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Umweltschutz braucht Demokratie – Nein zum Überwachungsstaat!
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Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
es
kommt nicht häufig vor, dass wir als Umweltorganisation uns mit einem
Gesetz beschäftigen, das die Befugnisse der Polizei regelt. Doch wo
Grundrechte in Gefahr sind, können wir nicht wegsehen. Mit dem Entwurf für das neue Polizeiaufgabengesetz (kurz PAG) gibt die CSU der Polizei praktisch geheimdienstliche Kompetenzen.
Bereits letztes Jahr wurde mit dem Konstrukt der „drohenden Gefahr“ die
Voraussetzung dafür geschaffen, auch unbescholtene BürgerInnen zu
überwachen. Sogar eine präventive Haft wird so möglich – für Menschen,
die nichts Illegales getan oder geplant haben.
Diese Pläne sind
radikal und brandgefährlich. Können wir uns sicher sein, dass
oppositionelle Meinungen, ein alternativer Lebensstil und politisches
Engagement niemanden ins Visier der Sicherheitsbehörden bringen? Leider
braucht es in Zeiten wie diesen wenig Fantasie, um festzustellen, dass
dies keineswegs selbstverständlich ist.
Jetzt liegt es auch an uns, für unsere Grundrechte einzustehen!
In einem offenen Brief an Ministerpräsident Söder haben wir gemeinsam
mit anderen bayerischen Umweltverbänden die Rücknahme der geplanten
Novelle des PAG gefordert. Und für Donnerstag, den 10. Mai,
rufen wir zu einer Großdemonstration auf dem Münchner Marienplatz gegen
das Gesetz auf. Kommen auch Sie: Zeigen wir der CSU, dass eine
demokratische Gesellschaft nicht überwacht und eingesperrt sein will!
Mehr Informationen zum PAG und unseren offenen Brief finden Sie hier.
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Großkundgebung und Demo
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Nein zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz!
Wann: Donnerstag, 10. Mai 2018, ab 13 Uhr
Wo: Marienplatz, München |
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CETA: Worüber spricht die EU mit Kanada?
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Seit
einem halben Jahr ist das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA
vorläufig in Kraft. Die Ausschüsse, die CETA zu einem „lebendigen
Abkommen“ machen, haben die Arbeit aufgenommen. Diese mächtigen Gremien
besprechen nicht nur die Umsetzung von CETA, sondern können sogar die
Anhänge des Abkommens verändern.
Eines davon ist der „Gemischte Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“.
Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Rückstandsgrenzwerte in
Lebensmitteln, die Zulassung von Pestiziden oder der Tierschutz. Ende
März traf sich der Ausschuss in Ottawa. Auf der Tagesordnung war eine
brisante, aktuelle Frage: Kanada wollte darüber sprechen, was passiert,
wenn einzelne Mitgliedstaaten Ackergifte wie Glyphosat verbieten.
Wir fragen uns: Was wurde auf dem Treffen besprochen? Wurde etwas beschlossen? Und wer hat mitgeredet? Deshalb haben wir eine Informationsfreiheitsanfrage zu der Sitzung in Ottawa gestellt. Wir lassen nicht zu, dass Politik aus der Öffentlichkeit in obskure Gremien verschoben wird.
Alle Hintergrundinformationen finden Sie in dieser Meldung.
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Gentechnik: Kursänderung beim Umweltministerium?
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Fast
unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich die Bundesregierung in
Brüssel für die Import-Wiederzulassung der genmanipulierten Zuckerrübe
H7-1 als Lebens- und Futtermittel ausgesprochen. Die Zuckerrübe wurde so
verändert, dass sie gegen den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat
resistent ist. Zwar ergab sich trotz der Zustimmung aus Deutschland
keine qualifizierte Mehrheit für die Wiederzulassung. Doch nun entscheidet die EU-Kommission im Alleingang, ob die Zuckerrübe weiterhin in die EU eingeführt werden darf – und deren Entscheidung fällt in der Regel pro Gentechnik aus.
Die
Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren bei den Abstimmungen zum
Import genmanipulierter Pflanzen stets enthalten, weil sich das
Landwirtschaftsministerium (CDU/CSU) und Umweltministerium (SPD) uneinig
waren. Das „Ja“ zur Zuckerrübe kommt deshalb überraschend. Wird sich Deutschland mit der neuen Umweltministerin Svenja Schulze künftig öfter für Gentechnik aussprechen?
Weitere Informationen erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung. |
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Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
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