Sehr geehrte Frau Buyx, nachdem Sie dieses Wochenende bei Anne Will vmtl. auch wieder Ihre, als auch die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vertreten werden (sollen), möchte ich mir erlauben, Ihnen ein paar Gedanken meinerseits zur befürworteten Impflicht als bedenkenswert mitzuteilen. Die durch eine fraktionsübergreifende Gewissensentscheidung der Abgeordneten in ein Gesetz (mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten) gefasst und zu gültigem „Recht“ werden soll. Dies Gedanken habe ich bereits auf der FB-Seite des Deutschen Ethikrates sowohl als Nachricht, wie auch als Kommentar hinterlassen. Ich würde mich sehr über eine Antwort zu meinen Gedankengängen und aufgeworfenen Fragen von Ihnen freuen und bin auch durchaus bereit, weitere Gedanken darüber mit Ihnen auszutauschen. So schreibt der Ethikrat in seiner Stellungnahme u. a.: Eine Impfpflicht kann kurzfristig nicht die gegenwärtige vierte Welle brechen. Ebenso kann eine Impfpflicht kein Allheilmittel gegen die Pandemie sein, …Bei den verfassungsrechtlichen Überlegungen hebt die Begründung nur auf den Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (körperliche Unversehrtheit) ab! Nun meine Gedanken dazu, mit der Bitte um Aufklärung. Wenn offensichtlich vielfache Ungewissheit, erhebliche Daten- und Wissenslücken bestehen, wird die ganze Sache und sämtliche Stellungnahmen – von wem auch immer – zu einer Glaubensangelegenheit und -frage! Es werden dann in den öffentlich rechtlichen Medien „Evangelien (frohe und einseitige Botschaften)“ derjenigen verkündet und vermittelt, die daran glauben.. Darüber soll dann alleine eine Minderheit, nämlich die Abgeordneten des Bundestages durch ihre Gewissensentscheidung allgemein gültige Fakten (sanktionierbares Gesetz zur Impfpflicht) schaffen! Wäre es da nicht angebracht bei den verfassungsrechtlichen Überlegungen auch den Art. 4 GG (die Freiheit des Glaubens und des Gewissens), welcher selbstredend für alle Menschen gilt in Betracht zu ziehen?! Ganz abgesehen davon, dass eine logische, richtige und gerechte Stellungnahme mangels faktenbasierter echter Daten, eine korrekte Einschätzung der Lage gar nicht möglich ist und es sich demnach wiederum nur um eine individuelle und willkürliche Stellungnahme einer Minderheit von Menschen, die dem Ethikrat, bzw. dem Bundestag angehören handeln. Eine (auch ethische) Stellungnahme aller anderen Menschen nicht zugestanden und zugetraut wird?! Also handelt es sich auch hier um reine Willkür einer Minderheit. Von der Selbstbestimmung des Lebens und Sterbens, der Würde des einzelnen ganz zu schweigen. Käme es evtl. auch nur zu einer altersbezogenen Impfpflicht wäre auch diese m. E. diskriminierend. Die Diskriminierung sehe ich allerdings bereits seit längerem schon in einigen Bereichen (z. B. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht) durch all die bisher willkürlich angeordneten Maßnahmen bereits erfüllt. Denn auch diese stießen und stoßen immer noch und auch aktuell in einen Raum vielfacher Ungewissheit, einer immer noch erheblichen Daten- und Wissenslücke, wie der Ethikrat eben auch selbst aktuell feststellt. Ich gehe doch hoffentlich recht in der Annahme, dass sich der Ethikrat zu dieser Stellungnahme nach einer GEWISSENhaften Entscheidung durchgerungen hat? Und damit wird es dann eben zu einer „Religion (Bedeutungen: [1] im weiten Sinne: kodifizierte und/ oder auf Überlieferung beruhende Kult-/Glaubenspraxis und -auslegungund damit schon wieder sehr zweifelhaft und unwissenschaftlich. Denn auch aufgrund solch einer Stellungnahme manifestiert der Ethikrat, dass nur eine bestimmte Gruppe von Menschen ein Gewissen habe (neben dem Ethikrat auch die Abgeordneten des Bundestages) und deshalb auch nur sie eine Gewissensentscheidung treffen könnte?! Wenn ich dieses mal unwidersprochen glaube und hinnehme, dann stellt sich als nächstes die Frage, wie es dann möglich (ethisch und gerecht) sein soll, Menschen, denen man kein eigenes Gewissen zugesteht und die deshalb dann auch keine eigene Gewissensentscheidung treffen können, bei nicht befolgen einer evtl. kommenden gesetzlichen Impfpflicht „schuldig“ zu befinden und bestrafen (Bußgeld etc.) zu können?! Um eine Unterscheidung treffen zu können, bedarf es aber genau des eigenen Gewissens. Wie aber soll dies möglich sein, wenn man mir stellvertretend das eigene Gewissen, die eigenen Entscheidungen, die eigene Verantwortung abnimmt, respektive verweigert?! Genau so verhält es sich dann mit der geforderten Solidarität. Solidarität setzt eigene Verantwortung voraus! Verantwortung kann man aber wiederum nur wahrnehmen, wenn man selbst Unterscheidungen treffen kann, was entsprechende Erkenntnisse und ein eigenes Gewissen voraussetzt! Alles andere setzt dann einfach „ungeprüft“ voraus, dass es sich bei denjenigen, die all diese Stellungnahmen („Evangelien“) abgeben, entsprechende Maßnahmen vorschlagen und treffen (dürfen) um „andere“ Menschen mit einem „besseren, höheren“ Verständnis, Gewissen (Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis) und Gewissenhaftigkeit handelt?! Dies manifestiert allerdings dann aber auch die Ungleichheit der Menschen, unterschiedliche Würde und verstößt gegen alle „angeblich demokratischen und ethischen“ Menschenrechte! Erkennen Sie den Widerspruch, die Diskrepanz?! Mit freundlichen Grüßen |
Mittwoch, 26. Januar 2022
Offener Brief an den Ethikrat Frau Buyx
Labels:
Corona
,
Ethikrat. Frau Buyx
Abonnieren
Kommentare zum Post
(
Atom
)
Keine Kommentare :
Kommentar veröffentlichen
Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe