Samstag, 15. April 2017

Erstmals nimmt Sportschiedsgericht Beschuldigungen zurück

Thema: Sport-Schiedsgericht

CAS nimmt Beschuldigungen gegen russische Leichtathletin zurück

Erstmals seit Beginn des Doping-Skandals hat das Sport-Schiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne die angeblichen Beweise gegen die russische Leichtathletin Ekatarina Sawjalowa als mangelhaft befunden. Sport-Jurist Artjom Pazew kommentiert dies in einem Sputnik-Interview.

Die Untersuchung erfolgte aufgrund der Aussagen der Läuferin Julia Stepanowa. Gerade ihre Video- und Audioaufnahmen lieferten den Stoff für den Film des Fernsehsenders ARD und provozierten den internationalen Anti-Doping-Skandal, infolge dessen die russische Leichtathletik-Nationalmannschaft nicht zu den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro zugelassen wurde.
    „Im ARD-Film wurden die Aussagen der Stepanowa frei interpretiert, man kann nicht behaupten, dass sie selbst etwas sagt“, so Pazew.
„Die Tatsache, dass die ARD die Aussagen der russischen Athleten Julia und Witalij Stepanow nicht überprüft hat, wurde im Gericht noch im Dezember 2015 bestätigt. Der offizielle Vertreter der ARD hatte im Russischen Gericht zu Protokoll gegeben, dass der TV-Sender zum Zeitpunkt der Erstaufführung des Films die Fakten nicht nachgeprüft habe. Und darüber hinaus sei die deutsche Fernsehgesellschaft nun der Auffassung, dass die meisten dieser Behauptungen nicht der Realität entsprechen“, fügte er hinzu.

Der ARD-Vertreter bekannte dies vor Gericht, nachdem der Film bereits gezeigt worden und die ganze Geschichte gegen die russischen Sportler ins Rollen gekommen war. Der TV-Sender wollte die Entscheidung des Gerichts zuerst nicht anerkennen und das Urteil anfechten, hat aber dann davon abgesehen.

Artjom Pazew zufolge wurden im CAS die meisten Angaben von Stepanowa als nicht beweiskräftig zurückgewiesen. Ebenfalls abgelehnt wurden die Beweise, die der Weltleichtathletikverband IAAF von Professor McLaren in Bezug auf Ekaterina Sawjalowa erhielt. CAS hakte die einzige Episode an, bei der die russische Sportlerin die Steroid-Einnahme angeblich zugegeben haben soll. Diese Episode, die die Schuld der Athletin aber nicht eindeutig beweise, habe den Grund für die zweijährige Disqualifizierung geliefert, betonte Pazew. Jetzt sind bereits ein Jahr und acht Monate vergangen, und Ekaterina hat ihre Strafe fast abgebüßt.

„Wenn die Schiedsrichter des CAS nun anerkannt haben, dass die Beschuldigungen unbegründet waren, sollte man die zugefügten Verluste entschädigen. Unter Bedingungen, wo dem ganzen russischen Sport das Etikett angehängt wurde, schmutzig zu sein, insbesondere in der Leichtathletik, anzuerkennen, dass die russische Sportlerin ein Recht auf Rehabilitation und eine große Entschädigung habe, kommt einer Atombombenexplosion gleich“, so Pazew.

Eine solche Entscheidung auf der Ebene des Sport-Schiedsgerichts CAS sei jedoch ein Präzedenzfall, betonte der Sport-Jurist.

Quelle: SputnikNews.com

» der Kommentar des Blogschreibers «

Wird man das jemals in der deutschen Presse lesen können oder wird es jemals im Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk gesendet werden?
Danke Klaus für den Link

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