Thema:
Flüchtlinge
Jobcenter fordern von Helfern Kosten zurück.
Betroffene fühlen sich falsch beraten
Die Jobcenter verschicken derzeit Zahlungsbescheide an Bürgen, um der Verjährungsfrist gerecht zu werden. Seit Inkrafttreten des lntegrationsgesetzes liegt die Dauer für Bürgschaften, die vor August 2016 unterschrieben wurden, bei drei Jahren. Bei späteren Fällen endet die Bürgschaft nach fünf jahren. Wie viele Betroffene es in Deutschland gibt, das soll laut Bundessozialministerium frühestens Ende August 2018 bekannt sein.
Schätzungsweise 7.000 Menschen bundesweit, die einfach nur Leben retten wollten, werden in den nächsten Tagen erfahren, in wie weit die alte Juristenweisheit "Wer bürgt, wird erwürgt" stimmt.
Sie hatten sie sich verpflichtet, finanziell einzuspringen für Miete und Lebensunterhalt. Jetzt müssen sie befürchten, dass der Staat sie an dieses Versprechen erinnert und Geld fordert. Das Problem: Die Bürgen gingen damals davon aus, dass ihre Verpflichtung endet, sobald ihre Schützlinge als Asylberechtigte anerkannt sind. Jetzt sollen sie noch darüber hinaus zahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2017 anders: Die Bürgen müssen auch darüber hinaus zahlen.
"Pro Asyl" kritisiert den Umstand scharf und spricht von einem Skandal. Der Flüchtlingsrat warnt vor „ziemlich harten Konsequenzen“ für die Betroffenen, die oft Bürgschaften für ganze Familien übernommen haben. Volker König von der Evangelischen Kirche im Rheinland mahnt: „Bürger müssen sich auf staatliches Verwaltungshandeln verlassen können.“ Er sieht NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) in der Pflicht, eine Lösung zu fmden. Das NRW-Soziahninisterium fordert eine 'bundeseinheitliche Lösung. Die Forderungen an Bürgen sollten aktuell nicht vollstreckt werden. Die Position vertritt auch das Bundessozialministerium. Eine Sprecherin erklärt, man arbeite an „sachgerechten Lösungen“. Erste Bürgen wehren sich vorsorglich: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zählt seit 2016 knapp 100 Klagen von Betroffenen gegen die Zahlungsbescheide.
Schätzungsweise 7.000 Menschen bundesweit, die einfach nur Leben retten wollten, werden in den nächsten Tagen erfahren, in wie weit die alte Juristenweisheit "Wer bürgt, wird erwürgt" stimmt.
Sie hatten sie sich verpflichtet, finanziell einzuspringen für Miete und Lebensunterhalt. Jetzt müssen sie befürchten, dass der Staat sie an dieses Versprechen erinnert und Geld fordert. Das Problem: Die Bürgen gingen damals davon aus, dass ihre Verpflichtung endet, sobald ihre Schützlinge als Asylberechtigte anerkannt sind. Jetzt sollen sie noch darüber hinaus zahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2017 anders: Die Bürgen müssen auch darüber hinaus zahlen.
"Pro Asyl" kritisiert den Umstand scharf und spricht von einem Skandal. Der Flüchtlingsrat warnt vor „ziemlich harten Konsequenzen“ für die Betroffenen, die oft Bürgschaften für ganze Familien übernommen haben. Volker König von der Evangelischen Kirche im Rheinland mahnt: „Bürger müssen sich auf staatliches Verwaltungshandeln verlassen können.“ Er sieht NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) in der Pflicht, eine Lösung zu fmden. Das NRW-Soziahninisterium fordert eine 'bundeseinheitliche Lösung. Die Forderungen an Bürgen sollten aktuell nicht vollstreckt werden. Die Position vertritt auch das Bundessozialministerium. Eine Sprecherin erklärt, man arbeite an „sachgerechten Lösungen“. Erste Bürgen wehren sich vorsorglich: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zählt seit 2016 knapp 100 Klagen von Betroffenen gegen die Zahlungsbescheide.
Quelle: Westfalenpost 28.07.2018
Keine Kommentare :
Kommentar veröffentlichen
Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe