Samstag, 14. Januar 2017

Hamburg: Chaos Communication Congress warnt vor Überwachungsstaat

Thema: Chaos Communication Congress

Sicherheit gegen Freiheit:
Chaos Communication Congress warnt vor Überwachungsstaat

Zum Jahresende öffnete mit dem „Chaos Communiaction Congress“ in Hamburg der größte internationale Hackerkongress erneut seine Pforten. Die Netz-Aktivisten warnten vehement vor digitalem Freiheitsverlust und der weiteren Beschneidung von Grundrechten.

Screenshot: streaming.media.ccc.de
Aufgrund der scheinbaren Zunahme von Terroranschlägen auch vor der eigenen Haustür, vergeht kaum ein Tag, an dem potentiellen Wählern nicht seitens der Politik mehr vermeintliche Sicherheit versprochen wird. Dies jedoch vor allem durch die weitere Einschränkung der Bürger- und Grundrechte. Währenddessen stellten nun hunderte internationale IT-Experten auf dem vom Chaos Computer Club (CCC) organisierten Chaos Communication Congress, jedem Interessierten ihre Expertise zur freien Verfügung.

Zu den Wissbegierigen zählte jedoch überwiegend lediglich der Personenkreis, dem angesichts der Maßnahmen zur vermeintlichen Erhöhung der Sicherheit, bereits seit Jahren Angst und Bange wird. Politische Entscheidungsträger ließen sich derweil nicht blicken.

Netzaktivisten wie „padeluun“, Mitbegründer des für digitale Bürgerrechte eintretenden Datenschutzvereins „Digitalcourage“, kritisierten etwa die Haltung der Bundesregierung zu den deutschen Geheimdiensten und den Wiederstand gegen die Aufklärung der NSA-Affäre. Diese entbrannte nach den entsprechenden Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden.

Anstatt sich jedoch des äußerst fragwürdigen Gebarens des guten Freundes aus Übersee konsequent anzunehmen, wird die Affäre nun unter den täglichen Cyber-Vorwürfen an die Adresse Moskaus begraben. Auf aussagekräftige Belege für die Mutmaßungen und massiven Vorwürfe wartet die Öffentlichkeit bisher vergeblich.

So wird etwa davor gewarnt, russische Hacker könnten nach den vermeintlichen Manipulationen der US-Wahlen, nun auch die Bundestagswahlen 2017 ins Visier nehmen. Daher müssten dringend digitale Abwehrmaßnahmen diskutiert und ergriffen werden. Das bisherige Resümee der Netzaktivisten des CCC fällt derweil düster aus. So konstatiert „padeluun“:
    Es ist ermüdend festzustellen, dass die Koalition entgegen jeglicher Bedenken, nun doch den Weg vom Rechtsstaat hin zum Überwachungsstaat frei macht.
Die IT-Experten sehen das vorherrschende politische System angesichts der fortschreitenden Aushöhlung des Rechtsstaats gefährdet. Dies auch aufgrund der bockigen Haltung der Bundesregierung nach den Snowden-Enthüllungen und dem daraufhin einberufenen NSA-Untersuchungsausschuss. Nur durch diesen wurde offengelegt, wie ungeniert die Geheimdienste am Rechtsstaat vorbei agieren und sich dabei über dessen Grundsätze hinwegsetzen. Daher werfen auch Cyber-Experten wie „padeluun“ Fragen wie die Folgende auf:
    Wir müssen uns fragen, ob wir Geheimdienste, so wie sie derzeit schalten und walten, überhaupt noch brauchen.
Damit gesellen sich die Netz-Aktivisten zu der zunehmenden Zahl derjenigen, die Arbeit und Nutzen der Nachrichtendienste in Frage stellen. Zu diesen zählt auch etwa Martina Renner, die LINKEN-Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss:
    Dass die rechtswidrige Praxis des Bundesnachrichtendienstes bereits während der laufenden Arbeit des Untersuchungsausschusses legitimiert und noch zusätzliche Kompetenzen auch zum Abhören von deutschen Staatsbürgern geschaffen wurden, verdeutlicht wie groß die Missstände wirklich waren und auch wie sehr Bundesregierung und Große Koalition an der Massenüberwachung festhalten wollen.
Zu den politischen Aktivitäten, die von den Netz-Aktivisten auf dem diesjährigen CCC äußerst kritisch bewertet wurden, zählt auch, dass von der Bundesregierung als sogenannte „Reform der Geheimdienste“ bezeichnete BND-Gesetz. Dazu „padeluun“:
    Das war fast schon bösartig, wie dieses Gesetz ohne Fakten und mit erheblicher Schnelligkeit durchgepeitscht wurde.
Auch Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) äußerte die Ansicht, dass diese vermeintliche Reform, quasi durch die Hintertür, all das legalisiere, was bislang für deutsche Nachrichtendienste wie den BND als Tabu galt. Nicht nur für Kritiker wie Buermeyer läuft die Bundesregierung daher Gefahr, durch das BND-Gesetz die Büchse der Pandora zu öffnen:
    Es gibt derzeit viele Gesetze, die gegen geltendes Recht verstoßen, an die sich bisher noch niemand getraut hat. Wir wollen sicherstellen, dass unser Grundgesetz eine Rechtschutzversicherung hat, auf die man bauen kann.
Diesem Ziel soll unter anderem eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz dienen, die gemeinsam mit Amnesty International ausgearbeitet wurde.

Dass verantwortliche Politiker sich der Kritik der Experten nicht vor Ort stellen mögen, kann als Verantwortungslosigkeit gegenüber dem demokratischen Souverän interpretiert werden. Zumal wohl die wenigstens unter ihnen über die nötige Expertise in den Ressorts verfügen, in denen Entscheidungen über Sicherheit und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Die Hacker und IT-Experten untermauern ihre Argumente derweil mit vielen technischen Fakten, die so leicht nicht von der Hand zu weisen sind. Diese zumindest zur Kenntnis zu nehmen, oder gar zu diskutieren, sollte jedoch ein Muss in einem funktionierenden Rechtsstaat sein, der vorgibt seiner Verantwortung gegenüber dem Bürger gerecht werden zu wollen.

Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz scheint die Zeit nun vielmehr erneut reif, für das politische Werben um eine weitere Ausweitung der Videoüberwachung und etwa der Vorratsdatenspeicherung.

Der Wissenschaftsjournalist Manfred Kloiber verwies dabei in einem Interview mit dem Deutschlandfunk auf den CCC-Sprecher Linus Neumann. Dieser übt Kritik an der verstärkten Videoüberwachung:
    Er zum Beispiel meint, mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung würde nur vom Versagen der Ermittlungsbehörden abgelenkt werden. Die Videoüberwachung hätte den Anschlag in Berlin nicht verhindern können. Aber die Vollüberwachung der Bevölkerung würde damit möglich werden.
Die IT-Experten des CCC begrüßen daher das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 21. Dezember 2016. Mit deutlichen Worten hatten die Richter auch der Bundesregierung Nachhilfe in Bezug auf die Grundrechte der Bürger erteilt. Sie stellten etwa klar, dass man mit der Begründung Verbrechen bekämpfen zu wollen, die Grundrechte der Europäer nicht aushebeln dürfe.

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die anlasslose und systematische Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger. In Deutschland sind Telekommunikationsanbieter seit 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren. Mit der EuGH-Entscheidung dürfte die allgemeine Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland zumindest offiziell erstmal vom Tisch sein. Entsprechend laut war das Murren der Verfechter der Datenspeicherung zu vernehmen.

Nur eine gezielte Speicherung ist nach dem Urteil der Richter nunmehr erlaubt. Zudem dürfen die Daten nur noch für eine bestimmte Zeit oder Region gespeichert werden. Ferner dürfen Daten von Personen oder Personenkreisen gesammelt werden, sofern die Speicherung der Daten bei der Bekämpfung schwerer Straftaten von entscheidendem Nutzen ist.

Angesichts des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz stellte sich nun heraus, dass sich das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin zwischen Februar und November 2016 mindestens fünfmal mit Anis Amri befasste. Interne Behördenunterlagen, die nur fünf Tage vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt entstanden, beschreiben ebenfalls detailliert Amris Werdegang in Deutschland. Der mutmaßliche Attentäter erkundigte sich, unter den Augen der Ermittlungsbehörden, im Internet über den Bau von Rohrbomben und die Verwendung von TNT.

Ebenso war den Beamten bekannt, dass Amri in Verbindung mit dem sogenannten Islamischen Staat stand. Dennoch schienen sich die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden offensichtlich darüber einig zu sein, dass von Amri keine ernsthafte Gefahr ausgehe und die Überwachung wurde eingestellt.

Kritische Beobachter stellen sich angesichts dieses Umstands die Frage, wann für die verantwortlichen Behörden von einem sogenannten „Gefährder“ eine ernstzunehmende Gefahr ausgeht, wenn dies auf den Tunesier Amri offensichtlich nicht zutraf. Anstelle Antworten auf berechtigte Fragen zu geben, wurde jedoch öffentlichkeitswirksam nach einer verstärkten Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung verlangt. Zur politischen Rhetorik nach dem Anschlag äußerte sich Neumann wie folgt:
    Es ist empörend, wie hier mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung von dem eigentlichen Versagen der Ermittlungsbehörden abgelenkt wird.
Doch auch unter Politikern regt sich angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten im Fall Amri der Ruf nach Antworten. So lässt etwa Irene Minalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion verlautbaren:
    Wir fordern von der Bundesregierung eine lückenlose Aufklärung.
Laut Minalic wäre es jetzt Aufgabe der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden darzulegen, „was sie vor dem Anschlag gewusst und in der Sache unternommen haben“. Minalic zeigt sich überzeugt, dass die Regierungsparteien mit ihren nun wieder laut vernehmbaren Ruf nach gesetzlichen Konsequenzen des Anschlags, „nur von der eigenen Verantwortung“ ablenkten.

Trotz des überraschenden EuGH-Urteils in Sachen Vorratsdatenspeicherung, besteht für die Computer-Experten und kritischen Vertreter des politischen Spektrums denn auch kein Grund dafür, die Hände in den Schoss zu legen. So auch nicht für die LINKEN-Obfrau Martina Renner:
    Auch wenn der Europäische Gerichtshof gerade die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit seinem Urteil im Dezember in der uns bisher bekannten Form in Europa beerdigt hat, ist zu befürchten, dass auch im kommenden Jahr Sicherheit vor allem durch ein Mehr an grenzenloser Überwachung bis hin zu Gesichtserkennung und Videoüberwachung geriert werden soll.
Renner warnte ebenso davor, im kommenden Jahr eine „hysterische Debatte um mögliche Cyberangriffe, angebliche und tatsächliche Fake-News oder eine befürchtete Manipulation von Wahlen“ zu führen.

Diese wäre sicherlich weiteres Wasser auf die Mühlen derjenigen die den Bürger zunehmend seiner Freiheit berauben, um diese, vor der in erster Linie gefühlten Zunahme terroristischer Anschläge in den eigenen Landesgrenzen, zu schützen.

Quelle: "RT-Deutsch

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe