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Mittwoch, 9. Dezember 2015

Bundestag hat für völkerrechtswidrigen Krieg gestimmt

- angeblich ist die Mehrheit der Bevölkerung für einen Bundeswehreinsatz in Syrien
- wohlgemerkt - bei dem Afghanistaneinsatz waren 80% dagegen!
Belügt uns unsere eigene Regierung auch diesmal wieder?


Thema: Deutschland

Bundestag stimmt für völkerrechtswidrigen Krieg -
Klage vor Bundesverfassungsgericht aussichtslos

Am Freitagmittag hat der Bundestag wie erwartet dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt und einen Bundeswehreinsatz in Syrien legitimiert. Zunächst bis Ende 2016 sollen nun Tornado-Kampfflugzeuge, eine Fregatte und 1.200 Soldaten entsendet werden. Die Oppositon erwägt eine Verfassungsklage in Karlsruhe. Doch obwohl Experten den Einsatz für völkerrechtswidrig halten, besteht offenbar keine Chance, dass das Bundesverfassungsgericht den Waffengang noch stoppt.

445 Bundestagsabgeordnete stimmten heute für einen Bundeswehreinsatz in Syrien, 146 dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Nur die Fraktion der Partei DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Krieg.

Da die Begründung der Bundesregierung für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes mehr als vage ist, kündigte die Opposition bereits an, eine Verfassungsklage zu erwägen. Denn tatsächlich ist eine Beteiligung an Kriegen nur dann rechtens, wenn ein entsprechendes Mandat des UNO-Sicherheitsrates vorliegt, das Selbstverteidigungsrecht eines Staates gegen einen anderen Staat aufgrund von akuter Bedrohung greift, oder die Regierung des Landes in dem der Krieg stattfindet offiziell um Militärhilfe bittet.

Letzteres hat die syrische Regierung bisher nur gegenüber der Russischen Föderation getan. Alle anderen Einsätze - so auch jener der Bundeswehr - sind folglich völkerrechtswidrig.

Dennoch glaubt die deutsche Bundesregierung mit drei Argumenten eine deutsche Beteiligung am Syrien-Krieg juristisch begründen zu können: In der UNO-Resolution 2249, die am 20. November 2015 in Folge der Pariser Terroranschläge verabschiedet wurde, legitimieren die Vereinten Nationen Frankreich im Kampf gegen den IS "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten". Das damit ein kriegerisches Eingreifen gemeint ist, wird jedoch auch unter Rechtsexperten bezweifelt. Letztendlich gibt es kein klares UNO-Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta für militärische Angriffe. Immerhin betont Resolution 2249 auch, die zu ergreifenden Maßnahmen sollen im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen.

Argumentiert wird seitens der Bundesregierung auch mit Artikel 51 der UN-Charta, wonach Frankreich das Recht zur Selbstverteidigung habe, nachdem mehrere Terrorattacken am 13. November 2015 Paris erschütterten, zu denen sich später der "Islamische Staat" bekannte. Doch bei dem Terrorkonglomerat handelt es sich - trotz der Selbstbezeichnung - eben nicht um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. Genau auf diesen Rang würde man den IS jedoch durch Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 erheben. Zudem soll der Artikel lediglich schnelle Reaktionen ermöglichen, die bei akuter Gefahr notwendig sind, bevor ein robustes Mandat vom Sicherheitsrat erteilt worden ist. Keinesfalls ist Artikel 51 als alternativer Weg an einem Sicherheitsratsbeschluss vorbei gedacht. Hinzu kommt, dass die Terroranschläge von Paris größtenteils von Europäern verübt wurden. Streng genommen müsste Frankreich also die Banlieues und Belgien bombardieren.

Ohnehin kann sich lediglich Frankreich auf diese Klausel berufen. Für die Begründung eines Bundeswehreinsatzes ist hingegen noch mehr völkerrechtliche Kreativität gefragt. So beruft sich die deutsche Bundesregierung auf Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrages, auf Grundlage dessen die französische Regierung die übrigen EU-Mitgliedsstaaten um Beistand gebeten hat. Hier greife ein System der "kollektiven Sicherheit", heißt es.

Generell stünden die Chancen einer Klage gegen den Syrien-Einsatz der Bundeswehr vor dem Bundesverfassungsgericht also durchaus nicht schlecht. Doch Rechtsexperten bezweifeln, dass der Waffengang auf diesem Weg noch gestoppt werden kann. De facto fehlen Karlsruhe nämlich die Rechtsmittel, um eine solche Entscheidung zu treffen. Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen, merkt an:

„Obwohl ich den Bundeswehreinsatz in Syrien für völkerrechts- und verfassungswidrig halte, wäre eine Klage der Opposition derzeit unzulässig.“

Bei vorigen erfolgreichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeswehreinsätze handelte es sich stets um so genannte "Organklagen", die darauf abzielten, dass der Bundestag vor der Entsendung von Soldaten nicht konsultiert wurde. Doch genau diesen Weg hält die Bundesregierung diesmal formal korrekt ein. Ein inhaltliches Klagerecht gegen völkerrechtswidrige Entscheidungen gibt es hingegen schlicht nicht.

Zudem hat bereits 1994 das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebietes militärisch tätig werden darf, wenn der Einsatz in ein System "kollektiver Sicherheit" eingebunden ist. Genau jenes völkerrechtliche Schlupfloch, das die Regierung nun nutzt.

Letztendlich ist Karlsruhe also nicht legitimiert Entscheidungen der Regierung zu stoppen, selbst wenn diese das Völkerrecht verletzten. Ein Freifahrtschein, den die deutsche Politik offenbar nur allzu gerne einlöst, andererseits aber hoch empört auf die Sezession der Krim reagierte, die völkerrechtlich ebenfalls durchaus umstritten war, bei der jedoch kein einziger Schuss fiel und niemand zu Schaden kam.

Es ist mittlerweile eine Binsenweisheit, dass sich der Terror allein mit Bombardements nicht stoppen lässt. Mit Doppelstandards jedoch erst recht nicht.

In Berlin demonstrierten bereits am Montag rund 3.000 Menschen gegen die Entscheidung:


Quelle: RT-Deutsch

Dienstag, 17. September 2013

Türkei schießt syrischen Hubschrauber ab - Syrien wirft Türkei Provokation vor

Thema: Syrien-Kriese / Türkei

Sie geben keine Ruhe, sie provozieren wo es nur geht, … und das sollen die “Guten” sein?
Sind die mit uns befreundet? Ich glaube es nicht!


Es waren zwei Meldungen. jetzt wurde eine daraus

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 16. September 2013, 23:27 Uhr |
Die türkische Luftwaffe hat einen syrischen Kampfhubschrauber abgeschossen. Der soll sich unrechtmäßig im türkischen Luftraum aufgehalten haben. Nach dem Abschuss soll der Hubschrauber auf syrisches Territorium gefallen sein. Der Pilot ist offenbar tot.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 17.09.13, 11:42 | Aktualisiert: 17.09.13, 11:45 |
Während sich die Türkei auf Selbstverteidigung beruft, ist für Syrien klar: Der Abschuss des Helikopters habe die Absichten der Erdogan-Regierung deutlich gemacht. Diese sei nur an einer gezielten Eskalation in der Region interessiert.


Wie war das noch vor nicht langer Zeit mit Erdogan und Assad?
Foto: Hürriyet Daily News AA Photo
Das angespannte Verhältnis zwischen der Türkei und Syrien droht zu eskalieren. Türkische Kampfjets haben an der Grenze zu Syrien einen Militärhubschrauber der syrischen Luftwaffe abgeschossen.

Vizepremier Bülent Arınç sagte, dass der Hubschrauber in den türkischen Luftraum eingedrungen sei. Mehrere Warnungen der türkischen Luftwaffe seien missachtet worden. „Eine MI 17 ist um 14.20 Uhr Ortszeit etwa zwei Kilometer in den türkischen Luftraum eingedrungen (…) Um 14.25 Uhr wurde der Hubschrauber von der Luftverteidigung mit Raketen abgeschossen“, zitiert Haberturk Arınç.
 
Die Türkei habe sich strikt an die geltenden Einsatzregeln gehalten. Über den aktuellen Zustand des Hubschrauber-Piloten sei nichts bekannt, da der Hubschrauber auf das syrische Territorium abgestürzt sei.
 
Doch offenbar ist der Pilot getötet worden. Erste Videoaufnahmen der syrischen Opposition zeigen, dass der Hubschrauber vollkommen ausgebrannt ist. Unklar ist noch, ob der Pilot rechtzeitig sein Fallschirm betätigt hat.
 
Der Abschuss des syrischen Hubschraubers könnte auch ein Akt der Revanche sein. Denn im vergangenen Jahr wurde ein türkischer Aufklärungs-Jet von der syrischen Luftwaffe abgeschossen. Bei dem Abschuss kamen zwei Piloten ums Leben. Ankara behauptete, dass das Flugzeug sich auf einem unbewaffneten Testflug befand und in internationalen Gewässern heruntergeholt worden sei.
 
Syrien bestand jedoch darauf, dass man den Jet im eigenen Luftraum mit einer Luftabwehrwaffe und nicht via Laser gesteuerten Raketen abgeschossen hätte.

Nachdem das türkische Militär am Montag einen Kampfhubschrauber der syrischen Armee abgeschossen hat, spricht Syrien von einer „voreiligen“ Reaktion der Türkei. Der Abschuss habe nur einen Grund: Erdogan wolle eine Eskalation der Situation. So könnte ein Militärschlag auch ohne die UN gerechtfertigt werden.

Außenminister Davutoglu will den Fall nach einer genauen Untersuchung der UN und der Nato vorlegen. „Niemand wird es wagen, die türkische Grenze auf irgendeine Art und Weise erneut zu verletzen“, so Davutoglu.

Für Syrien ist der Fall allerdings klar: „Die voreilige Reaktion der türkischen Seite, vor allem, weil der Helikopter bereits auf dem Rückweg war und keine Kampfmission hatte, zeigt die wahre Absicht von Erdogans Regierung“, zitiert Reuters aus dem Statement der syrischen Armee. Die Türkei wolle gezielt eine „Eskalation der Situation an der türkischen Grenze“ herbeiführen. Der Abschuss (hier) sei ein Akt der Selbstverteidigung im Einklang mit den dafür geltenden Regeln gewesen. Wiederholte Warnungen seien nicht beachtet worden, so die Türkei.

Über den Verbleib der Piloten gibt es noch keine offiziellen Angaben. Der türkischen Zeitung Radikal zufolge sollen sich zwei Piloten mit ihren Fallschirmen gerettet haben. Jedoch sollen sie kurz darauf angeblich von syrischen Rebellen getötet worden sein.

Davutoglu traf sich am Montag mit seinen französischen, britischen und US-amerikanischen Kollegen. Die Außenminister kamen beim sogenannten P 3+1-Treffen zusammen, um die weiteren Schritte bezüglich des Syrien-Konflikts zu besprechen.

Die Einigung zwischen den USA und Russland bezüglich der syrischen Chemiewaffen wird von Davutoglu begrüßt. Für die türkische Regierung ist der Deal allerdings nicht ausreichend (mehr hier). „Die türkische Regierung hat immer noch ernsthafte Bedenken angesichts der Massaker des syrischen Regimes, die auch ohne Rückgriff auf chemische Waffen durchgeführt werden“, so Davutoglu auf dem Treffen.

Beide Berichte:
Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN

Kommentare

Das scheinen ja wirklich Wunderwaffen zu sein, über die die Türken verfügen. Zwei Kilometer in türkischem Luftraum und dann wird der Hubschrauber nur durch den Abschuss wieder zurück auf syrisches Gebiet geschleudert, Respekt!
Da müssen magische Kräfte am Werk zu sein.

Jetzt, wo die westlichen Kriegstreiber allem Anschein nach vorerst kein Glück mit Giftgas als Kriegsgrund haben, provozieren sie auf alle möglichen Arten.
Diesmal dürfen die Türken wieder den Anfang machen und ihren Freund reizen.
Was wurde ihnen wohl dafür versprochen?

Die meisten europäischen Medien fiebern schon lange einem Angriff entgegen, nur in wessen Auftrag? Saudi-Arabien – Katar – USA?
Hoffentlich fällt Assad nicht auf dieses diletantische Treiben rein.

Lassen wir uns überraschen, was sie sich noch alles einfallen lassen.
Die halten wohl die ganze Welt für bescheuert.



Bookface sagt:
Was an diesem Abschuss auffällt, ist die bemerkenswerte Fallrichtung des syrischen Helikopters: Über türkischem Hoheitsgebiet abgeschossen und einen Kilometer weit von der türkischen Grenze entfernt in Syrien aufgeschlagen. Es erstaunt mich sehr, dass NATO-Staaten jetzt schon Naturgesetze außer Kraft setzen können, um die Schuld für kriegerische Handlungen gegen Syrien dem Feind anzulasten.


Sammy sagt:
> Syrien bestand jedoch darauf, dass man den Jet im eigenen Luftraum
> mit einer Luftabwehrwaffe und nicht via Laser gesteuerten Raketen
> abgeschossen hätte.
Kann man sich noch immer auf YT ansehen. Die verwendeten Geschütze haben nur eine begrenzte Reichweite – die türkischen Jets waren klar in syrisches Hoheitsgebiet eingedrungen, 1 km von der Küste weg. Selbst die Absturzstelle – 9km weiter – liegt in syrischem Hoheitsgebiet. Dort hat man dann auch die Piloten auf dem Meeresgrund gefunden. Die Verletzung syrischen Luftraums hatte der türkische Präsident Abdullah Gül ggü. der Nachrichtenagentur Anatolia ja auch eingeräumt (Zitat: “Passiert öfters ohne böse Absicht, weil Jets so schnell fliegen”, na sicher, deswegen landen Jets auch immer 20km neben der Landebahn, kennt man ja!), bevor dann die NATO-Sprachregelung griff.


neousin sagt:
jetzt bloß die nerven bewahren, Assad..
das ist doch genau das, was die türken wollen, DIESEN EINEN GRUND, nachdem die giftgaslüge nimmer zieht..
dem Pilot mein allerherzlichstes Beileid, aber bitte, bitte, keine unüberlegte “Vergeltung”..

Wer einmal sehen will wie Erdogans Freunde, die vom Westen unterstützten "Freiheitskämpfer", mit dem Piloten umgegangen sind.
Ist aber nur was für wirklich starke Nerven

http://urs1798.wordpress.com/2013/09/17/edrdogans-freunde-unsere-nato-proxy-milizen-haben-einen-piloten-enthauptet-syrien-syria/