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Freitag, 10. Mai 2019

Sahra Wagenknecht zur Kühnert-Debatte

Thema: Deutschland

Prekäre Jobs sind letztlich eine Enteignung der Arbeitnehmer

Im andauernden Sturm allgemeiner Entrüstung über Kevin Kühnert, dem Vorsitzenden der Jusos, hat Sahra Wagenknecht als Vorsitzende der Linksfraktion den Vorwurf, Enteignung kollidiere mit dem Grundgesetz, kommentiert. Rot-Rot-Grün sei nicht mehrheitsfähig und die SPD nicht glaubwürdig.

Eine Reihe von Politikern, sogenannte Qualitätsmedien wie Spiegel Online, aber auch Bild haben viel Wind um die Äußerungen des Vorsitzenden der Jusos Kevin Kühnert gemacht. Ungeachtet des tatsächlich Gesagten über den Verstaatlichungsgedanken, hat man sich in der Öffentlichkeit echauffiert, die Forderung greife den Kapitalismus als System an, welches allein Wohlstand und Freiheit sichern könne (Focus Online). Die Saarbrücker Zeitung wandte sich zwecks Kommentierung an die Fraktionsvorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht.

Leistungslose Millioneneinkommen für Wenige

Wagenknecht betonte, dass der Vorstoß des Sozialdemokraten für die Linke nicht neu sei, da der "Wirtschaftsfeudalismus überwunden" werden müsse:
Viele (kommen) trotz harter Arbeit nicht mehr zu wirklichem Wohlstand, während andere dank ererbter Aktienpakete leistungslos Millioneneinkommen beziehen. Die Geschwister Klatten und Quandt, größte Eigner von BMW, bekommen pro Tag rund drei Millionen Euro Dividenden überwiesen. Das ist mehr, als die meisten Menschen im Leben verdienen.
Besonders drastisch seien die Verhältnisse in Unternehmen, die von Finanzinvestoren übernommen werden und in denen nur noch die kurzfristige Rendite zähle.

Auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hatte Kühnerts Vorstoß angesichts wachsender sozialer Ungleichheit als "wichtigen Diskussionsbeitrag" bezeichnet, denn:
Wir erleben doch gerade, dass der Kapitalismus aus den Fugen gerät.
Und selbst der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, meinte, der Vorsitzende der Jusos habe den Finger in eine Wunde gelegt und verwies auf den Missbrauch in der "Sozialen Marktwirtschaft". Mit Blick auf die Problematik des Immobilienmarktes mahnte der Ökonom bessere Regulierung, Kontrolle und Regeln an.

Mehr zum Thema - Doppelmoralist des Tages: CSU-Minister Scheuer verantwortet 65 laufende Enteignungsverfahren

Wagenknecht dachte den Enteignungsgedanken, der Kühnert vorgeworfen wird und der angeblich das Grundgesetz ignoriere, noch weiter:
Schlechte Löhne und prekäre Jobs sind letztlich eine Enteignung der Arbeitnehmer.
Hinsichtlich des Wohneigentums meinte Wagenknecht, man müsse unterscheiden zwischen dem, "was große Immobilienkonzerne anrichten" und jenem Wohneigentum, welches sich etwa Selbständige zur Alterssicherung gekauft haben, weil es auf der Bank keine Zinsen mehr gibt.
Um dieses Eigentum geht es nicht. Aber Wohnen darf kein Spekulationsobjekt sein.
Hoffnungen auf Rot-Rot-Grün gebe es laut Wagenknecht erst, wenn es dafür entsprechende Mehrheiten gibt und die SPD wieder eine "glaubwürdige sozialdemokratische Partei" wird.

Dass die SPD derzeit keine Mehrheit, sondern gerade einmal 15 Prozent erhält, liege aber nicht an den Äußerungen von Kevin Kühnert von den Jusos, sondern an der Politik gegen die eigenen Wähler, die die Sozialdemokraten seit Jahren betreiben.
Was Kühnert angesprochen hat, war nun wirklich nichts Neues. Dass Produktiveigentum denen gehören sollte, die es erarbeiten, und nicht Hedge Fonds oder Erben-Dynastien, ist eine alte sozialdemokratische Position, die früher sogar von vielen Liberalen geteilt wurde. Schauen Sie mal ins Freiburger Programm der FDP. Ich würde mir wünschen, dass die SPD-Spitze solche Debatten nicht ihrem Juso-Chef überlässt.
Auch im Bundestag forderte Wagenknecht eine Debatte über Enteignung, allerdings über jene von der Regierungspolitik bereits vollzogene, welche Millionen von Arbeitnehmern betreffe:
Meine heutige Rede im #Bundestag in der Aktuellen Stunde zur Sozialen Marktwirtschaft: "Wir müssen über #Enteignung reden - und zwar über das, was Sie mit Ihrer Politik verursacht haben, die Enteignung von Millionen von Arbeitnehmern" https://t.co/fPdJqdNxSFpic.twitter.com/IOJXZZFm3D — Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) 8. Mai 2019

Quelle: RT-Deutsch

Donnerstag, 7. September 2017

Macron "Jupiter" hat viel auf glanzvolle Auftritte gesetzt - jetzt wirds aber ernst

Thema: Frankreich

Macron muss sich ändern, um nicht zu scheitern.
Frankreich braucht eine Arbeitsmarktreform
Frankreichs Premierminister Edouard Philippe und Arbeitsministerin Muriel Penicaud Foto: Tagesschau.de

Frankreichs Regierung muss sich auf heftige Außeinandersetzungen einstellen. Mit der Reform des Arbeitsmarkts will sie zwar die Massenarbeitslosigkeit im Land beseitigen. Doch die Gewerkschaften sehen die Rechte der Arbeitnehmer beschnitten.
Die Reform des Arbeitsmarkts ist die wichtigste Reform. Von ihrem Gelingen hängt das politische Schicksal von Ministerpräsident Macron ab.

In der französischen Regierung ist man sich der Tragweite der Reformen wohl bewusst. Und man ist fest entschlossen. Frankreich könne es sich nicht leisten, sich nicht zu bewegen, sagte Philippe. Die Präsidenten-Partei "La République en Marche" - "Die Republik in Bewegung" - will den Franzosen Beine machen mit der Reform des Arbeitsrechts.

Von Profil eingestellt vorm. Torpedo - kritischer Gesellschafts- und Politik-Blog
Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise des Blogbetreibers widerspiegeln.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Der Staat verteidigt harte Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger

Thema: Arbeitsmarkt

Neues aus den Unterklassen:
Hartz-IV-Empfänger härter bestraft als Straftäter

Sozialverbände, Richter, Anwälte und Gewerkschafter halten Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Der Staat verteidigt dagegen auch harte Strafen vehement. Sie seien nötig, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

von Susan Bonath
Nicht jeder besteht auf dem Arbeitsmarkt, nicht jeden benötigt er. Ungeachtet dessen drangsaliert der Gesetzgeber Erwerbslose und Geringverdiener mit einem riesigen, teuren und strafenden Apparat. Jobcenter sanktionieren jährlich fast doppelt so viele Menschen wie sie und die Arbeitsagenturen zusammen in Arbeit vermitteln. Alleine im Jahr 2016 kürzten oder entzogen sie 416.000 Menschen 940.000 Mal jeweils drei Monate lang das Existenzminimum. Betroffen war damit erneut ein Zehntel aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Nicht nur Erwerbslosen- und Sozialverbände halten das für verfassungswidrig. Auch Gewerkschafter, Richter und Anwälte teilen diese Ansicht inzwischen.

Das geht aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht hervor, die der Autorin vorliegen. Die Karlsruher Richter hatten sie angefordert. Sie wollen in diesem Jahr entscheiden, ob das seit zwölfeinhalb Jahren praktizierte Hartz-IV-Sanktionsregime mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hatte das oberste deutsche Gericht angerufen. Es sieht das Sozialstaatsgebot sowie die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl verletzt.

Härter bestraft als Straftäter

Immerhin weisen 13 der insgesamt 19 stellungnehmenden Institutionen auf bestehende Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Verfassungsbrüche hin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) saß noch vor 15 Jahren selbst in der Kommission unter Peter Hartz, welche die Agenda 2010 zu Papier brachte. Nach bisher zögerlicher Kritik äußert er sich nun erstmals drastisch:
Eine Sanktion, die im Fall eines schweren Verbrechens verfassungswidrig wäre, kann im Fall von Obliegenheitsverletzungen, die nicht einmal Ordnungswidrigkeiten darstellen, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als zulässig oder verhältnismäßig gelten.
Dazu führt der DGB ein Urteil des Höchstgerichts aus dem Jahr 1977 an, wonach der Staat die Pflicht hat, auch Strafgefangenen ein Anrecht auf Obdach, Nahrung, Kleidung, medizinische Betreuung und Teilhabe zu ermöglichen. Selbst das Begehen schwerster Verbrechen führe nicht zum Verlust ihrer Menschenwürde, heißt es darin.

Im Gegensatz dazu ahnde das Sozialrecht missliebiges Verhalten wie einen verpassten Termin, zu wenige Bewerbungen oder die Ablehnung von Maßnahmen oder Jobs mit dem Entzug des Existenzminimums, so der DGB. Letzteres habe der Gesetzgeber aber mit Hartz IV berechnet. Folglich dürfe er es nicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf kürzen. Der von den Machern der Agenda 2010 ins Feld geführte Ausgestaltungsspielraum ende dort, wo die Bedürftigkeit beginnt.

Physischer Grundbedarf gestrichen

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag hält "an seiner früheren Einschätzung nicht fest". Er habe festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, den physischen Bedarf zu kürzen. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent sei dies immer der Fall, betonten die Richter. Die im Gesetz genannten Sachleistungen bei hohen Sanktionen sicherten die Menschenwürde nicht. Denn gerade das sei nie überprüft worden.

Die Sachleistungen bestehen aus Gutscheinen für Lebensmittel, in Einzelfällen auch Hygienebedarf, wie Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der Autorin ausführte. Bei einer Totalsanktion könnten Jobcenter diese maximal bis zum Wert des halben Regelsatzes gewähren. Bei einem Alleinstehenden sind das 205 Euro.

Doch erstens sind die Gutscheine keine Pflichtleistung. Zweitens nimmt sie nicht jeder Supermarkt an. Drittens können Betroffene davon weder Miete und Heizkosten noch Strom bezahlen. Laut einem Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2010 gehört dies aber zum physischen Grundbedarf.

Ebsen weicht aus: Strom könne bei angedrohter Stromsperre direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Wenn sich Betroffene nachträglich bereiterklärten, "ihre Pflichten zu erfüllen", könnten Sanktionen abgemildert und die Miete wieder gezahlt werden. Ansonsten sei dies noch bei angedrohter Zwangsräumung möglich – jedoch nur als Darlehen. Das heißt: Betroffene müssen das Geld später abstottern. In Prostitution und Kriminalität gedrängt

Auch die menschlichen Aspekte erwähnt der Sozialgerichtstag: Viele Sanktionierte seien körperlich und seelisch gar nicht in der Lage, verlangte Auflagen zu erfüllen. Dies aber interessiere die Behörden nicht.
Vielmehr unternehmen Jobcenter in einer äußerst komplexen Lebens- und Problemlage den Versuch, ein bestimmtes Verhalten durch den Einsatz eines Drohszenarios und Zwangs sowie der Inkaufnahme einer Mangelsituation zu bewirken",
mahnte der Sozialgerichtstag. Vor allem junge Erwerbslose verzweifelten daran. Einige würden obdachlos. Mangelnde Ernährung werde zur Gefahr. Manche glitten auch ab in Prostitution oder Kriminalität, um sich über Wasser zu halten. "Das steht in keinem Verhältnis zum Schutzgedanken für die Gemeinschaft", appellierten die Richter an ihre Kollegen in Karlsruhe.

Psychisch Kranke häufiger bestraft – Sippenhaftung für Angehörige

Der Deutsche Anwaltsverein sieht es ähnlich. Jobcenter schikanierten vor allem psychisch Beeinträchtigte, Suchtkranke, Jugendliche mit massiven persönlichen Problemen und sogar Schwerbehinderte, konstatierte er. Betroffene seien oft gar nicht in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Die Jobcenter sanktionierten Alleinerziehende, weil sie Schichtarbeit ablehnten oder nötigten Depressive zu einem Job, den sie nicht ausüben können.
Es besteht der Eindruck, dass gerade bei verhaltensauffälligen Menschen nicht selten sachfremde Erwägungen des Sachbearbeiters hinter einer Sanktion stehen",
rügten die Juristen und betonten: Bedürftige Familien, die sanktionierte Angehörige nicht verhungern lassen wollten, würden immer mit bestraft. Diese Sippenhaftung führe bei allen Beteiligten "regelmäßig zu einer deutlichen Verschlimmerung ihrer Lage".

Bestimmtes Verhalten erzwingen

Doch Schicksale interessieren weder Bundesregierung und Arbeitsagentur noch Vertreter der Wirtschaft sowie den Landkreis- und Städtetag. Deren Stellungnahmen lassen tief blicken.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Andrea Nahles (SPD) erklärt die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs zum Beispiel, im Sozialrecht deklarierte Auflagen an Hartz-IV-Bezieher stünden als gleichwertiges Interesse der Menschenwürde gegenüber. Kürzungen des Existenzminimums bis auf null seien legitime
Instrumente, die ein bestimmtes Verhalten des Leistungsberechtigten unterbinden oder erzwingen sollen.
Konkret: Die Regierenden billigen nur gehorsamen Erwerbslosen Grundrechte zu. Beugten sich Betroffene nicht dem Rechtsgehorsam, sei dies ihr eigener Wille, so die BMAS-Anwälte. Denn: "Staatliche Maßnahmen zur Erzwingung eines vorgeschriebenen Verhaltens gehören zum etablierten Normenbestand."

Minimum vom Minimum?

Zwar hat die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze als Minimum berechnet, die genannte Kanzlei, die im gegenständlichen Verfahren die öffentliche Hand vertritt, verneinte dies aber. Der unabweisbare Bedarf liege weit darunter, meinen sie, ohne eine Summe zu nennen. So sieht es auch die Arbeitsagentur. Sie klopfte sich zudem selbst auf die Schulter. Dass "nur" 37 Prozent der Widersprüche und rund 40 Prozent der Klagen zugunsten der Leistungsberechtigten entschieden würden, zeuge von einer "erfreulich geringen Fehlerquote".

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lobte darüber hinaus die härteren Sanktionen für 15- bis 24-jährige Erwerbslose. Ihnen droht beim geringsten Fehlverhalten sofort eine 100-Prozent-Kürzung. Gerade diese Gruppe dürfe nicht die Erfahrung machen, dass die Solidargemeinschaft ohne Gegenleistung für sie aufkomme, mimte die BDA die schwarze Pädagogin. Auch der Landkreistag findet den gesamten Strafkatalog "sozialpolitisch notwendig". Der Städtetag befürchtet lediglich, ein Wohnungsverlust könne am Ende die Vermittlung in Arbeit hemmen.

Quelle: RT-Deutsch

Dienstag, 7. April 2015

Neue Wirtschaftskrise in den USA - weniger neue Jobs als angenommen

Thema: USA

USA schlittern in neue Krise: Unternehmen streichen massiv Jobs

US-Unternehmen haben weniger neue Jobs geschaffen, als von den Volkswirten erwartet wurde. Der Arbeitsplatzaufbau war damit so schwach wie zuletzt im Dezember 2013. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,5 Prozent.
Lesen Sie hier weiter: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Das sind die offiziellen Zahlen - und wie sieht die Wirklichkeit aus?

Dazu schreibt Birgit Jänisch im Kommentarbereich:
Wie gewohnt werden Sie meinen Kommentar sicher verschwinden lassen.
Woher haben Sie denn die 5,5 Prozent Arbeitslosenquote? Von den offiziellen Statistikfälschern? Gucken Sie mal bei John Williams vorbei [www.shadowstats.com].
Also habe auch ich bei Walter J. "John" Williams nachgesehen und diese Grafik entdeckt:

Er fragt die Amerikaner:
"Haben Sie sich jemals gefragt, warum die CPI, BIP und Beschäftigung Zahlen im Widerspruch zu Ihren persönlichen und geschäftlichen Erfahrungen stehen? Das Problem liegt in den einseitig von der Regierung manipulierten Berichten."

Von wegen 5,5%, die Wahrheit liegt in der Nähe von 25% Arbeitslosenquote in den USA!



Und in Deutschland? Wie kommen die deutschen Zahlen zustande?
Wird da auch so massiv manipuliert?

Ekkehardt Fritz Beyer im Kommentarbereich bei DWN:
„Die US-Unternehmen haben weniger eingestellt als im Vormonat. Insgesamt sind lediglich 126.000 zusätzliche Jobs geschaffen worden. Volkswirte hatten im Durchschnitt mit 245.000 Stellen gerechnet.“

Liegt es etwa daran, dass ihnen – wie es in Deutschland „spätestens seit Dr. Merkel“ – scheinbar gangundgebe ist – einfach die falschen Zahlen vorgelegt wurden?
http://www.investor-verlag.de/finanzkrise-thema/euro-krise/arbeitslosenzahlen-so-luegt-die-bundesagentur/122221651/

Also schauen wir auch da einmal nach:

Eurokrise: Arbeitslosenzahlen - So lügt die Bundesagentur
schallt es uns auf der Seite entgegen

Deutschland ist im Glückstaumel: Die Bundesagentur für Arbeit meldete vorgestern mit 2,9 Millionen Arbeitslosen die niedrigste Quote seit 24 Jahren. Na, wenn das mal kein Grund zum Feiern ist! Und natürlich sprangen alle Medien, Politiker und politisch korrekte Volkswirtschaftler auf dieses Ross auf und sangen das fröhliche Lied von »Alles ist gut«. Mehr hier . . .

und dann kommt es knüppeldick . . .
Nichtarbeitslose Arbeitslose

Nach § 16 Abs. 2 SGB III gelten also alle (arbeitslosen) Teilnehmer an solchen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht mehr als arbeitslos.
Das sind:
  • Kurzarbeiter
  • ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
  • Beschäftigungszuschuss
  • Berufliche Weiterbildung (einschließlich Reha)
  • Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich Reha-Restabwicklung)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Vorruhestandsähnliche Regelungen, Personen in geförderter Altersteilzeit
  • Förderung der Selbstständigkeit durch Gründungszuschuss u. ä.
  • Personen, die arbeitsunfähig sind und Arbeitslosengeld beziehen
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
Bei soviel Verlogenheit brauchen wir uns doch über nichts mehr zu wundern, oder?