Freitag, 21. Januar 2022

Krankenhausschließung mitten in einer Pandemie

Krankenhausschließung mitten in einer Pandemie Die Krankenhausschließung mitten in der Pandemie hat mir keine Ruhe gelassen. Wie kann es sein, dass von Politikerseite wegen der Anzahl Intensivbetten Panik geschürt wird, wenn gleichzeitig Krankenhäuser geschlossen werden.
Es wurde doch immer gesagt es ginge um die Gesundheit der Bevölkerung und nicht um Profit.
Und siehe da, nach langer Suche bin ich auf dem Server des Bundestags fündig geworden und zwar hier: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19203.pdf
Die Regierung will nichts davon gewusst haben. Wie glaubhaft ist das denn?

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
203. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2021



Mündliche Frage 32
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Gründe für die Abnahme von Intensivkapazitäten an Krankenhausstandorten
Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Intensivkapazitäten von Krankenhausstandorten in Deutschland seit Anfang August 2020 um mehr als 4.100 Betten und die Notfallreserve um mehr als 1.200 Betten abge-nommen (laut DIVI-Intensivregister vom 4. August bis zum 22. Dezember 2020 von 30.952 auf 26.806 bzw. von 12.313 auf 11.097 (Notfallreserve), (siehe www.intensivregister.de), und was hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um diesem kontinuierlichen Trend entgegenzuwirken?
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG ...25593 D

In dem DIVI-Intensivregister werden nur die täglich tatsächlich verfügbaren und betriebsbereiten Intensivbet-ten ausgewiesen. Daher sind die in der Frage skizzierten Schwankungen der betriebsbereiten Intensivbetten nicht ungewöhnlich, sondern werden dadurch bedingt, dass in die reale Einschätzung der Kapazitätslage alle Ressour-cenaspekte, die an dem Tag der Meldung für den jewei-ligen Intensivbereich vorliegen (zum Beispiel Personalausstattung, gesperrte Behandlungsplätze aufgrund von Isolationsbehandlung), einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine Reduzierung von Intensivbetten nicht bekannt. Auch anhand der Daten des DIVI-Intensivregisters kann ein Abbau von Intensivbetten nicht bestätigt werden



Mündliche Frage 33
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Abnahme der Krankenhauskapazitäten durch die Schließung von Kliniken
Welche Krankenhauskapazitäten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung im Pandemiejahr 2020 in Deutschland durch die Schließung von Kliniken verloren (bitte Zahl der Kliniken, der Betten und der Arbeitsplätze angeben), und was hat die Bundesregierung unternommen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und damit die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen?
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG ... 25594 A

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Schließung von Kliniken im Pandemiejahr 2020. Für die Sicherstellung der Versorgung in Krankenhäusern sind die Bundesländer zuständig. Ihnen obliegt es zudem, die Versorgungslage zu erfassen und gegebenenfalls not-wendige Maßnahmen zu ergreifen, damit notwendige Kapazitäten erhalten bleiben.

Für den Bereich der stationären Versorgung hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 eine Vielzahl an Maßnahmen eingeleitet, die die stationäre Versorgung vor dem Hin-tergrund der Covid-19-Pandemie sicherstellen. Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung sind zuletzt mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I Seite 2397) im Anschluss an die Maßnahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 und der COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung vom 3. Juli 2020 kurzfristig weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der stationären Versorgung in Kraft getreten.

Kern der Regelungen ist, dass Krankenhäuser, die von den Ländern hierfür bestimmt worden sind, kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten, um negative Fol-gen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wenn sie zur Erhöhung der Verfügbarkeit intensivmedizinischer Be-handlungskapazitäten planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in medizinisch vertretbaren Fällen ver-schieben oder aussetzen.

Die Systematik der Ausgleichszahlungen und die ent-sprechenden Ansprüche sind im Vergleich zu den von März bis September 2020 geltenden Regelungen nun differenzierter und zielgerichteter ausgestaltet. Diese Regelungen sind zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet. Eine Verlängerung oder Anpassung der Regelungen ist durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit möglich.



Liste der 2020 geschlossenen Krankenhäuser:
Tag/Stadt/Bundesland
  1.   01.02. Parsberg/Bayern
  2.   15.06. Schneeberg/Sachsen
  3.   01.07. Riedlingen/Baden-Württemberg
  4.   01.07. Waldsassen/Bayern
  5.   31.07. Vohenstrauß/Bayern
  6.   01.08. Wedel/Schleswig-Holstein
  7.   01.09. Bochum-Linden/Nordrhein-Westfalen
  8.   01.09. Havelberg/Sachsen-Anhalt
  9.   30.09. Weingarten/Baden-Württemberg
  10.   01.10. Oberwesel/Rheinland-Pfalz
  11.   01.10. St. Goar/Rheinland-Pfalz
  12.   31.10. Nürnberg Fürth/Bayern
  13.   01.12. Essen-Altenessen/Nordrhein-Westfalen
  14.   20.12. Mannheim/Baden-Würtemberg
  15.   31.12. Lehnin/Brandenburg
  16.   31.12. Essen-Stoppenberg/Nordrhein-Westfalen
  17.   31.12. St. Tönis/Nordrhein-Westfalen
  18.   31.12. Ingelheim/Rheinland-Pfalz
  19.   31.12. Ottweiler/Saarland
  20.   31.12. Losheim/Saarland
Quelle: Pressemitteilung Bündnis Klinikrettung

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe