Sehr geehrter Herr Maas, sehr geehrter Herr Dr. Müller,
jeden
Tag werden weltweit 39.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag
verheiratet, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches
Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt.
Wir fordern die Abschaffung von Frühehen weltweit!
Dazu
muss auch in Deutschland das gesetzliche Mindestheiratsalter auf 18
Jahre ohne Ausnahme festgelegt werden. Gleichzeitig fordern wir Sie dazu
auf, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und in allen weiteren
bilateralen Gesprächen den Stopp von Frühehen einzufordern.
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Der
UN-Bevölkerungsfonds (United Nations Population Fund UNFPA) hat in
seinem Bericht von 2012 „Marrying too young. End child marriage“ darauf
hingewiesen, dass ein Drittel der Mädchen in Entwicklungsländern (außer
China) verheiratet sein werden, bevor sie 18 Jahre alt sind. Eines von
neun Mädchen wird sogar noch nicht einmal 15 Jahre alt sein.
Die Folgen für die jungen Frauen sind verheerend!
Mädchen,
die jünger als 15 Jahre sind, sterben fünf Mal häufiger bei der Geburt
ihrer Kinder als Frauen in den Zwanzigern. Schwangerschaft ist für 15 -
19-jährige Frauen weltweit Todesursache Nummer eins. Minderjährige
Ehefrauen sind zudem häufiger von häuslicher und/oder sexualisierter
Gewalt betroffen als Frauen, die nach ihrem 18. Geburtstag heiraten. Sie
dürfen meist die Schule nicht mehr besuchen und haben so keine Chance
auf einen (höheren) Bildungsabschluss, der ihnen ökonomische Sicherheit
garantieren könnte. Sie bleiben abhängig von ihrem Ehemann und
„vererben“ so Armut und geringe Bildungsmöglichkeiten an ihre Kinder:
Ein Teufelskreis, der nur schwer durchbrochen werden kann.
Auch in Deutschland werden Minderjährige verheiratet!
Auch
wenn Frühehen vor allem in Ländern des globalen Südens vorkommen, sind
auch in Deutschland Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund
von dieser Menschenrechtsverletzung betroffen. In Deutschland ist es mit
Zustimmung des Familiengerichts möglich, bereits mit 16 Jahren
standesamtlich zu heiraten. Frühehen resultieren häufig aus der Angst
der Eltern vor vorehelichen sexuellen Erfahrungen ihrer Töchter und dem
damit verbundenen „Ehrverlust“ der Familie. Die Studie
„Zwangsverheiratung in Deutschland“ des Bundesfamilienministeriums aus
dem Jahr 2011 belegt, dass allein im Jahr 2008 3.443 von
Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen in
Beratungseinrichtungen Hilfe suchten. 93 % der Betroffenen waren
weiblich, knapp ein Drittel der Betroffenen unter 18 Jahre.
Am
25. September 2015 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die
Nachhaltigen Entwicklungsziele verabschiedet. Ein Ziel ist, Frühehen bis
2030 abzuschaffen. Deutschland hat sich ebenfalls dazu verpflichtet.
TERRE DES FEMMES fordert daher die Bundesregierung auf, es Schweden und
der Schweiz gleichzutun und das gesetzliche Mindestheiratsalter auf 18
Jahre ohne Ausnahme festzulegen sowie begleitende Präventions- und
Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen.
Foto: © evgenyatamanenko - Fotolia.com
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