
HAUPTSATZ – DIE EXEKUTIVE SCHLUCKT ALLES – Das Recht und damit die Freiheit der Bürger !
Das sollte sich jeder mal anhören. Der Mann kämpft für das Recht und die Wahrheit.
http://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk


bauagent sagt:
…………und weil diese Aufweichung des Rechtsstaats nicht aureicht, hat der BND mit flächendeckender Überwachung die restlichen Daten beigesteuert.
Übrigens ist der BND gar nicht befugt im Inland Daten zu spionieren. Das nehmen wir im Jahre 2013, wo diese Staatsillusion ohnehin eher einer AG gleicht, deren Aktionäre in Übersee sitzen, nicht so ernst.
Aber der Michel, oder sagt man besser im Neusprech das MichelInnen, hat ja noch seine Chips vor dem Flatscreen, sodass nichts anbrennen kann.





Sonntag, 14. Juli 2013

Uli Hoeneß kann wohl auf Bewährung hoffen - Oma Gertrud im Knast

Mildes Urteil für Millionenhinterzieher Hoeneß erwartet -
Oma Gertrud (86) als Schwarzfahrerin im Knast

Wie gleich sind wir in Deutschland vor dem Gesetz?

t-online.de am 13.07.2013
Die Ermittlungen gegen Uli Hoeneß stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Das berichtet das Magazin "Spiegel" laut einer Vorabmeldung. Noch im August will die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern erheben. Dabei kann er angeblich auf ein mildes Urteil hoffen.

Mildes Urteil für Hoeneß erwartet (Quelle: imago/MIS)
Hoeneß-Prozess könnte im September beginnen

Der Prozess könnte schon im September beginnen. Nach Informationen des Magazins scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen. Zudem solle der Aufsichtsratsvorsitzende der FC Bayern München AG eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspricht.

Laut der Vorabmeldung bemüht man in der Münchner Justiz offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn üblicherweise ist bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Nur Teil seiner Vergehen angeblich strafbar

Die angestrebte Milde für Hoeneß erklärt sich laut "Spiegel" auch dadurch, dass wohl nur ein Teil seines Steuervergehens als strafbar gewertet wird: So soll die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro geschuldeten Steuern angeblich verjährt sein, weil die entsprechende Steuerschuld länger als fünf Jahre zurückliege.
Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur knapp 900.000 Euro. Und so läge Hoeneß’ Vergehen unterhalb einer brisanten Grenze: Der Bundesgerichtshof hatte Anfang vorherigen Jahres bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Verfahren kam durch Selbstanzeige in Gang

Das Verfahren kam durch die Selbstanzeige des Fußballmanagers vom 12. Januar in Gang. Er gab darin zu, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Züricher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. Auf diesem Konto lagerten über mehrere Jahre bis zu 20 Millionen Euro für Aktien- und Devisengeschäfte.

Selbstanzeige unzureichend

Die Staatsanwaltschaft München II leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Hoeneß ein. Die Selbstanzeige war aber unzureichend. Im März kam es zu einer Durchsuchung seiner Villa am Tegernsee. Ein Haftbefehl gegen den Bayern-Präsidenten wurde ausgesetzt, weil Hoeneß mehrere Millionen Euro Kaution zahlte.
Derzeit gilt als wahrscheinlich, dass der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt wird. Prozessort wäre dann nicht das Landgericht München II, sondern das für Hoeneß’ Wohnsitz zuständige Amtsgericht Miesbach.


Es folgt ein Beispiel, wie streng in Deutschland auf das Gesetz geachtet wird, wenn es nicht um Millionen Euro geht und es sich nicht um einen Prominenten handelt.

obwohl ich gar nichts vom Regierungsorgan halte, muss ich es diesmal zitieren:
BILD berichtete:

Vier Mal erwischt, Oma Gertrud (86) als Schwarzfahrerin im Knast
Von ANDREAS WEGENER

Ennepetal – Eine arme Rentnerin musste ins Gefängnis. Weil sie mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde. BILD tat die Oma leid. Und holte sie raus aus dem Knast.

Der Hintergrund: Gertrud F. aus Ennepetal wurde vier Mal als Schwarzfahrerin erwischt, bekam einen Strafbefehl über 40 mal 10 Euro. Als sie nicht zahlen konnte, wurde die alte Dame am Donnerstag verhaftet – von Bundespolizisten am Wuppertaler Bahnhof. Von dort kam sie ins Gelsenkirchener Frauengefängnis.

„Diese Festnahme fiel keinem der Beamten leicht”, sagte ein Polizeisprecher. Doch die Polizisten mussten durchgreifen, so will es das Gesetz. Doch dann greift BILD ein!

[...] Warum ist Oma Gerti denn überhaupt schwarz gefahren?
„Es tut mir leid, aber ich hatte keine Wahl. Ich bin zwar noch gut zu Fuß, aber große Wege schaffe ich nicht mehr.” Die Witwe muss mit 560 Euro Rente auskommen, 350 Euro Miete, 120 Nebenkosten. Die gebürtige Westpreußin geht noch jeden Tag für drei Euro die Stunde putzen.


Kommentare

Was sagen uns diese beiden Beiträge?

Du musst nur zu "Ihnen" gehören, dann wird "dein Problem" gelöst.
Ab einer gewissen Summe ist das möglich, da ist alles möglich.
Zur "Lösung" werden Dinge gefunden, von denen nicht mal Experten wussten, dass es sie gab.

Wenn Du allerdings zu den ganz normal Sterblichen gehörst, zu denen die für ihr Geld noch arbeiten müssen oder Rente beziehen, dann hast Du einfach Pech gehabt.

Damit musst Du dich schon abfinden. Dann wird das Gesetz auch angewandt.

Wärst du doch frühzeitig in die Politik gegangen, wärst du wenigstens in Bayern geboren.
Dann, ja dann hättest Du gute Karten um aus jedem Schlamassel wieder rauszukommen.
Kennst Du wenigsten Jemanden der einen Vetter in der Politik hat?

Nein? Tut uns leid, dann können wir auch nicht helfen.
Vielleicht sollten Sie es mal bei BILD versuchen.
 
Danke Klaus für den Link


Brutus3 schrieb:
Dafür wollen die Finanzämter jetzt an die kleinen Privatverkäufer bei Ebay durchgreifen-!!!!! So langsam reicht’s hier in Deutschland !!!!!!!!


 
Hueppi schrieb:
Das war doch klar, dass der Steuerverbrecher mit einer Geldstrafe davonkommt. Bei Zumwinkel war es doch ebenso. Schließlich gehören die beiden zur gesellschaftlichen "Elite". Dabei schreibt Gesetz zwingend eine Gefängnisstrafe bei einer Million Euro hinterzogener Steuern vor. Es müsste jedem klar sein, dass wir eine Zwei-Klassen-Justiz haben. Die Richter, die eine Bewährungsstrafe für Hoeneß aussprechen, sollte man auch in den Knast stecken. Ein durch und durch korruptes System dieses Deutschland.


 
Cyberdruide schrieb:
Is klar, das hier durch Tricks das Strafmaß möglicherweise (mal wieder) gesenkt werden wird. Ich bin für einen Promi Bonus!!! Mind. 1 Jahr Haft zusätzlich, ohne Bewährung. Das hat nix mit FCB zu tun. Jeder andere würde ohne Bewährung verknackt. Er kann sich halt bessere Anwälte leisten und das muss zusätzlich bestraft werden


 
rustp schrieb:
das gibt’s ja wohl nicht! vor gut 10 Jahren, als wir noch rauchten, haben wir über bekannte, unverzollte Zigaretten erworben. jetzt haben wir nach einer strafrechtlichen Verurteilung damals nach fast 10 Jahren eine Steuer Strafsache am hals! sind zwar zu wenig (so 2000 Euro) aber ein Hoeneß hat schon nach 5 Jahren seine Straftaten verwirkt? bravo Deutschland! ich liebe diese Rechtsprechung! weiter so!!!!



Montag, 29. April 2013

Günther Jauch, 28.04.2013, Mia san Mia – Uli Hoeneß und die Moral der Mächtigen

Thema der Sendung:
Mia san mia – Uli Hoeneß und die Moral der Mächtigen

Vom Vorbild zum Scheinheiligen und schließlich zum Politikum: Im "Fall Uli Hoeneß" geht es nicht mehr nur um Steuern, sondern um die ganz großen Themen – Moral und Macht, Arm und Reich. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück warnt gar vor einem "Zerfall der Gesellschaft" und kritisiert fehlende Verantwortung und Solidarität bei Deutschlands Eliten.

mein Beitrag #111 : bayerische Moral?
Gewiss, schon seit Generationen ist überliefert, dass Gott selbst die Bayern schuf, auch dass in Bayern tatsächlich alles ein klein wenig anders ist - die Sonne scheint heller, das Gras ist grüner, das Wetter ist besser … die Gesetze werden großzügiger ausgelegt…
aber irgendwann kommt es dann knüppeldick:
Der CSU-Abgeordnete Georg Schmidt hatte seine Frau für monatlich 5000 Euro beschäftigt, sein Parteigenosse Georg Winter, seit Ende 2000 seine beiden damals 13- und 14- jährigen Söhne unter Vertrag genommen - als dies gerade noch erlaubt war.
Wie bitte? Arbeitsvertrag für 13-jährigen?
Mit anderen Worten: "Abzocken wo eben möglich."
Man konnte es der Presse entnehmen.
Von Uli Hoeneß konnte man am 24.05.2003 schon lesen: "Wer jetzt mauert, verlängert die Wirtschaftskrise!" Letzter Spieltag: Bayern-Manager unterstützt Reform-Aktion der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
http://www.presseportal.de/pm/39474/...bayern-manager
Auch hier sollte über so Einiges hinweg gesehen werden: Uli Hoeneß will Sonderregeln für den FC Bayern
http://duckhome.de/tb/archives/779-U...FC-Bayern.html
Natürlich ist das nicht auf Bayern beschränkt, zeigt aber schon deutlich, je höher die vermeintliche Stellung in der Gesellschaft, desto niedriger die Moral.

mein Beitrag #116 : Kavaliersdelikt

Zitat von MeinerEiner
Über „die da oben” zu schimpfen ist natürlich ein wohlfeiler Quotenbringer. Mich stört dabei die Heuchelei manches „kleinen Mannes”, denn dem Staat etwas abzuluchsen, gilt in s e i n e n Kreisen oft als Kavaliersdelikt. Aber wenn „Besserverdienende” das gleiche tun, werden sie vom Stammtisch lautstark an den Pranger gestellt.
Na Sie „Besserverdiener“,
als was gilt Steuerhinterziehung denn in Ihren Kreisen?
Was meinen Sie denn wohl, wieviele „kleine Männer“ es braucht um etwa die Größenordnung eines Hoeneß oder Zumwinkels an hinterzogenen Steuern zu erreichen? […]

Nach der Sendung

schrieb Gabriele Fladrich in #559
„Herzlichen Glückwunsch, Herr Hoeneß,
Sie sind die Oberliga, wir ja nur die kleinen Lichter!
Es gab vor einiger Zeit bei uns das Vorbeikommen der Abteilung Flankenschutz, um unsere Einkünfte und unsere Anlagen zu überprüfen.
Dabei stellte sich heraus, dass wir noch über alte Sparbücher verfügten, deren Zinseinkünfte nicht in unserer Steuererklärung nicht angegeben haben. Diese Überprüfung ergab, dass wir insgesamt 1,37 Euro nach deklarierten mussten. Also, ich verstehe absolut, dass eine solche Abteilung ihre Berechtigung hat, aber wie können dann diese "großen" Fische durch das Netz gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fladrich“ 

und Greta antwortete in #649:
Wir haben wirklich mal vergessen, innerhalb 14 Tagen eine Steuernachzahlung von 12,50Euro vorzunehmen. Nach weiteren 14 Tagen kam sofort eine Androhung mit Fristsetzung! Auch wir fragen uns, warum hier sofort geprüft wird, aber die Großen davonkommen. Und warum erhalten jetzt Rentner in Bayern Steuerforderungen von 2010 und 2011 auf bereits versteuerte Renten? Ein Schelm wer Böses dabei denkt ...... 

Kommentar der FAZ vom 29.04.2013 in Auszügen:

Jauch beschäftigte sich unter dem Titel „Mia san mia – Uli Hoeneß und die Moral der Mächtigen“ abermals mit dem Präsidenten des FC Bayern München und seiner eingestandenen Steuerhinterziehung. Immerhin machte Jauch gegenüber der vergangenen Sendung Fortschritte. Er verzichtete auf Oliver Pocher und beschränkte sich auf vier Gäste. Das machte die Debatte für den Zuschauer überschaubarer - und ermöglichte den Gästen sogar die Chance, Argumente zu entwickeln, anstatt bloß Schlagworte in die Runde zu werfen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation und einer Talk-Show? In einer Dokumentation geht es primär um die Aufklärung eines Sachverhalts. Interviews dienen dazu, dem Zuschauer eine Einordnung der geschilderten Tatbestände zu ermöglichen. In Talk-Shows werden dagegen Meinungen sogar über ungeklärte Sachverhalte geäußert. Daher ist in Dokumentationen auch nur selten der warnende Hinweis von Ehefrauen nötig, man könne sich dort um „Kopf und Kragen reden“. Nun wird zum Glück in zivilisierten Gesellschaften niemandem mehr der Kopf abgeschlagen. So konnte Thomas Gottschalk am Sonntagabend bei Günther Jauch erhobenen Hauptes das Studio verlassen, trotz der entsprechenden Warnung seiner Ehefrau. Gottschalks Teilnahme war nämlich unverzichtbar.

Mit Hilfe von Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik bei der „Süddeutschen Zeitung“, versuchte Jauch das Dickicht um die Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß zu entwirren. Kurz gesagt: Prantl diagnostizierte auf Basis der ihm offenkundig möglichen Einsicht in die entsprechenden Unterlagen eine Steuerschuld von 3,2 Millionen Euro auf das Vermögen, das sich auf einem Schweizer Bankkonto befindet. Ob die Selbstanzeige zur Aufhebung der Strafbarkeit führen wird, vermochte Prantl nicht zu sagen.

So werden sich wahrscheinlich mehr notorische ÖPNV-„Schwarzfahrer“ in deutschen Gefängnissen befinden als Steuerhinterzieher. Der Grund liegt vor allem in jenem Unikat namens „Selbstanzeige“ in der Strafrechtsordnung. Ein Schwarzfahrer kann nämlich nicht durch Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Das ist nur bei Steuerdelikten möglich. Schwarzfahrer sollten sich also nicht erwischen lassen. Steuerhinterzieher können dagegen vor Gericht darüber streiten, ob sie denn schon erwischt worden sind. Ein kleiner Unterschied – mit großen Folgen.

Selbstvergessenheit und Realitätsverlust
„Mia san mia“: Dieser Grundsatz sollte bei Uli Hoeneß immer bayerisches Selbstbewusstsein ausdrücken. Tatsächlich zeigt sein Fall etwas anderes: Selbstvergessenheit und Realitätsverlust. Etwa dass es sich als Millionär in Deutschland nicht lohne zu arbeiten. Es ging ihnen in Wirklichkeit noch so so gut wie heute. Ob sich Thomas Gottschalk um „Kopf und Kragen“ geredet hat, wie es seine Ehefrau vor der Sendung befürchtete? Keineswegs. Er konnte erhobenen Hauptes aus der Sendung gehen. An ihm wurde nämlich deutlich, was schief läuft in Deutschland.
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Leider schreibt die FAZ nichts davon, dass sich Huber wie ein Aal wand als die typisch bayerische Überheblichkeit von CSU, Abgeordneten und Oberschicht vor den Augen der Öffentlichkeit aufgezeigt wurde.
Steinbrück bereitete es sichtlich Vergnügen, ihn auf die politisch gewollten Personaldefizite in allen Bereichen des bayerischen Finanzwesens hinzuweisen.
Da nutzte es Huber am Ende nichts mehr zu betonen, dass Betriebsprüfer in Bayern erfolgreicher seien als Anderswo, denn damit bestätigte er nur, dass in bayerischen Betrieben oberflächlich gearbeitet wird, ansonsten gäbe es nicht viel zu beanstanden.

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