Thema:
Steuererklärung
Wer unter der Einkommensgrenze bleibt, muss das elektronische Elster - Verfahren nicht zwingend nutzen.
Berlin. Wer sich nebenberuflich in einem Sportverein oder einer karitativen Organisation engagiert und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, kann seine Einkommensteuererklämng für 2017 in gewohnter Weise auf den Papierformularen abgeben. „Das ist insbesondere für Arbeitnehmer und Senioren eine gute Nachricht, erklärte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Noch zu Jahresbeginn war unklar, ob ehrenamtlich engagierte Bürger ihre Steuererklärungen künftig am Computer erstellen und verschlüsselt über das Internet ans Finanzamt schicken müssen. Hintergrund war eine Änderung im Elster-Portal, dem Online-Finanzamt.
Jetzt gab das Bundesfinanzministerium (BMF) Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Wichtig: Für Übungsleiter gilt eine Obergrenze von 2.400 Euro pro Jahr.
Wer im Rahmen seines Ehrenamtes zum Beispiel in einem Verein angestellt ist, kann das Steuerformular „Anlage N“ nutzen und seine Einnahmen darauf angeben. Für selbstständig tätige Ehrenämtler genügt es, die Einnahmen formlos mitzuteilen. „Dafür können sie ihrer Steuererklärung ein formloses Schreiben beifügen oder im Anschreiben auf das Ehrenamt hinweisen", erklärt Isabel Klocke. Diese Regelung gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Anders liegen die Dinge für Steuerzahler, deren Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge übersteigen: Wer seine Tätigkeit selbstständig ausübt und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die „Anlage EÜR“ ausfüllen und elektronisch ans Finanzamt schicken. Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Steuerzahler, die sich einen Freibetrag eintragen ließen oder die Steuerklasse V oder VI haben. Um das Elster-Portal zu nutzen, ist eine Registrierung auf WWW.elster.de erforderlich. Dafür sollten Steuerzahler etwas Zeit einplanen, denn nach Eingabe ihrer persönlichen Daten schickt ihnen die Finanzverwaltung zunächst per Post Aktivierungsdaten zu. Nach deren Eingabe lässt sich eine Zertifikatsdatei downloaden, die man auf seinem Rechner speichert. Erst mit diesem “Zertifikat kann sieh der Steuerzahler einloggen, seine Steuererklärung erstellen und „authentifizieren“. Die Datei dient als elektronische Unterschrift. Ubrigens: Die elektronische Steuererklärung gilt bereits mit dem Versand als abgegeben nicht erst, wenn sie der Bearbeiter auf dem Tisch hat.
Berlin. Wer sich nebenberuflich in einem Sportverein oder einer karitativen Organisation engagiert und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, kann seine Einkommensteuererklämng für 2017 in gewohnter Weise auf den Papierformularen abgeben. „Das ist insbesondere für Arbeitnehmer und Senioren eine gute Nachricht, erklärte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Noch zu Jahresbeginn war unklar, ob ehrenamtlich engagierte Bürger ihre Steuererklärungen künftig am Computer erstellen und verschlüsselt über das Internet ans Finanzamt schicken müssen. Hintergrund war eine Änderung im Elster-Portal, dem Online-Finanzamt.
Jetzt gab das Bundesfinanzministerium (BMF) Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Wichtig: Für Übungsleiter gilt eine Obergrenze von 2.400 Euro pro Jahr.
Wer im Rahmen seines Ehrenamtes zum Beispiel in einem Verein angestellt ist, kann das Steuerformular „Anlage N“ nutzen und seine Einnahmen darauf angeben. Für selbstständig tätige Ehrenämtler genügt es, die Einnahmen formlos mitzuteilen. „Dafür können sie ihrer Steuererklärung ein formloses Schreiben beifügen oder im Anschreiben auf das Ehrenamt hinweisen", erklärt Isabel Klocke. Diese Regelung gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Anders liegen die Dinge für Steuerzahler, deren Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge übersteigen: Wer seine Tätigkeit selbstständig ausübt und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die „Anlage EÜR“ ausfüllen und elektronisch ans Finanzamt schicken. Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Steuerzahler, die sich einen Freibetrag eintragen ließen oder die Steuerklasse V oder VI haben. Um das Elster-Portal zu nutzen, ist eine Registrierung auf WWW.elster.de erforderlich. Dafür sollten Steuerzahler etwas Zeit einplanen, denn nach Eingabe ihrer persönlichen Daten schickt ihnen die Finanzverwaltung zunächst per Post Aktivierungsdaten zu. Nach deren Eingabe lässt sich eine Zertifikatsdatei downloaden, die man auf seinem Rechner speichert. Erst mit diesem “Zertifikat kann sieh der Steuerzahler einloggen, seine Steuererklärung erstellen und „authentifizieren“. Die Datei dient als elektronische Unterschrift. Ubrigens: Die elektronische Steuererklärung gilt bereits mit dem Versand als abgegeben nicht erst, wenn sie der Bearbeiter auf dem Tisch hat.
Quelle: WP 12.05.2018
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