Samstag, 23. Dezember 2017

EU macht Jagd auf Reisende mit Bargeld

Thema: Bargeld

EU macht Jagd auf Reisende mit Bargeld

Die EU hat mit Verweis auf "Terror-Bekämpfung" einen Entwurf vorgelegt, welcher die bisherige Meldeschwelle von 10.000 Euro bei Einreise in die EU mittels einer Neudefinition von „Barmitteln“ weiter nach unten drücken will. Finanzexperten warnen vor den Folgen.

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission, welcher nicht ganz ironiefrei auch von dem EU-Parlamentsausschuss „Bürgerliche Freiheiten“ (Libe) durchgewunken wurde, sieht vor, dass ab 2018 neben realem Bargeld, auch Schmuck, Gold und anonyme Kreditkarten unter die Meldegrenze von „Barmitteln“ fallen.

Dies führt dazu, dass Reisende, die Gold, Schmuck, Bargeld oder anonyme Kreditkarten im Gesamtwert von über 10.000 Euro mit sich führen, dies künftig beim Zoll anmelden müssen. Tun sie dies nicht, gehen sie das Risiko ein, dass diese „Barmittel“ konfisziert werden. Darüber hinaus soll die Kommission mit diesem Entwurf ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ zu setzen.

Wie der Finanzexperte Norbert Häring ausführt, fällt darunter perspektivisch alles, „was teuer, haltbar und leicht transportabel ist, […] teure Uhren zum Beispiel“.

Aber damit nicht genug. In dem Verordnungsentwurf wird dem Zoll eingeräumt, jederzeit „Barmittel für bis zu 30 Tagen“ konfiszieren zu können. Eine explizite Untergrenze für die Höhe der zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ wird nicht genannt.

Häring verweist in diesem Zusammenhang auf den enormen Freiraum für Willkür und den Bruch mit einstigen rechtsstaatlichen Grundsätzen:
Die Raum für Willkür ist groß. Wo man bisher aus Gründen rechtsstaatlicher Zurückhaltung und Grundrechtsschutz nichts tun konnte, bevor es genug Verdachtsmomente gab, damit eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren genehmigt, kann man nun jeden, der Barmittel mit sich führt, durch Konfiskation derselben in eine hochnotpeinliche Befragung und in ein Verfahren zwingen, bei dem er intensiv ausgeforscht werden kann, um zu klären, ob das Geld wieder freigegeben werden soll. Allein durch die Nutzung von Bargeld und anderer „Barmittel“ verwirkt man teilweise seinen Anspruch auf die Unschuldsvermutung und ein normales rechtsstaatliches Vorgehen."
Dass der EU-Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) diesen Angriff auf die Bargeldnutzung mit 55 Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen durchgewunken hat, erstaunt weniger als die ebenfalls mit großer Mehrheit erfolgte Zustimmung im EU-Parlamentsausschuss für Bürgerliche Freiheiten.

Denn der Entwurf sieht neben der willkürlichen Konfiszierung von Bargeld auch die Sammlung und Weitergabe von „personenbezogenen Daten des Eigentümers, des Empfängers, Angaben zur wirtschaftlichen Herkunft und zur beabsichtigten Verwendung der Barmittel“ vor.

Diese Daten müssen in Zukunft an eine zentrale nationale Meldestelle gemeldet und von dort an alle zuständigen Meldestellen aller anderer EU-Länder weitergeleitet werden. Auch die Weitergabe an Drittstaaten ist vorgesehen. Das betrifft zudem alle erfassten Bargeldbewegungen, also auch die der anmeldefreien kleineren Beträge. Im letzteren Fall allerdings nur, bei tatsächlichem Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund.

Brüssel begründet die neueingeführte Konfiszierungsregel für Barmittel unterhalb von 10.000 Euro damit, dass „Mitgliedstaaten berichten, dass IS-Terroristen häufig Bargeldbeträge unterhalb der Schwelle von 10.000 Euro (ca. 7.000 Euro) transportieren, um eine Aufdeckung zu vermeiden“.

Finanzexperten kritisieren hier eine Instrumentalisierung des „Antiterror-Kampfes“ für die weitere Absenkung der Obergrenze für Barzahlungen:
Das Argument merkt man sich besser: Bei der inzwischen auch für Deutschland diskutierten Obergrenze für Barzahlungen lässt es sich später für jede beliebige Senkung der ursprünglichen Obergrenze anwenden: ‚Den Behörden ist aufgefallen, dass Terroristen auch Barzahlungen unter 5.000 Euro getätigt haben‘, so etwa der Finanzexperte Norbert Häring in einem Blogbeitrag auf Geld und mehr.
Dass jetzt die EU-Kommission eine Neudefinition von „Barmitteln“ und dessen willkürliche Konfiszierung mit dem Verweis auf Terrorbekämpfung umsetzen will, erschließt sich dem Otto-Normalbürger der EU wohl kaum und stärkt nur weiter die Vorbehalte gegen die „abgehobenen Brüsseler Bürokraten“.

IS-Terroristen wird dieser neue Gesetzentwurf jedenfalls kaum einschüchtern, aber sehr wohl Bargeldnutzer, die ab jetzt Angst haben müssen, potenziell als Kriminelle behandelt zu werden. Der Schweizer Familienvater wird sich dann wohl zweimal überlegen, ob er mit 9.000 Euro nach Deutschland einreist, um dort preisgünstig ein gebrauchtes Familienauto zu erwerben.

Thorsten Schulte im Interview



Quelle: RT-Deutsch

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