Donnerstag, 20. April 2017

Öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Netzzensur? - die Panik vor den Fake News

Thema: Öffentlich-Rechtlich

Öffentlich-rechtliche Faktenfilter oder gesetzliche Netzzensur:
Die Panik vor den Fake News

Die ARD startete die Initiative faktenfinder, um "schneller als die Polizei" über Falschmeldungen aufklären zu können. Die Betreiber setzen auf journalistisches Handwerk statt Gesetze. Der jüngste Gesetzentwurf gegen Hasskommentare erntet unterdessen Kritik.

Das Anti-Fake-News-Portal ist eine weitere Initiative, welche im großen Wahljahr journalistisches Handwerk gegen die Verbreitung vonDesinformation, Propaganda und Hassattacken mobilisieren möchte.

Nachdem der Bayerische Rundfunk bereits vor einem Monat eine Anti-Fake-News-Einheit gestarte hatte und auch das ZDF mit seinem crossmedialen #ZDFcheck17 helfen will, den Wahrheitsgehalt von Inhalten mittels eines Recherche-Teams zu verifizieren, versteht sich faktenfinder als eine Art Knotenpunkt im ARD-Netzwerk. Auf diese Weise soll das gesamte Phänomen der Falschmeldungen im Blick behalten werden.

Faktenfinder-Projektleiter Patrick Gensing erklärt, die Aufklärung über Fehlinfos sei Aufgabe von Journalisten und Medien, da dieses Problem sich nicht durch Gesetze beheben ließe.

Der jüngste Vorstoß des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der Problematik von "Hate Speech" und so genannten Fake News in sozialen Netzwerken per Gesetz entgegenzuwirken, wird in der Tat bereits als Angriff auf die Meinungsfreiheit gesehen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches Heiko Maas kürzlich als Referentenentwurf an die EU schickte, schreibt Plattformbetreibern das Löschen von Inhalten innerhalb einer 24-Stunden-Frist vor, sofern darin "verfassungsfeindliche Verunglimpfungen" oder "landesverräterische Fälschungen" zu erkennen sind. Es drohten Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro, wenn strafrechtswidrige Äußerungen nicht entfernt würden.

Ein offensichtliches Problem dabei ist, dass der Gesetzentwurf sich auf, wie es heißt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte bezieht und Rechtswidrigkeit eine oft umstrittene Angelegenheit ist, die in einem Rechtsstaat normalerweise einer juristischen Prüfung unterliegt.

Netzaktivisten, Betreiber wie You Tube, Datenschützer, Bürgerrechtler und Branchenverbände sehen die Gefahr, dass rechtsstaatliche Aufgaben damit auf privatrechtliche Unternehmen oder Einzelinitiativen übertragen werden. Mit derartigen Instrumenten wird eine De-facto-Zensur eingeführt, die eben auch mal berechtigte Stimmen marginalisieren oder gar unterdrücken kann. Die Piratenpartei sieht darin sowie in der Forderung nach Offenlegen der Identität im Internet die freie Meinungsäußerung bedroht.

Auch der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Holthoff-Pförtner, warnte vor einer "staatlichen Einsetzung privater Meinungspolizei". Insbesondere wegen der immensen Bußgelddrohungen würden Plattformen im Zweifel eher löschen. "Das halte ich für eine große Gefahr", meinte Holthoff-Pförtner und betonte, dass solche Fragen vor Gericht behandelt werden müssen.

Ein ähnlicher umstrittener Entwurf brachte Ursula von der Leyen bereits im Jahr 2009 den Namen "Zensursula" ein, als diese sich für das Zugangserschwerungsgesetz aussprach, welches vorsah, Internetseiten zu sperren und geheime Sperrlisten ohne richterliche Kontrolle vom BKA verwalten zu lassen.

Die Problematik von Überwachungsmaßnahmen, selbsternannten Kontrollinstanzen und Willkür zeigt sich auch im Fall des 2014 gegründeten Unternehmens Correctiv, das seit diesem Jahr als Facebook-Watchdog fungiert. Auch wenn sich dabei gestandene Journalisten für die richtige Wahrheit einsetzen, wirft ein Blick auf die Finanzierung einmal mehr die Frage auf, welchen Instanzen man solch eine Aufgabe überlassen sollte. Jüngst bestätigte der Gründer des Unternehmes, dass mehr als 100.000 Euro von der umstrittenen Open Society Foundation bei Correctiv landeten.

Quelle: RT-Deutsch

» der Kommentar des Blogschreibers «

... und auch hier hat der amerikanische Milliardär George Soros seine schmutzigen Finger wieder im Spiel Open Society Foundations

1 Kommentar :

  1. Die "Fakten Huberei" der staatstreuen Medien, die sich bereits in ihrem Ansatz "der Aufklärung" die sich mit dem Mäntelchen der Suche nach unumstößlicher Tatsachen tarnt, ist unglaubwürdig in ihrem Anspruch von Aufklärung und epistemologisch unhaltbar hinsichtlich dessen, was als "Wahrheit" zu gelten habe.

    Auch Fakten oder blanke Tatsachen sind keine singulären, allein stehenden Wahrheiten. Sie stehen in einem Kontext von Ereignissen, die mitgelesen, mit gekannt werden müssen , um die Einordnung/Bewertung einer Beobachtung erst sinnvoll möglich machen. Als da wären, die Wahl der Begrifflichkeit (Terroristen in Syrien treten in den Mainstream Medien als "Rebellen" auf). Politische Hintergrundakteure (Unterstützung der "Rebellen" mit Geld, Waffen und anderen Ressourcen) über die Türkei und durch Golfanrainer, die auf Duldung und Tarnung ihrer Aktivitäten durch die VSA und EU Mitgliedsstaaten verlassen können. Die gleichwohl als "Schirmherren" und Waffenlieferanten der Saudis nicht offen in Erscheinung treten wollen. Es würde ihre Rolle als objektive Beobachter von Bombenabwürfen, zerstörten Häusern etc., etc., als Unterstützerpartei "für die gute. demokratische Sache" unglaubwürdig machen.

    Wie ein pensionierter, langjähriger Redakteur der ARD Tagesschau berichtet (siehe YouTube Video), beschäftigt die CIA weltweit ca. 50 000 Journalisten, die sich nur damit befassen sollen, Material das an die Nachrichtenagenturen übermittelt wird, auf das gewünschte "Wording" (Kritik der Sprache = "Rebell" statt "Terrorist") und die "richtige" kontextuale Einordnung (um gewünschte Hintergründe zu erzeugen) von Meldungen zu filtern und zum "Faktischen" zu erklären.

    Gruß
    Paulus

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