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Donnerstag, 4. April 2019

Großstädte in NRW werden zu Hartz-IV-Kolonien

Thema: Teufelskreis der Armut

Raus aus der Kohle – rein in die Armut:
Großstädte in NRW werden zu Hartz-IV-Kolonien
Von Reinhard Werner

Während sich die Großstädte im Osten Deutschlands erholen, geraten in westlichen Krisenregionen wie dem Ruhrgebiet immer mehr Menschen geradezu in einen Teufelskreis der Armut. Vor allem in den stark von der Kohle geprägten Großstädten steigt der Anteil der Hartz-IV-Empfänger deutlich an.

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich mit der Entwicklung von Armut in deutschen Städten und Gemeinden befasst. Ihren Erhebungen zufolge sei der Anteil an Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, in Teilen Deutschlands innerhalb der letzten zehn Jahre weiter gestiegen.

Während deutschlandweit 10,1 Prozent der Bevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen ist, sind es in den Großstädten noch deutlich mehr. Im Jahr 2016, aus dem die jüngsten Daten stammen, auf die man vonseiten der Forscher zurückgreifen konnte, lag der Anteil der Armen in Großstädten bei 14 Prozent.

Das Phänomen urbaner Armut zeigt sich vor allem in den alten Bundesländern – im Osten sind die ärmsten Regionen, etwa Uecker-Randow oder die Altmark, hauptsächlich ländlich strukturiert. Die Städte hingegen holen wirtschaftlich auf und nähern sich zum Teil sogar an Lebensverhältnisse wohlhabender Regionen des Westens an. Ursprüngliche Krisenstädte weiter in die Krise geraten

Westdeutsche Großstädte, die bereits zuvor arm waren, haben sich seit Mitte der 2000er Jahre weiter verschlechtert oder sogar in einen regelrechten Teufelskreis des Abstiegs hineingeraten. Im Gespräch mit der „Welt“ fordert der Präsident des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, eine deutliche Ausweitung der Mittel für die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Der Anteil von Menschen, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten (Hartz IV), ist in den kreisfreien Städten und Stadtstaaten etwa doppelt so hoch wie in den Landkreisen“, gibt Lewe zu bedenken.
Berlin habe mehr SGB-II-Bezieher als ganz Bayern.

Von den zehn Städten mit dem höchsten Anteil an Hartz-IV-Empfängern liegen acht im Bundesland NRW, von den ersten 18 sind es 13. An der Spitze liegt Gelsenkirchen, wo sich der Prozentsatz an Sozialhilfeempfängern von 21 im Jahr 2007 auf 26 gesteigert hat.

In Essen, das auf Platz drei liegt, wuchs der Hartz-IV-Bezieher-Anteil von 18 auf 21 Prozent, in Dortmund und Duisburg jeweils von 18 auf 20, in Herne von 16 auf 20, in Mönchengladbach von 18 auf 20, in Wuppertal und Recklinghausen jeweils von 16 auf 18. Die einzigen Städte in den Top 10 der Armutswertung, die nicht in NRW liegen, sind Saarbrücken (22 Prozent, ein Plus von drei) und Bremen (19 Prozent statt 17 wie im Jahr 2007).

In allen 13 Ruhrgebiets-Großstädten mehr Hartz-IV-Empfänger

Henrik Riedel von der Bertelsmann-Stiftung spricht gegenüber der „Welt“ von 37 Kommunen, in denen in den zehn Jahren des Auswertungszeitraum der Anteil der Bezieher von Sozialleistungen gestiegen sei. Dies entspreche 46 Prozent der 80 deutschen Großstädte – also aller Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern. Darunter finden sich alle 13 Großstädte des Ruhrgebiets. In 27 Kommunen sei die Armut zurückgegangen. In den übrigen 16 sei sie weitgehend gleichgeblieben.

Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren legt den Schluss nahe, dass sich auch nach 2016 die Situation in den betroffenen Kommunen nicht zum Positiven gewendet habe. Im Saarland gab es im Vorjahr sogar einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,8 Prozent. Zudem seien die Auswirkungen der Flüchtlingskrise noch nicht vollständig eingepreist. Im Jahr 2018 war bereits ein gutes Drittel aller Sozialhilfeempfänger Ausländer – wobei der Anteil seit 2015 in drastischem Ausmaß zugenommen habe.

Die Forscher sprechen unisono vom „Strukturwandel“, der die betroffenen Regionen heimgesucht habe und der „noch nicht vollständig bewältigt“ sei, wie es auch Riedel formuliert. Es sei „noch nicht abzusehen […], ob neue Unternehmen und Branchen die Arbeitsplatzverluste in den alten Wirtschaftszweigen wettmachen können“.

Die Zahlen sprechen dagegen: Von den offiziell 12,5 Prozent registrierten Arbeitslosen in Gelsenkirchen sind 40 Prozent bereits länger als ein Jahr ohne Job. Auch in anderen Kommunen wird die Arbeitslosigkeit zunehmend zum Dauerschicksal. SoVD will mehr staatliche Leistungen, AfD ein Aus für den Kohleausstieg

Andere Städte klagen über steigende Mieten. Dieses Problem betreffe allerdings eher wohlhabende Städte – eine Ausnahme bildet Berlin, das sowohl ein Armuts- als auch ein Mietenproblem hat. Wo die Mieten steigen, so äußerte sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) gegenüber der „Welt“, treffe das Armutsrisiko allerdings zunehmend auch Berufstätige, vor allem kinderreiche Familien.

Während SoVD-Präsident Alfred Bauer mehr öffentliche Ausgaben für Beschäftigung, Infrastruktur und Kinderbetreuung fordert sowie einen höheren Mindestlohn, wollen andere an die Wurzel des Problems gehen und neben einer Entlastung der Immobilienmärkte durch Zuzugsbegrenzung auch eine Kehrtwende in der Energiepolitik einleiten.

Erst im Januar hatte sich die AfD im Landtag von NRW als einzige Fraktion gegen den geplanten „Kohleausstieg“ gewendet. Zudem forderte die Fraktion, wie die „Welt“ damals berichtete, die Landesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, das über eine Milliarde Euro teure, moderne Steinkohlekraftwerk Datteln IV doch noch ans Netz zu bringen.

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Der Staat verteidigt harte Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger

Thema: Arbeitsmarkt

Neues aus den Unterklassen:
Hartz-IV-Empfänger härter bestraft als Straftäter

Sozialverbände, Richter, Anwälte und Gewerkschafter halten Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Der Staat verteidigt dagegen auch harte Strafen vehement. Sie seien nötig, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

von Susan Bonath
Nicht jeder besteht auf dem Arbeitsmarkt, nicht jeden benötigt er. Ungeachtet dessen drangsaliert der Gesetzgeber Erwerbslose und Geringverdiener mit einem riesigen, teuren und strafenden Apparat. Jobcenter sanktionieren jährlich fast doppelt so viele Menschen wie sie und die Arbeitsagenturen zusammen in Arbeit vermitteln. Alleine im Jahr 2016 kürzten oder entzogen sie 416.000 Menschen 940.000 Mal jeweils drei Monate lang das Existenzminimum. Betroffen war damit erneut ein Zehntel aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Nicht nur Erwerbslosen- und Sozialverbände halten das für verfassungswidrig. Auch Gewerkschafter, Richter und Anwälte teilen diese Ansicht inzwischen.

Das geht aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht hervor, die der Autorin vorliegen. Die Karlsruher Richter hatten sie angefordert. Sie wollen in diesem Jahr entscheiden, ob das seit zwölfeinhalb Jahren praktizierte Hartz-IV-Sanktionsregime mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hatte das oberste deutsche Gericht angerufen. Es sieht das Sozialstaatsgebot sowie die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl verletzt.

Härter bestraft als Straftäter

Immerhin weisen 13 der insgesamt 19 stellungnehmenden Institutionen auf bestehende Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Verfassungsbrüche hin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) saß noch vor 15 Jahren selbst in der Kommission unter Peter Hartz, welche die Agenda 2010 zu Papier brachte. Nach bisher zögerlicher Kritik äußert er sich nun erstmals drastisch:
Eine Sanktion, die im Fall eines schweren Verbrechens verfassungswidrig wäre, kann im Fall von Obliegenheitsverletzungen, die nicht einmal Ordnungswidrigkeiten darstellen, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als zulässig oder verhältnismäßig gelten.
Dazu führt der DGB ein Urteil des Höchstgerichts aus dem Jahr 1977 an, wonach der Staat die Pflicht hat, auch Strafgefangenen ein Anrecht auf Obdach, Nahrung, Kleidung, medizinische Betreuung und Teilhabe zu ermöglichen. Selbst das Begehen schwerster Verbrechen führe nicht zum Verlust ihrer Menschenwürde, heißt es darin.

Im Gegensatz dazu ahnde das Sozialrecht missliebiges Verhalten wie einen verpassten Termin, zu wenige Bewerbungen oder die Ablehnung von Maßnahmen oder Jobs mit dem Entzug des Existenzminimums, so der DGB. Letzteres habe der Gesetzgeber aber mit Hartz IV berechnet. Folglich dürfe er es nicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf kürzen. Der von den Machern der Agenda 2010 ins Feld geführte Ausgestaltungsspielraum ende dort, wo die Bedürftigkeit beginnt.

Physischer Grundbedarf gestrichen

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag hält "an seiner früheren Einschätzung nicht fest". Er habe festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, den physischen Bedarf zu kürzen. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent sei dies immer der Fall, betonten die Richter. Die im Gesetz genannten Sachleistungen bei hohen Sanktionen sicherten die Menschenwürde nicht. Denn gerade das sei nie überprüft worden.

Die Sachleistungen bestehen aus Gutscheinen für Lebensmittel, in Einzelfällen auch Hygienebedarf, wie Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der Autorin ausführte. Bei einer Totalsanktion könnten Jobcenter diese maximal bis zum Wert des halben Regelsatzes gewähren. Bei einem Alleinstehenden sind das 205 Euro.

Doch erstens sind die Gutscheine keine Pflichtleistung. Zweitens nimmt sie nicht jeder Supermarkt an. Drittens können Betroffene davon weder Miete und Heizkosten noch Strom bezahlen. Laut einem Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2010 gehört dies aber zum physischen Grundbedarf.

Ebsen weicht aus: Strom könne bei angedrohter Stromsperre direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Wenn sich Betroffene nachträglich bereiterklärten, "ihre Pflichten zu erfüllen", könnten Sanktionen abgemildert und die Miete wieder gezahlt werden. Ansonsten sei dies noch bei angedrohter Zwangsräumung möglich – jedoch nur als Darlehen. Das heißt: Betroffene müssen das Geld später abstottern. In Prostitution und Kriminalität gedrängt

Auch die menschlichen Aspekte erwähnt der Sozialgerichtstag: Viele Sanktionierte seien körperlich und seelisch gar nicht in der Lage, verlangte Auflagen zu erfüllen. Dies aber interessiere die Behörden nicht.
Vielmehr unternehmen Jobcenter in einer äußerst komplexen Lebens- und Problemlage den Versuch, ein bestimmtes Verhalten durch den Einsatz eines Drohszenarios und Zwangs sowie der Inkaufnahme einer Mangelsituation zu bewirken",
mahnte der Sozialgerichtstag. Vor allem junge Erwerbslose verzweifelten daran. Einige würden obdachlos. Mangelnde Ernährung werde zur Gefahr. Manche glitten auch ab in Prostitution oder Kriminalität, um sich über Wasser zu halten. "Das steht in keinem Verhältnis zum Schutzgedanken für die Gemeinschaft", appellierten die Richter an ihre Kollegen in Karlsruhe.

Psychisch Kranke häufiger bestraft – Sippenhaftung für Angehörige

Der Deutsche Anwaltsverein sieht es ähnlich. Jobcenter schikanierten vor allem psychisch Beeinträchtigte, Suchtkranke, Jugendliche mit massiven persönlichen Problemen und sogar Schwerbehinderte, konstatierte er. Betroffene seien oft gar nicht in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Die Jobcenter sanktionierten Alleinerziehende, weil sie Schichtarbeit ablehnten oder nötigten Depressive zu einem Job, den sie nicht ausüben können.
Es besteht der Eindruck, dass gerade bei verhaltensauffälligen Menschen nicht selten sachfremde Erwägungen des Sachbearbeiters hinter einer Sanktion stehen",
rügten die Juristen und betonten: Bedürftige Familien, die sanktionierte Angehörige nicht verhungern lassen wollten, würden immer mit bestraft. Diese Sippenhaftung führe bei allen Beteiligten "regelmäßig zu einer deutlichen Verschlimmerung ihrer Lage".

Bestimmtes Verhalten erzwingen

Doch Schicksale interessieren weder Bundesregierung und Arbeitsagentur noch Vertreter der Wirtschaft sowie den Landkreis- und Städtetag. Deren Stellungnahmen lassen tief blicken.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Andrea Nahles (SPD) erklärt die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs zum Beispiel, im Sozialrecht deklarierte Auflagen an Hartz-IV-Bezieher stünden als gleichwertiges Interesse der Menschenwürde gegenüber. Kürzungen des Existenzminimums bis auf null seien legitime
Instrumente, die ein bestimmtes Verhalten des Leistungsberechtigten unterbinden oder erzwingen sollen.
Konkret: Die Regierenden billigen nur gehorsamen Erwerbslosen Grundrechte zu. Beugten sich Betroffene nicht dem Rechtsgehorsam, sei dies ihr eigener Wille, so die BMAS-Anwälte. Denn: "Staatliche Maßnahmen zur Erzwingung eines vorgeschriebenen Verhaltens gehören zum etablierten Normenbestand."

Minimum vom Minimum?

Zwar hat die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze als Minimum berechnet, die genannte Kanzlei, die im gegenständlichen Verfahren die öffentliche Hand vertritt, verneinte dies aber. Der unabweisbare Bedarf liege weit darunter, meinen sie, ohne eine Summe zu nennen. So sieht es auch die Arbeitsagentur. Sie klopfte sich zudem selbst auf die Schulter. Dass "nur" 37 Prozent der Widersprüche und rund 40 Prozent der Klagen zugunsten der Leistungsberechtigten entschieden würden, zeuge von einer "erfreulich geringen Fehlerquote".

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lobte darüber hinaus die härteren Sanktionen für 15- bis 24-jährige Erwerbslose. Ihnen droht beim geringsten Fehlverhalten sofort eine 100-Prozent-Kürzung. Gerade diese Gruppe dürfe nicht die Erfahrung machen, dass die Solidargemeinschaft ohne Gegenleistung für sie aufkomme, mimte die BDA die schwarze Pädagogin. Auch der Landkreistag findet den gesamten Strafkatalog "sozialpolitisch notwendig". Der Städtetag befürchtet lediglich, ein Wohnungsverlust könne am Ende die Vermittlung in Arbeit hemmen.

Quelle: RT-Deutsch

Freitag, 28. April 2017

Zahl der Hartz-IV-Empfänger steigt wegen Asylbewerbern drastisch an

Thema: Flüchtlinge

Rund 700.000 Flüchtlinge betroffen:
Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus Asylländern steigt drastisch

Hunderttausende Flüchtlinge sind in das deutsche Sozialsystem eingewandert. Die meisten von ihnen erhalten Hartz-IV. Im Jahr 2016 waren 400.000 mehr Hartz-IV-Empfänger unter den Zuwanderern als Ende 2015.

Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus nicht-europäischen Asylländern steigt weiter drastisch an. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Demnach registrierte die Bundesagentur für Arbeit Ende vergangenen Jahres 698.872 Stützeempfänger aus nicht-europäischen Asylländern.

Das waren knapp 400.000 mehr als Ende 2015. Die meisten kamen demnach aus Syrien (466.052), dem Irak (96.002) und Afghanistan (52.323).

Anerkannte Asylbewerber können sich in Deutschland nach einer relativ kurzen Wartefrist um Jobs bewerben. Finden sie keine Beschäftigung, haben sie wie jeder andere Anrecht auf Hartz IV. (dts/so)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de


Donnerstag, 1. Dezember 2016

Asylbewerber will mehr Geld und rebelliert beim Bürgeramt in Leipzig

Thema: Asylbewerber

Leipzig: Mehr Geld fürs Nichtstun –
Asylbewerber greift Sachbearbeiterin mit Reizgas an –
Sechs Verletzte im Bürgeramt


Einem marokkanischen Asylbewerber reichten offenbar die geschenkten Sozialleistungen für seinen Lebensstil nicht mehr aus. Der 29-Jährige wollte mehr Geld fürs Nichtstun. Aus einer anfänglich hitzigen Diskussion entstand ein tätlicher Angriff mit Reizgas auf die Sachbearbeiterin. Weitere fünf Personen wurden durch die Menge an Gas ebenfalls verletzt, darunter ein Kleinkind.

Abdellah A. (29) aus Marokko hatte am Dienstagnachmittag einen Termin beim für Sozialleistungen zuständigen Bürgeramt in Leipzig. Die zuständige Sachbearbeiterin (21), empfing den Asylbewerber in ihrem Büro.

Mehr Geld gefordert

Der Nordafrikaner schilderte der Mitarbeiterin sein Dilemma. Er glaubte, zu wenig Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen und startete eine hitzige Diskussion mit der jungen Frau.

Da die Argumente des Asylbewerbers nicht mit den geltenden Gesetzen konform liefen, ging die Sachbearbeiterin nicht darauf ein. Außer sich vor Wut zog der 29-Jährige eine Flasche Reizgas hervor und griff damit die Sachbearbeiterin an, wie „Tag24“ berichtete. Anschließend flüchtete er.

Sechs Verletzte nach Reizgasangriff

Durch die große Menge an versprühtem Reizgas, vermutlich Pfefferspray, wurde nicht nur die 21-Jährige verletzt, sondern auch weitere fünf Personen, darunter ein Kleinkind, in Mitleidenschaft gezogen. „Die Personen klagten über Atembeschwerden, sie wurden ambulant versorgt“, bestätigte Polizeisprecher Uwe Voigt.

Die Fahndung nach Abdellah A., der in einem Leipziger Flüchtlingsheim Aufnahme fand, blieb bisher erfolglos.

Armut in Deutschland

Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Beschäftigten in Marokko (Platz 91) beträgt 226 Euro, gegenüber 2.720 Euro in Deutschland (Platz 24). Der Lebenshaltungskostenindex entspricht in Deutschland etwa dem Doppelten von Marokko.

Spitzenreiter ist Monaco mit 14.139 Euro vor Lichtenstein, Luxemburg, der Schweiz, Macau, Norwegen und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Laut dem Armutsbericht 2016 des Paritätischen Gesamtverbandes gelten in der Bundesrepublik über 12,5 Millionen Menschen als arm (Stand 2016), wobei es große regionale Schwankungen gibt. Die Bundesländer Bayern (11,5 %) und Baden-Württemberg (11,4 %) haben die geringste Armutsquote im bundesdeutschen Vergleich. Armutsspitzenland hingegen ist Bremen mit 24,1 Prozent.

Die ärmsten Regionen Deutschlands sind Bremerhaven mit 32,5 Prozent und Vorpommern (24,6 %), die reichsten sind München (8 %), das bayerische Oberland (8 %) und die Hochrhein-Bodensee-Region (8,1 %).

Der deutsche Durchschnittssatz liegt bei 15,4 Prozent, was bei 81,3 Millionen Bundesbürgern (31.12.2014) eine Zahl von 18,9 Millionen Menschen ausmacht.

Als arm wird allgemein angesehen, wer lediglich 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung hat, was bei Alleinstehenden 979 Euro und bei Familien mit zwei Kindern unter 14 Jahren 2.056 Euro im Monat ausmacht (inkl. staatlicher Leistungen).

Und noch zwei Zahlen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen lag 2015 bei 1,05 Millionen, die der registrierten Asylsuchenden bei 1,1 Millionen

Asylbewerberleistungen

Das Asylbewerbergesetz in Deutschland vergibt an einen Flüchtling zwei Arten von Leistungen:
  • „Deckung des notwendigen Bedarfs“: Hierzu zählen Dinge wie Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Strom, etc. Sie werden meist in Form von Sachleistungen ausgegeben. Es bleibt den Kommunen frei, zu entscheiden, ob sie Essenspakete oder Geldbeträge zur Verfügung stellen. Auch können zusätzlich Gutscheine für Kleidung oder anderen Notwendigkeiten ausgegeben werden, die eventuell in den Unterkünften fehlen.
  • „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“: Hierfür wird an den Asylbewerber ein Geldbetrag ausgegeben, abhängig von den Lebensverhältnissen, der Unterkunftsart und Alter. Ein erwachsener alleinstehender Flüchtling in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhält 143 Euro an Taschengeld, Partner erhalten jeweils 129 Euro und für ein Kind 84 Euro (0-6 Jahre), 92 Euro (6-13 Jahre) oder 85 Euro (14-17 Jahre). Außerhalb der Einrichtung sind die Asylbewerber für Kleidung und Strom selbst zuständig, weshalb sich die Sätze entsprechend einer Zulage erhöhen: +216 Euro für Alleinstehende, +je 194 Euro für Paare und für Kinder +133 Euro (0-6), +157 Euro (6-13) und 198 Euro (14-17). Zusätzlich wird der Bedarf an Unterkunft, Heizung und Hausrat gedeckt. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland steigen die Leistungen auf Sozialhilfeniveau: 392 Euro (alleinstehend) + Wohnkosten, wie bei einem Hartz-IV-Empfänger. (Quelle: „Merkur“)

Mit freundlicher Genehmigung von http://www.epochtimes.de

Dienstag, 11. November 2014

Noch nie waren in Deutschland so viele Erwerbslose von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen

Thema: Arbeitsmarkt

Deutschland schummelt bei den Zahlen zur Langzeit-Arbeitslosigkeit

Deutsche Wirtschafts Nachrichten, Joachim Jahnke
Trotz statistischer Tricks ist es nicht gelungen, die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland abzubauen. Schlimmer noch: In keinem europäischen Land ist die soziale Ausgrenzung von Arbeitslosen größer als hier: 86 % der Erwerbslosen in Deutschland waren 2013 von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenn.
Lesen Sie (hier) weiter und schauen Sie die Grafiken.

Wie passen dazu die hohlen Politikersprüche, die "tigerente" als Kommentar bei DWN humorvoll beschreibt und was wohl die Meisten von uns ebenso empfinden?

Ich fasse zusammen, was ich immer wieder gehört und gelesen habe:

  • Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist robust
  • Deutschland kommt gut durch die Krise
  • Der Aufschwung schlägt sich auch am Arbeitmarkt nieder
  • Die Menschen konsumieren in Erwartung von kräftigen Lohnerhöhungen mehr als früher
  • Der deutschen Wirtschaft geht es gut
  • den Deutschen geht es gut
  • Deutschland profitiert am meisten vom €
  • Die Krise ist vorbei
  • Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt stetig
  • Vollbeschäftigung ist keine Vision mehr
  • Es gibt ein Jobwunder
  • Die Erwerbstätigkeit ist so hoch wie nie zuvor

  • Dass Deutschland nach Litauen den größten Niedriglohnsektor in der EU hat und Hartz-IV zum Leben nicht reicht, sind Details, die nur von Menschen erwähnt werden, die den Standort Deutschland schlechtreden wollen.

    Arbeitslose gibt es nicht, und wenn doch: selber schuld ...



    Donnerstag, 14. März 2013

    Hartz IV hat heute Geburtstag, Hartz IV wird 10 Jahre alt

    Herzlichen Glückwunsch Hartz IV!
    Dieses Ereignis hat Martin Greive von der Zeitung "Die Welt" aus dem Hause Axel Springer so sehr begeistert, dass sein Artikel unter dem Begriff „Wirtschaftsreformen“ bei eben dieser Zeitung am 07.03.2913 veröffentlicht wurde:

    Vor zehn Jahren umstritten, heute gefeiert: Die Agenda 2010 hat maßgeblichen Anteil an der aktuellen Wirtschaftsstärke Deutschlands. Davon profitieren alle Bevölkerungsgruppen.
    Von Martin Greive
    Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) zieht zehn Jahre nach der Agenda 2010 eine positive Bilanz der damals hochumstrittenen Mammut-Reform. "Die Arbeitsmarktreformen haben zu mehr Beschäftigung und zu weniger Arbeitslosigkeit geführt", heißt es in einer Analyse des Wirtschaftsinstituts, die der "Welt" vorliegt.
    Auch hätten die Reform anders als befürchtet nicht zu höherer Einkommensarmut und auch nicht zu mehr unsicheren Arbeitsverhältnissen oder zu höherer sozialer Ungerechtigkeit geführt.
    Deutschland habe sich in den vergangenen zehn Jahren in Europa "vom Problemfall zum Vorbild" gewandelt, schreiben die Forscher. Dies führen sie zwar nicht nur auf die Agenda 2010 zurück – aber sie trug einen wichtigen Teil dazu bei.
    "Der Vergleich des New-Economy-Booms 1998 bis 2000 mit dem Aufschwung von 2006 bis 2008 zeigt, dass im Gefolge der Agenda bei gleichem Wirtschaftswachstum die Arbeitslosigkeit weit stärker zurückging als im vorhergehenden Aufschwung", schreiben die Forscher.
    Ein weiteres Indiz für den Erfolg der Reformen: War im Jahr 2000 noch ein Wachstum von 1,9 Prozent erforderlich, um die Arbeitslosigkeit konstant zu halten, sei der Wert 2011 auf 1,4 Prozent gesunken.
    Lesen Sie den ganzen Beitrag, wie die Arbeitslosenzahlen gesunken sind, HIER
    Arbeitslosigkeit ist in allen Gruppen gesunken
    und auch noch:
    Warnung vor Abkehr von Reformen

    Es muss schon eine sehr starke Droge sein, die einem Journalisten zu so einer Erkenntnis verhilft und das Elend, welches erst durch Hartz IV geschaffen wurde, total ausblenden lässt.

    Anscheinend war Martin Greive von ihr so begeistert, dass er Stefan von Borstel und Dorothea Siems dazu überreden konnte, zusammen mit ihm einen Artikel nachzulegen.

    Wie zum Hohn erschien dann am 08.03.2013 in gleicher Zeitung folgender Artikel in dem er den Ruf eines Gazprom-Mitarbeiters aus Russland veröffentlicht:

    Deutschland braucht eine Agenda 2020

    Im März 2003 verkündete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröders seine Agenda 2010. Zehn Jahre nach der großen Reform verlangen führende Ökonomen weitere harte Maßnahmen.

    Was soll man dazu sagen?
    Springerpresse eben, Heimat so seriöser "Zeitungen" wie des "Regierungsorgans BILD".
    Das Hartz IV so aus dem Ruder gelaufen ist, hätte wohl niemand vermutet.

    Es ist aber eine Frechheit jetzt nach einer Verschärfung zu rufen.
    Schauen Sie sich dieses Video mit Volker Pispers an: 
    https://www.youtube.com/watch?v=tG6H5Ttk3lk

    Ergänzung, 19:39 Uhr
    Wollt Ihr den totalen Hartz?