Die Täter verurteilen statt die Enthüller verfolgen
Strafverfolgung
gegen Enthüllungsautoren: Gegen Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und
Danuta Zandberg-Harrich ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft. Wir
protestieren, weil ein solches Vorgehen investigative Journalisten
einschüchtern und Whistleblower entmutigen soll.
In ihrem Dokumentarthriller „Meister des Todes“ und dem zugehörigen Enthüllungsbuch ( „ Netzwerk des Todes“) belegen Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Zandberg-Harrich die illegalen Exporte
von G36-Sturmgewehren durch die Firma Heckler & Koch nach Mexiko.
Für ihre journalistische Leistung erhielten sie im April 2016 den
Grimme-Preis.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft
gegen die Enthüller, wegen der Veröffentlichung von Dokumenten.
Unglaublich, aber wahr: Daniel Harrich hatte der Staatsanwaltschaft
zahlreiche Dokumente zur Verfügung gestellt, auf deren Basis die
staatsanwaltschaftliche Klageschrift gegen Heckler & Koch
verfasst werden konnte. Statt eines Dankes wird jetzt von der
Staatsanwaltschaft gegen die Autoren des Buches „Netzwerk des Todes“
ermittelt.
Bereits 2010 hatte Jürgen Grässlin wegen dieser illegalen Rüstungsexporte Strafanzeige gegen die Herstellerfirma Heckler & Koch
gestellt, gefolgt von einer Anzeige gegen die Bundesbehörden, die diese
Waffenexporte genehmigten. Jetzt erst, am 18.Mai 2016, also rund sechs
Jahre nach der Anzeige, verkündete die Staatsanwaltschaft, zumindest
gegen fünf frühere Heckler & Koch-Mitarbeiter (darunter Peter
Beyerle, früherer Präsident des Landgerichts in Rottweil, mit
Zuständigkeit für Oberndorf /dem Sitz von Heckler & Koch) ein
Hauptverfahren zu eröffnen: Sie hätten „gemeinschaftlich…, gewerbsmäßig
und als Mitglied einer Bande … vorsätzlich Kriegswaffen ausgeführt“.
Gegen die zuständigen Genehmigungsbehörden ermittelt die
Staatsanwaltschaft nicht: Es liege kein „hinreichender Anfangsverdacht“
vor.
Für
die Aufnahme der Ermittlungen gegen Grasslin und andere hingegen, die
den Skandal der „bandenmäßigen“ Rüstungsverkäufe aufdeckten, genügten
der Staatsanwaltschaft drei Monate.
Diese
unausgewogene Vorgehensweise stellt eine massive Bedrohung für
investigativen Journalismus dar und bedeutet eine erhebliche Gefährdung
von Whistleblowern.
Deshalb: Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Jürgen Grässlin u.a.
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