Wir fordern das Mindestlohngesetz zu ändern. Der Ausgangswert von 8,50 EURO aus 2015 soll bis 2020 auf 12 EURO angehoben werden.Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, eine Anpassung des
Mindestlohngesetzes an aktuelle soziale und volkswirtschaftliche Erfordernisse zu fördern.
Begründung: Im § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) heißt es,
„Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.“ Diese Festlegung auf einen bestimmten Betrag zementiert den Mindestlohn auf einem Niveau, das sich heute, nach der
Einführung und jahrelanger Praxis, als zu niedrig erwiesen hat. Daran kann auch eine Mindestlohnkommission, die über Anpassung des Betrages in engen Grenzen berät, nichts ändern. Deshalb muss es jetzt eine
Gesetzesrevision geben!
Wir fordern, dass es in § 1 (2) MiLoG zukünftig lautet: „Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 12,00 Euro je Zeitstunde.“ Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 war notwendig, um dem um sich greifenden Lohndumping etwas entgegenzusetzen und eine Regelungslücke in der sogenannten Hartz-Gesetzgebung zu schließen. Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber eine Lohnuntergrenze für 2015 von 8,50 EURO festgeschrieben. Als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, ist diese Untergrenze aber aus Angst vor negativen Arbeitsmarkteffekten sehr niedrig angesetzt worden Es hat sich gezeigt, dass diese Befürchtungen auch nach drei Jahren Bestandskraft nicht eingetreten sind. Im Gegenteil! Es gab sogar einen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Ich selbst arbeite als Paketzusteller bei DHL in Hamburg. Gerade in meiner Branche versuchen Arbeitgeber immer wieder, den niedrigst möglichen Lohn zu zahlen. Davor müssen wir die Arbeitnehmer/innen schützen. Denn wir alle wollen von unseren Löhnen leben können.
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