Freitag, 27. Juli 2018

Die Asyl-Rhetorik der CSU wird von Andreas Voßkuhle (BVG) kritisiert

Thema: Bundesverfassungsgericht

Andreas Voßkuhle kritisiert die Asyl-Rhetorik der CSU

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle kritisiert die CSU. Der Begriff "Herrschaft des Unrechtes" sei inakzeptabel.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Wortwahl der CSU in der Flüchtlingspolitik scharf kritisiert. Voßkuhle lehnte in der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) genutzten Ausdruck von der „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptable Rhetorik“ ab. Er erwähnte Seehofers Namen dabei aber nicht.

Die entsprechende Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“, kritisierte Voßkuhle. Auch den von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Mai mit Blick auf Asylhelfer und Asylanwälte genutzten Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“ kritisierte Voßkuhle.
Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.
Rechtsstaat gerät unter Druck – wegen fehlenden politischen Antworten

Voßkuhle räumte ein, dass Zuspitzung zur politischen Auseinandersetzung gehöre. Aus falsch verstandener political correctness dürfe nicht immer gleich ein Populismusvorwurf erhoben werden. Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die „Grundannahmen unserer pluralen Demokratie“ untergrabe.

Nach Ansicht Voßkuhles gerät der Rechtsstaat im Zuge der Flüchtlingskrise zunehmend unter Druck. Dies zeige sich vor allem darin, dass rechtliche Regeln mit Erwartungen überzogen würden, die eigentlich politische Antworten erforderten.
Die Ermittler glauben, dass der Fall mit dem Giftanschlag auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal und dessen Tochter Julia zusammenhängt. Sie waren Anfang März bewusstlos auf einer Parkbank in Salisbury entdeckt worden, nur wenige Kilometer vom Amesbury entfernt. Sie entkamen nur knapp dem Tod.

Als Beispiel nannte der Verfassungsgerichtspräsident die Forderung, Flüchtlinge an der Grenze ohne rechtsstaatliche Prüfung zurückweisen. Das sei eine komplizierte rechtliche Fragestellung. Wer hier zu sehr vereinfache, der erwarte vom Rechtsstaat etwas, das der gar nicht leisten könne. (afp)

Mit freundlicher Genehmigung von 20min.chybr />

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