Mittwoch, 17. Mai 2017

Heiko Mass' Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit

Thema: Heimliche Gesetz

Joachim Steinhöfel:
Maas’ Zensurgesetz soll klammheimlich durchgepeitscht werden

In dieser Woche soll das stark kritisierte "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" von Justizminister Maas eingebracht werden - während das politische Deutschland durch das Beben der NRW-Wahl abgelenkt ist. Ein Gastartikel von Joachim Steinhöfel.

Das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett gegangen ist, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar.

Das Gesetz sollte offenbar am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden. Während das politische Deutschland durch das Beben der NRW-Wahl abgelenkt ist.

Interessantes Detail: Es fehlt der gedruckte Gesetzentwurf zum Nachlesen

Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind?

Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand.

Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag erfolgenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.

Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit

Seit Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein Staatsfernsehen einzurichten, hat es in der Bundesrepublik keinen solchen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben.

Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage. Deutschland kritisiert vollmundig die massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Mit diesem Gesetzesvorhaben macht man einen ganz großen Schritt in dieselbe Richtung.
Joachim Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Wettbewerbsrechtler. Er studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und war parallel für den ersten landesweit ausstrahlenden, privaten Rundfunksender Radio Schleswig-Holstein tätig, „um der monopolistischen akustischen Notversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten ein Ende zu bereiten“. Er moderierte u.a. Sendungen für RTL und RTL 2 und gewann 1999 den wichtigsten deutschen Marketingpreis Effie.

Quelle: Zuerst erschienen auf Steinhoefel.com

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

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