Samstag, 13. Oktober 2018

Germanwings-Absturz - seltsame Ungereimtheiten - war es ganz anders?

Thema: Germanwings-Absturz

Skandalöse Details zum Germanwings-Absturz –
War alles ganz anders?

Von Rosemarie Frühauf 24. March 2017 Aktualisiert: 30. März 2017 11:06

War das Flugzeug überhaupt lufttüchtig? Warum fehlen wichtige Daten des Flugschreibers? Warum spricht niemand über das Wetter? Diese und andere Fragen wurden heute in Berlin gestellt.

Luftfahrtexperte Tim van Beveren stellte am 24. März 2017 in Berlin ein Gutachten vor, das er im Auftrag von Günther Lubitz erstellt hat – dem Vater des Co-Piloten Andreas Lubitz, der laut offizieller Darstellung depressiv war und Selbstmord beging, als heute vor zwei Jahren eine Germanwings-Maschine über den französischen Alpen abstürzte.

Was van Beveren vorstellte, waren vernachlässigte Fakten aus den Ermittlungsakten – und die Fragen, die bei diesem Absturz niemand zu stellen scheint, weil der Schuldige schon nach 48 Stunden feststand. Auch auf Interessen der Lufthansa wurde ein Streiflicht geworfen. Die Zusammenfassung seines Vortrags.

Er atmete – aber war er bei Bewusstsein?

Van Beveren hält es für einen „Fehler“, dass ein französischer Staatsanwalt 48 Stunden nach dem Absturz eine einzige These in alle Welt verbreitete – dass Co-Pilot Andreas Lubitz das Flugzeug mit Absicht zum Absturz brachte, während der Flugkapitän ausgesperrt war.

Im zusammenfassenden Protokoll der Gendarmerie vom 23.05.2015 steht nichts von einer Absicht. Dort heißt es lediglich:

„Das Abhören der verschiedenen Aufnahmekanäle ergab, dass die Atmung über die Mundmikrophone zu hören war, was bedeutet, dass er lebte, wobei nicht nachzuweisen war, ob er auch bei Bewusstsein war.“

Dies stand im internen Protokoll, wurde aber nie öffentlich gemacht und deshalb auch nie in den Medien berichtet.

Warum wurden diese Experten nicht befragt?

„Human Factor“-Experten schätzen, dass 80 Prozent aller Flugunfälle mit menschlichem Versagen zu tun haben. Sonderbar, dass beim Germanwings-Absturz ausgerechnet solche Experten nicht zu Rat gezogen wurden, als es um das Auswerten der Cockpit-Gespräche ging.

In Frankreich hätte die Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA einen kompetenten Gerichtsmediziner zur Verfügung gehabt, in Deutschland gibt es bei der Bundeststelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Flugpsychologen, der sogar schon eine wissenschaftliche Studie zum Thema „Suizid bei Piloten“ verfasst hatte. „Beide Experten haben aber nie den Voice-Recorder gehört und waren auch überhaupt nicht in die Untersuchung involviert.“, so van Beveren. Als die Familie Lubitz später bei der Behörde die Hilfe des Flugpsychologen anfragte, wollte die BFU diesen Experten nicht zur Verfügung stellen. „Sie untersagte es. Auf die Nachfrage warum, gibt es keine Antwort.“

Stattdessen leiteten ein Diplom-Ingenieur in Frankreich und ein Elektroingenieur in Deutschland den Fall.

War das Flugzeug lufttüchtig?

Die BEA überprüfte nach dem Unglück die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs und ob das Sicherheitszertifikat korrekt war, welches immer nur für ein Jahr gilt. Das Zertifikat der Germanwings war gültig vom 7. März 2014 bis zum 23. März 2015 – genau einen Tag vor dem Unglück.

Am Tag vor dem Unfall wurde es verlängert bis zum 11. März 2016.

Er habe zwei Fachleute konsultiert, die selbst solche Zertifikate ausstellen. Sie meinten Verlängerung sei möglich, dürfe jedoch nicht antizipiert werden, so van Beveren, der die Richtigkeit der Ausstellung des Zertifikats bezweifelt. Womöglich hätte das Flugzeug gar nicht eingesetzt werden dürfen wegen Fristablauf. An dieser Stelle wurde nie weiter ermittelt.

Sinkflug in einer Sekunde eingestellt?

Dann wurde im Unfallbericht behauptet, dass Andreas Lubitz, nachdem der Kapitän draußen war, innerhalb einer Sekunde die Flughöhe änderte und einen Sinkflug von 38 000 Fuß auf 100 Fuß eingab. Dies sei in einem Airbus A320 technisch nicht möglich und dauere über 2 Sekunden. „Wir haben es ausprobiert.“

Merkwürdiger Flugdatenschreiber

Der Flugdatenschreiber wurde zunächst ohne den Chip mit den Absturzdaten gefunden. Dieser Chip sei verkohlt und verbrannt laut CNN erst am 2. April gefunden worden. Laut Auswertung wurden zwei verschiedene Flugmodi (Descent Mode und Open Descent Mode) parallel aufgezeichnet.

„Das ist ein Problem. Laut Hersteller können nicht beide Modi gleichzeitig aktiv sein … Welcher Modus ist jetzt richtig? Welche Daten sind überhaupt richtig?“, fragt van Beveren, der einen technischen Defekt annimmt.

Das Problem mit der Tür

Es gibt keinen Beweis, dass Lubitz den Kapitän absichtlich aussperrte.

Im Bericht des BEA heißt es in einer Fußnote, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Co-Pilot die Cockpittür absichtlich verriegelte, um die Rückkehr des Kapitäns zu verhindern.

Die Tür schließt automatisch, sobald sie zufällt, erklärte van Beveren.

Warum hat der Kapitän nicht den Nofallcode ins Keypad eingegeben?

War vielleicht das Keypad defekt?

Die Funktionsweise des Notfallcodes wird keineswegs von der Crew vor jedem Flug überprüft, sondern nur all 12.000 Stunden bei der Wartung überprüft. Das entspricht circa alle anderthalb Jahre. (Eine gründliche Wartung des Flugzeugs hätte im April angestanden, erfuhr man gegen Ende der Konferenz.)

Es gab bereits ein Problem mit der Tür: „Zwei Tage nach dem Unglück habe ich den Hinweis bekommen, dass sich in Düsseldorf eine Crew schon mal rausgesperrt hatte und die Tür nicht mit Hilfe des Notfallcodes öffnen konnte. Die Wartung musste kommen und die Tür öffnen“, so der Experte.

Er habe das an die BEA weitergegeben. Es wurde nicht untersucht.

Das Wetter war heimtückisch

Das Wetter spielte angeblich keine Rolle. Steht auch so im Abschlussbericht. Wetterfaktoren wurden ausgeschlossen. Doch an jenem sonnigen Tag in den französischen Alpen gab es „low level high velocity jetstream“ mit damit einhergehenden „clear air turbulences“. Diese Turbulenzen in wolkenfreier Luft werden im Volksmund „Luftlöcher“ genannt und sind das Resultat sich dynamisch verlagernde Starkwindbänder (jetstreams).

Er habe mit mehreren Piloten gesprochen, die an diesem Tag die gleiche Route geflogen seien, sagt van Beveren. Sie hätten aufgrund der Turbulenzen niedrigere Flughöhen gewählt. Die Germanwings jedoch operierte auf 38.000 Fuß Höhe nah an ihrer Gipfelhöhe von 39.000 Fuß. „Wenn es zu einer Turbulenz kommt und der Pilot ausweichen muss, und nicht höher kann, muss er nach unten.“

In so einem Fall seien Piloten dazu ausgebildet die Sicherheitsregel zu befolgen: Erst Fliegen, dann navigieren, dann kommunizieren.

Die Auswertung weiß nichts davon

Es gebe einen ganz speziellen Parameter, der genau über die Turbulenzen Auskunft geben könnte. „Und Sie werden es nicht glauben, aber genau dieser Parameter fehlt in allen Ausdrucken der Flugdatenschreiber.“ Dabei gehören sie eigentlich zum Standard jeder Auswertung.

Wie kam die „psychiatrische Erkrankung“ ins Spiel?

In der Akte der Staatsanwaltschaft von Düsseldorf befindet sich die angebliche Aussage von Lubitz´ Lebensgefährtin, er sei seit 2008 in psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlung gewesen.

Sie bestreitet, das so gesagt zu haben. Auf dieser falschen Tatsachenbehauptung beruhen jedoch alle weiteren Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse in dieser Sache.

Auch gegenüber Medien habe Staatsanwalt Kumpa „sehr ungenaue Angaben“ gemacht, drückt es van Beveren vorsichtig aus. Dazu gehörte zum Beispiel die Aussage: Am 26.03. 2015 sei bei der Durchsuchung der Wohnung die Lebensgefährtin angetroffen worden, die angeboten habe, als Zeugin auszusagen. Sie war aber gar nicht da.

Stattdessen war der mit der Wahrung der Lufthansa-Interessen beauftragte Rechtsanwalt Dr. Matthias Sartorius aus Köln anwesend. Er habe die Wohnung von Lubitz aufgeschlossen und war bei der Durchsuchung dabei und hat danach wieder zugeschlossen.

„Dass die gleichzeitige Vertretung der Interessen der Lufthansa und der Lebensgefährtin ein Interessenkonflikt sein könnte, fiel Sartorius etwas später auf und er hat das Mandat der Lebensgefährtin niedergelegt.“ Vorher ließ er sich jedoch noch die Protokolle über sie aushändigen.

Er vertritt bis heute die Lufthansa.

Was es mit verdächtigen Google-Suchen auf sich hatte, die sich auf einem iPad befanden wird bei 1:06 im Video erklärt.

Weitere Informationen sollen in den nächsten Tagen auf der Website Andreas-Lubitz.com veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung sieht keinen Grund für Zweifel an den Untersuchungen zum Absturz der Germanwings-Maschine vor zwei Jahren. Es gebe keinen Anlass, an der Art und dem Ergebnis der Untersuchungen zu zweifeln. Auch der Düsseldorfer Staatsanwalt Christoph Kumpa sagte zu AFP, es gebe „keine Anhaltspunkte für eine Absturzursache, die außerhalb der bewussten und gewollten Vorgehensweise des Copiloten zu finden wäre“.

Das Statement von Staatsanwalt Kumpa 2015
Nach Auswertung des Stimmenrecorders
(der gar nicht vorliegt, ja nicht mal als ein Transkript)
ist anzunehmenm dass der Copilot des Absturz vorsätzlich herbeigeführt hat, als er allein im Cockpit sass, den Sinkflug einleitete und durch eine technische Sperreinrichtung verhinderte, dass der andere Pilot das Cockpit wieder betreten konnte.

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

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