Samstag, 30. Oktober 2021

change.org - Mindestlohn - darunter geht gar nichts!

change.org - Mindestlohn - darunter geht gar nichts!

12€ Mindestlohn steht im Ampel-Sondierungspapier. Können wir uns jetzt zurücklehnen? Nein! Jetzt beginnen die Koalitionsverhandlungen und wir wollen sicher gehen, dass unsere Forderung klar und deutlich im Koalitionsvertrag steht!“ Petitionsstarter Olaf setzt sich seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn von 12€ ein. Am 9. November wird er erneut auf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil treffen.
Liebe Leser, helfen Sie ihm dabei bis zum Termin die 150.000 Unterschriften zu knacken? 

 

12 EURO Mindestlohn – darunter geht gar nichts!

131.010 haben Olaf Könemann's Petition unterschrieben. Lassen Sie uns 150.000 erreichen!

Bitte unterschreiben Sie diese Petition

Wir fordern das Mindestlohngesetz zu ändern. Der Ausgangswert von 8,50 EURO aus 2015 soll bis 2020 auf 12 EURO angehoben werden.Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, eine Anpassung des Mindestlohngesetzes an aktuelle soziale und volkswirtschaftliche Erfordernisse zu fördern.

Begründung: Im § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) heißt es, „Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.“ Diese Festlegung auf einen bestimmten Betrag zementiert den Mindestlohn auf einem Niveau, das sich heute, nach der Einführung und jahrelanger Praxis, als zu niedrig erwiesen hat. Daran kann auch eine Mindestlohnkommission, die über Anpassung des Betrages in engen Grenzen berät, nichts ändern. Deshalb muss es jetzt eine Gesetzesrevision geben!

Wir  fordern, dass es in § 1 (2) MiLoG zukünftig lautet: „Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 12,00 Euro je Zeitstunde.“ Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 war notwendig, um dem um sich greifenden Lohndumping etwas entgegenzusetzen und eine Regelungslücke in der sogenannten Hartz-Gesetzgebung zu schließen. Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber eine Lohnuntergrenze für 2015 von 8,50 EURO festgeschrieben. Als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, ist diese Untergrenze aber aus Angst vor negativen Arbeitsmarkteffekten sehr niedrig angesetzt worden Es hat sich gezeigt, dass diese Befürchtungen auch nach drei Jahren Bestandskraft nicht eingetreten sind. Im Gegenteil! Es gab sogar einen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.

Ich selbst arbeite als Paketzusteller bei DHL in Hamburg. Gerade in meiner Branche versuchen Arbeitgeber immer wieder, den niedrigst möglichen Lohn zu zahlen. Davor müssen wir die Arbeitnehmer/innen schützen. Denn wir alle wollen von unseren Löhnen leben können.

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