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Samstag, 13. Juli 2019

NuoViso vor den Vereinten Nationen - NuoViso News



NuoVisoTV NEU
Am 11.07.2019 veröffentlicht

Die aktuelle Ausgabe von NuoViso News war gerade fertig produziert und hochgeladen, als YouTube uns mitteilte, dass der NuoViso Kanal mit knapp 170.000 Abonnenten gesperrt wurde.

In dieser Ausgabe trat zum ersten mal ein Vertreter von NuoViso vor den Vereinten Nationen auf und kritisierte Deutschlands Rolle und Mitschuld am Jemenkrieg, bei dem 2 Mio Kindern der Hungertod droht und dem bislang mehrere 10.000 Menschen zum Opfer fielen.

Kategorie Nachrichten & Politik

Kommentare

JP Pauly
Ihr wundert euch das man euch gelöscht hat? Die Rede von Norbert Fleischer war mit ziemlicher Sicherheit die Ursache! Ihr greift damit den Tiefen Staat direkt an. Erstmalig habt ihr wirklich Reichweite. Ok 170000 Abonnenten sind auch eine Hausnummer, aber eine Rede vor dem UN Menschenrechtsrat ist etwas ganz anderes. Damit seid ihr weltweit gehört worden. Ihr habt ganz offen die BRD Regierung bloßgestellt, das lassen die sich nicht gefallen, hinzu kommt dann das ihr Saudi Arabien, die USA und einige große Rüstungsfirmen bloßgestellt habt. Ich finde es gut und richtig, aber die Folgen seht ihr jetzt!

Nils Rohwer
Vor gar nicht langer Zeit habe ich noch gedacht wie schlimm das System von Erdogan in der Türkei geworden ist und die Gesellschaft spaltet. Hm, wär hätte gedacht das uns in Deutschland das so schnell einholt.

Ingo Dombrowski
Solidarische Grüße aus Mexiko . Lasst euch Nicht unterkriegen

Einszwei Drei
Ja, was haben die einen Schiss die MSM und Politiker! Und mit Recht. Ihr seid einfach besser. Ihr seid wahr! Und wir lassen uns nicht abhängen. Es gibt IMMER einen Weg. Schön, dass ihr direkt mit diesem Kanal wieder hier seid. Ich LIEBE eure Kanäle.


Mittwoch, 24. August 2016

Cholera-Ausbruch 2010 auf Haiti: U.N. spielte eine Rolle

Thema: Cholera auf Haiti

U.N. gibt zu, eine Rolle im
Cholera-Ausbruch 2010 auf Haiti gespielt zu haben

Nachdem immer wieder Vorwürfe gegen die Vereinten Nationen erhoben wurden, für den Ausbruch der Cholera-Epidemie in Haiti mit verantwortlich zu sein, gaben sie nun zu, dabei "eine Rolle" gespielt zu haben. Fünf Jahre lang hatten sie die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Vereinten Nationen haben in einer Stellungnahme erklärt, dass die für die Epidemie mitverantwortlich ist. In der Washington Post heißt es:
    „Die Organisation ist in den letzten Jahren zu der Überzeugung gelangt, dass mehr zu tun ist, in Bezug auf die eigene Beteiligung am Ursprung des Ausbruchs in Haiti und dem Leiden derer, die von der Krankheit betroffen waren, die Hunderttausende angesteckt und 10.000 Tote hinterlassen hat.“
Es ist das erste Mal, dass sich die U.N. zu diesem Thema in dieser Art positioniert. In den letzten Jahren hatte sie immer wieder abgestritten, in irgendeiner Form für den Ausbruch der Cholera-Epidemie Verantwortung zu tragen.

Seit Ende Oktober 2010 breitete sich die Krankheit in Haiti aus. Dem Ausbruch vorausgegangen war ein Erdbeben der Stärke 7 nahe der Hauptstadt des Landes. Bis zu 200.000 Menschen starben bei der Naturkatastrophe. Nach dem Beben entsandte die U.N. zusätzliche Hilfstruppen nach Haiti. Darunter befanden sich auch nepalesische Blauhelm-Soldaten.

Die Quelle der Epidemie war der Artibonitefluss, der für viele Menschen als Trinkwasserversorgung dient. Ein U.N.-Team ging der Vermutung nach, dass durch das Lager der nepalesischen Soldaten Cholera-Bakterien in das Wasser gelangt sein könnten und die Krankheit dadurch Ausbrach.

In Nepal kam es zu einer Cholera-Epedemie, bevor das dortige Erdbeben ausbrach. Die Abwasserleitungen der Latrinen im U.N.-Camp führten direkt in den haitianischen Fluss. In den Abwasserleitungen des Lagers konnten Cholerabakterien festgestellt werden. Der Stamm, den das Team entdeckte, ließ sich durch Probenentnahmen bei haitianischen Patienten dem Serotyp Ogawa zuordnen. Dieser ist im süd-ostasiatischen Raum vorzufinden.

Ein Jahr später machten sich 5.000 haitianische Familien dafür stark, eine Wiedergutmachung von den Vereinten Nationen zu verlangen. Diese lehnten die Forderung jedoch ab. Die Familien versuchten es weiter und verklagten die Vereinten Nationen. Doch deren Mitarbeiter genießen diplomatische Immunität. Die Klage wurde abgelehnt.

Als die Krankheit seinerzeit ausbrach verbreitete sie sich sehr schnell auf der Insel. Die Lebensumstände in den Not-Camps sind bis heute sehr schlecht, genauso wie im ganzen Land. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Nahrung ist ein Privileg, dass nur wenige haben.

Ein Bericht von Ärzte ohne Grenzen geht davon aus, dass die Opferzahl, der Cholera-Epidemie, höher ist, als bisher angenommen. Es gibt Berichte, dass die Zahl der Infizierten seit dem Beginn des Jahres in Haiti wieder zugenommen hat.

Dass sich die U.N. nun doch in dieser Art positioniert, hat mit einem aktuellen Bericht zu tun, der Generalsekretär Ban Ki-Moon zugesendet wurde. Der Universitätsprofessor Philip Alston verfasste den Bericht. Alston ist Berichterstatter für die U.N. bei Menschenrechtsfragen. Der Bericht mache deutlich, dass die Vereinten Nationen eine Verantwortung für den Cholera-Ausbruch haben, so die New York Times.

Alston bezeichnete die U.N. in Bezug auf ihre Handlungen bei der Cholera-Epidemie als „unmoralisch“ und „gewissenlos“. Seinen Schätzungen zufolge würden sich eventuelle Wiedergutmachungen für die über 800.000 Erkrankten auf eine Summe von 40 Milliarden US-Dollar belaufen.

Bis zum Ende der Woche hat die U.N. Zeit, zu dem Bericht Stellung zu nehmen. Offiziell präsentiert werden soll die Untersuchung im September, wenn die Generalversammlung eröffnet wird.

Quelle: RT-Deutsch

Freitag, 10. Juni 2016

Die Armenien-Resolution vor dem Hintergrund verschwiegener Völkermorde

Thema: Doppelmoral

Deutsche "Doppelmoral":
Die Armenien-Resolution vor dem Hintergrund verschwiegener Völkermorde

von Peter Haisenko /Gastautor, Sonntag, 5. Juni 2016 13:30 Dieser kommentierende Artikel erschien zuerst am 2. Juni auf dem Portal des Anderwelt Verlags für kritischen Journalismus von Peter Haisenko. EpochTimes hat ihn im Sinne der Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit veröffentlicht und von dort habe ich ihn übernommen.


Foto: Deutscher Bundestag
Es gibt kein Land, das die Untaten seiner Vorfahren akribischer dokumentiert, eingestanden, aufgearbeitet und die Täter bestraft hat als Deutschland. Gibt das der deutschen Politik das Recht, dasselbe Verhalten von anderen Nationen einzufordern? Wenn ja, wie selektiv darf diese Forderung sein oder wie umfassend müsste sie sein? Muss man gar Vertretern der Erdogan-Partei AKP zustimmen, die Deutschlands Resolution zum Genozid an Armeniern selektive Doppelmoral vorwerfen?

Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“, die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um der völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken. Wie ich dazu aufzeigen werde, war diese Resolution von Anfang an unehrlich und wurde nur selektiv eingesetzt. Die jetzt im Bundestag eingebrachte Resolution zu den Armeniern folgt dieser Tradition.

Genozide über die niemand spricht

Zunächst sollte jedoch die Frage gestellt werden ob es sinnvoll es sein kann, Resolutionen zu verabschieden, die Verbrechen betreffen, die 100 Jahre zurückliegen. Wenn diese Frage grundsätzlich bejaht wird, muss sie erweitert werden darum, wie viele Jahrhunderte in diese Aufarbeitung einbezogen werden sollen. 120 Jahre? 240 Jahre? Diese beiden Zahlen habe ich nicht willkürlich ausgewählt. Die Kongogräuel in den Jahren 1888 bis 1908 waren Taten unter Verantwortung des belgischen Königs, Leopold II., die zur Dezimierung der Bevölkerung des Kongo-Freistaats durch Sklaverei, Zwangsarbeit und massenhafte Geiselnahmen, Verstümmelungen und Tötungen führte und schätzungsweise acht bis zehn Millionen Tote (etwa die Hälfte der damaligen Bevölkerung) forderte. Nach der Unabhängigkeitserklärung der USA sind die eingeborenen indigenen Stämme systematisch ausgerottet worden, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Fakt ist jedoch auch, dass innerhalb des 20. Jahrhunderts Völkermorde begangen worden sind, die niemals als solche gebrandmarkt wurden. Alle Völkermorde, die nicht ansatzweise als solche aufgearbeitet wurden, haben eines gemein: Sie sind vom British Empire, den USA oder ihren jeweiligen Verbündeten begangen worden. Gänzlich Tabu ist es, bei den zwischen 1945 und 1949 ermordeten mindestens 13,4 Millionen Deutschen von einem Völkermord zu sprechen. (Nachweis hier: „England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“ oder bei dem Kanadier James Baque „Verschwiegene Schuld“). Speziell Deutschland selbst verweigert seinen Bürgern sogar das geschichtliche Wissen darüber, indem dieser Genozid in keinem offiziellen Lehrbuch benannt werden darf. Man muss kein AKP-Freund sein, wenn man ins Grübeln über Doppelmoral gerät, wenn zwar der türkische Völkermord an Armeniern resolutioniert, der am eigenen Volk gleichzeitig ignoriert wird, obwohl letzterer 30 Jahre jünger datiert.

Gegen die Kriegsverbrechen der USA wird nicht resolutioniert

Betrachtet man die Geschichte der letzten 70 Jahre ohne ideologischen Filter, dann steht fest: Kein Land hat mehr Kriege geführt als die USA. Alle diese Kriege erfolgten ohne Kriegserklärung, waren folglich Verstöße gegen das Völker- und Kriegsrecht und haben Millionen das Leben gekostet. Wie viele Tote muss es gegeben haben, damit ein Völkermord konstatiert werden sollte? Selbst wenn die wachsweiche Definition der UN für Völkermord angewendet wird, kommt man nicht umhin, den USA multiplen Völkermord vorzuwerfen. Das einzige Land, das sich hierzu geäußert hat, ist Malaysia. Zum Jahreswechsel 2010/11 hat das Gericht in Kuala Lumpur die Herren Bush, Cheney, Blair und Konsorten als Kriegsverbrecher verurteilt und zur Fahndung ausgeschrieben. Böse Zungen könnten behaupten, dass die Malaien für diese ungeheuerliche Vorgehensweise mit dem Verlust zweier Verkehrsflugzeuge „bestraft“ worden sind: MH 370 und MH 17.

Die USA befehlen Sanktionen gegen Staaten, die sich ihrem absoluten Herrschaftsanspruch widersetzen und einen eigenen Weg gehen wollen. Betrachten wir beispielhaft Irak und Syrien müssen wir feststellen, dass sich diese Sanktionen auch auf Lebensmittel und – ganz menschenverachtend – auf medizinische Güter erstrecken. Natürlich benennt die UN keine Zahlen darüber, wie viele Menschen ihr Leben wegen dieser künstlich erzeugten Unterversorgung verloren haben. Tatsache ist, dass aktuell in Syrien Menschen sterben müssen, weil sie nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können. Darf man sagen, dass auch das ein Völkermord ist?

Aber wir müssen die Definition gar nicht derart ausweiten. Es reicht aus zu betrachten, wie viele Menschen auch in neutralen Ländern durch US-Bomben umgekommen sind und weiterhin an Blindgängern sterben, um deren Beseitigung sich die USA einen Dreck scheren. Ich erinnere hier – wieder beispielhaft – an Laos, Kambodscha und nicht zu vergessen Vietnam. Die USA haben allein auf das neutrale Kambodscha mehr Bomben abgeworfen, als im gesamten Zweiten Weltkrieg gefallen sind. Gibt es dazu irgendeine Resolution des deutschen Bundestages oder gar der UN?

Die Ausbeutungspolitik des British Empire ist sakrosankt

Betrachtet man die aktuellen (Dauer-)Konflikte und Kriege mit ihren geschichtlichen Grundlagen unvoreingenommen, kommt man zu dem Ergebnis, dass alle diese mörderischen Geschehnisse ursprünglich darauf zurückzuführen sind, dass das British Empire in diesen Ländern seine wirtschaftlichen und machtpolitischen Interessen mit Militärgewalt durchgesetzt hat. Um das zu erkennen, muss man allerdings bis ins 19. Jahrhundert zurückblicken. Wieder Beispielhaft seien genannt: Sudan, Afghanistan, Kaschmir (Indien/Pakistan) und nicht zu vergessen der gesamte Nahe und Mittlere Osten inklusive Zypern. Vom 20. Jahrhundert an stehen hier die USA an der Seite des British Empire.

Die Eroberung der Philippinen als Militärstützpunkt im Pazifik zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat Millionen Philippinen das Leben gekostet. Interventionen der CIA in Mittel- und Südamerika hat Millionen Leben gekostet und mehrere demokratisch gewählte Präsidenten wurden ermordet. Ecuador, Panama, Chile. Dazu gibt es jedoch keinerlei Resolution des deutschen Bundestages oder gar der UN.

Während ihrer Herrschaft über Indien hat die Ausbeutungspolitik der Briten etwa 60 Millionen Menschen dort das Leben gekostet, weil selbst in Hungerzeiten riesige Mengen an Lebensmitteln außer Landes gebracht wurden. Angesichts all dessen stelle ich nochmals die Frage, wie weit in der Geschichte zurückgegangen werden sollte, wenn es darum geht, Völkermorde oder andere Staatsverbrechen aufzuarbeiten. Doch beschränken wir uns zunächst auf die letzten 150 Jahre. Belgien und der Kongo. Zehn Millionen Tote. Gerade mal zehn Jahre vor den Armeniern. Warum ist das kein Thema, wo es doch zehnmal mehr Tote waren, als der Türkei jetzt vorgehalten werden? Oder eben die mindestens 13,4 Millionen Deutsche, die zwischen 1945 und 1949 ermordet wurden?

ALLE Kriegsverbrechen müssen dokumentiert und geahndet werden

Die Resolution des Bundestages zu Armeniern beinhaltet einen bemerkenswerten dritten Absatz. In diesem wird eine Schuld des Deutschen Reichs festgehalten und diese empfinde ich als ziemlich weit hergeholt, eher konstruiert. Könnte es also sein, dass deutsche Regierungen Völkermorde vornehmlich dann in Resolutionen als solche anprangern, wenn damit eine weitere Schuld Deutschlands „belegt“ werden kann? Dass Völkermord an Deutschen hingegen beiseite gelassen wird, weil „wir ja selbst daran Schuld haben“? Gerade der letzteren Argumentation widerspreche ich energisch.

1945 war der Krieg beendet. Die US-Verwaltung hat nach dem Krieg in unmenschlicher Weise und ohne Not allein auf den Rheinwiesen den Tod von etwa zwei Millionen deutscher Männer nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern vorsätzlich gehandelt. (Lesen Sie dazu dieses Dokument eines amerikanischen Soldaten. Zum Download hier klicken.) Den Vorsatz kann man unter anderem daran festmachen, dass sie das Kriegsrecht bewusst umgangen haben, indem sie deutschen Kriegsgefangenen diesen Status genommen und sie als „DEF´s“ in die Lager gesperrt haben (POW = Prisoner Of War, DEF = Disarmed Enemy Forces). Der Verstoß gegen Kriegsrecht war, dass DEF´s nicht eingesperrt werden dürfen, dafür aber der Sieger auch keine Verantwortung für deren Versorgung übernehmen muss. Diesen miesen Trick wenden die Amerikaner bis heute an. In Guantanamo werden nur DEF´s gefoltert.

Ich bin grundsätzlich dafür, alle Kriegsverbrechen und alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu dokumentieren und nach Möglichkeit zu ahnden, zumindest als solche mit einer Ächtungsresolution zu belegen. Es müssen aber wirklich alle sein, ohne politische Auslassungen und vor allem ohne Ansehen, wer sie begangen hat. Erdogan hin oder her, dem Vorwurf der Doppelmoral ist schwer zu widersprechen.

Wenn weiterhin, wie in diesem Fall, nur selektiv resolutioniert und angeprangert wird, wird die Menschheit nicht wirklich aus der Geschichte lernen können und wir werden keinen Frieden finden. Der größte Verbrecher der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die USA, die schon nach Vietnam ihre Todesschwadronen entsandt haben mit dem Auftrag, so viele Menschen wie möglich undifferenziert zu ermorden, wird solange weitermachen, wie er nicht einmal für seine Gräueltaten an den Pranger gestellt wird. Und solange das so ist, hat „der Westen“ jegliche moralische Rechtfertigung verwirkt, anderen Moral zu predigen.
Quelle: www.anderweltonline.com/

Mit freundlicher Genehmigung von http://www.epochtimes.de

Dienstag, 16. Februar 2016

Ist der Krieg in Afghanistan schon vergessen? - Jedes vierte Opfer ist ein Kind

Thema: Afghanistan

Krieg in Afghanistan
Jedes vierte Opfer ist ein Kind

Mehr Talibanattacken: Die Zahl der verletzten oder getöteten Zivilisten erreicht einen neuen Höchststand.

2015 gab es 3545 Getötete und 7457 Verletzte: Grenzwache steht neben den Leichen der Aufständigen. (10.Februar 2016) (Bild: Keystone/Jalil Rezayee)
Im Konflikt zwischen Regierung und Taliban in Afghanistan sind nach Angaben der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr 11000 Zivilisten getötet oder verletzt worden - so viele wie seit 2009 nicht mehr.

Die Zahl der Todesopfer sei binnen Jahresfrist zwar um vier Prozent zurückgegangen, die der Verletzten aber um neun Prozent gestiegen, erklärte die UN-Unterstützungsmission am Sonntag in Kabul.

Sie registrierte 3545 Getötete und 7457 Verletzte. Rund zehn Prozent aller zivilen Opfer seien Frauen, 37 Prozent mehr als 2014. Jedes vierte Opfer ist ein Kind - ein Anstieg um 14 Prozent, wie es weiter hiess.

Rückkehr an die Macht

«Das Leiden, das den Zivilisten zugefügt wird, ist völlig inakzeptabel», sagte der UN-Sondergesandte für Afghanistan, Nicholas Haysom. Er rief die Verantwortlichen auf, mehr zum Schutz der Zivilisten zu unternehmen und die Angriffe zu beenden.

Die 2001 vertriebenen radikalislamischen Taliban kämpfen um die Rückkehr an die Macht. Sie haben ihre Attacken verstärkt, seit 2014 die internationalen Kampftruppen abzogen. Für die Sicherheit im Land sind nun afghanische Kräfte verantwortlich, die von ausländischen Soldaten - auch deutschen - ausgebildet und beraten werden.

Mit freundlicher Genehmigung von 20min.ch

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Bundestag hat für völkerrechtswidrigen Krieg gestimmt

- angeblich ist die Mehrheit der Bevölkerung für einen Bundeswehreinsatz in Syrien
- wohlgemerkt - bei dem Afghanistaneinsatz waren 80% dagegen!
Belügt uns unsere eigene Regierung auch diesmal wieder?


Thema: Deutschland

Bundestag stimmt für völkerrechtswidrigen Krieg -
Klage vor Bundesverfassungsgericht aussichtslos

Am Freitagmittag hat der Bundestag wie erwartet dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt und einen Bundeswehreinsatz in Syrien legitimiert. Zunächst bis Ende 2016 sollen nun Tornado-Kampfflugzeuge, eine Fregatte und 1.200 Soldaten entsendet werden. Die Oppositon erwägt eine Verfassungsklage in Karlsruhe. Doch obwohl Experten den Einsatz für völkerrechtswidrig halten, besteht offenbar keine Chance, dass das Bundesverfassungsgericht den Waffengang noch stoppt.

445 Bundestagsabgeordnete stimmten heute für einen Bundeswehreinsatz in Syrien, 146 dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Nur die Fraktion der Partei DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Krieg.

Da die Begründung der Bundesregierung für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes mehr als vage ist, kündigte die Opposition bereits an, eine Verfassungsklage zu erwägen. Denn tatsächlich ist eine Beteiligung an Kriegen nur dann rechtens, wenn ein entsprechendes Mandat des UNO-Sicherheitsrates vorliegt, das Selbstverteidigungsrecht eines Staates gegen einen anderen Staat aufgrund von akuter Bedrohung greift, oder die Regierung des Landes in dem der Krieg stattfindet offiziell um Militärhilfe bittet.

Letzteres hat die syrische Regierung bisher nur gegenüber der Russischen Föderation getan. Alle anderen Einsätze - so auch jener der Bundeswehr - sind folglich völkerrechtswidrig.

Dennoch glaubt die deutsche Bundesregierung mit drei Argumenten eine deutsche Beteiligung am Syrien-Krieg juristisch begründen zu können: In der UNO-Resolution 2249, die am 20. November 2015 in Folge der Pariser Terroranschläge verabschiedet wurde, legitimieren die Vereinten Nationen Frankreich im Kampf gegen den IS "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten". Das damit ein kriegerisches Eingreifen gemeint ist, wird jedoch auch unter Rechtsexperten bezweifelt. Letztendlich gibt es kein klares UNO-Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta für militärische Angriffe. Immerhin betont Resolution 2249 auch, die zu ergreifenden Maßnahmen sollen im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen.

Argumentiert wird seitens der Bundesregierung auch mit Artikel 51 der UN-Charta, wonach Frankreich das Recht zur Selbstverteidigung habe, nachdem mehrere Terrorattacken am 13. November 2015 Paris erschütterten, zu denen sich später der "Islamische Staat" bekannte. Doch bei dem Terrorkonglomerat handelt es sich - trotz der Selbstbezeichnung - eben nicht um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. Genau auf diesen Rang würde man den IS jedoch durch Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 erheben. Zudem soll der Artikel lediglich schnelle Reaktionen ermöglichen, die bei akuter Gefahr notwendig sind, bevor ein robustes Mandat vom Sicherheitsrat erteilt worden ist. Keinesfalls ist Artikel 51 als alternativer Weg an einem Sicherheitsratsbeschluss vorbei gedacht. Hinzu kommt, dass die Terroranschläge von Paris größtenteils von Europäern verübt wurden. Streng genommen müsste Frankreich also die Banlieues und Belgien bombardieren.

Ohnehin kann sich lediglich Frankreich auf diese Klausel berufen. Für die Begründung eines Bundeswehreinsatzes ist hingegen noch mehr völkerrechtliche Kreativität gefragt. So beruft sich die deutsche Bundesregierung auf Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrages, auf Grundlage dessen die französische Regierung die übrigen EU-Mitgliedsstaaten um Beistand gebeten hat. Hier greife ein System der "kollektiven Sicherheit", heißt es.

Generell stünden die Chancen einer Klage gegen den Syrien-Einsatz der Bundeswehr vor dem Bundesverfassungsgericht also durchaus nicht schlecht. Doch Rechtsexperten bezweifeln, dass der Waffengang auf diesem Weg noch gestoppt werden kann. De facto fehlen Karlsruhe nämlich die Rechtsmittel, um eine solche Entscheidung zu treffen. Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen, merkt an:

„Obwohl ich den Bundeswehreinsatz in Syrien für völkerrechts- und verfassungswidrig halte, wäre eine Klage der Opposition derzeit unzulässig.“

Bei vorigen erfolgreichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeswehreinsätze handelte es sich stets um so genannte "Organklagen", die darauf abzielten, dass der Bundestag vor der Entsendung von Soldaten nicht konsultiert wurde. Doch genau diesen Weg hält die Bundesregierung diesmal formal korrekt ein. Ein inhaltliches Klagerecht gegen völkerrechtswidrige Entscheidungen gibt es hingegen schlicht nicht.

Zudem hat bereits 1994 das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebietes militärisch tätig werden darf, wenn der Einsatz in ein System "kollektiver Sicherheit" eingebunden ist. Genau jenes völkerrechtliche Schlupfloch, das die Regierung nun nutzt.

Letztendlich ist Karlsruhe also nicht legitimiert Entscheidungen der Regierung zu stoppen, selbst wenn diese das Völkerrecht verletzten. Ein Freifahrtschein, den die deutsche Politik offenbar nur allzu gerne einlöst, andererseits aber hoch empört auf die Sezession der Krim reagierte, die völkerrechtlich ebenfalls durchaus umstritten war, bei der jedoch kein einziger Schuss fiel und niemand zu Schaden kam.

Es ist mittlerweile eine Binsenweisheit, dass sich der Terror allein mit Bombardements nicht stoppen lässt. Mit Doppelstandards jedoch erst recht nicht.

In Berlin demonstrierten bereits am Montag rund 3.000 Menschen gegen die Entscheidung:


Quelle: RT-Deutsch