Donnerstag, 5. Januar 2017

Der Berlin-Attentäter geriet bereits 2015 ins Visier der Ermittler

Thema: Berliner Attentat

Behörden wussten von Amris Anschlagsplänen

Der Berlin-Attentäter geriet bereits 2015 ins Visier der Ermittler. Die sollen von Amris Kontakt zum IS gewusst haben. Dennoch hielten sie einen Anschlag für unwahrscheinlich.

Mehr als ein Jahr lang beschäftigte sich die Polizei mit dem Weihnachtsmarkt-Attentäter. Die Behörden hätten gewusst, dass Anis Amri mit der Terrormiliz Islamischer Staat in Kontakt gestanden habe, und auch, dass er Bomben habe bauen wollen, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» am Mittwoch unter Berufung auf Unterlagen des Staatsschutzes. Die Sicherheitsbehörden hätten dessen Gefährlichkeit völlig falsch eingeschätzt.

Waffe in Italien wurde auch in Berlin benutzt

Die Waffe, mit welcher der mutmassliche Attentäter Anis Amri auf Polizisten bei Mailand geschossen hat, ist dieselbe, mit der ein Lastwagen-Fahrer beim Anschlag in Berlin getötet wurde. Das habe eine ballistische Untersuchung ergeben, teilte die italienische Polizei am Mittwoch auf Twitter mit. Für den Abgleich hatte Deutschland einen Projektil-Abguss nach Italien geschickt. (Quelle: sda)
Der Tunesier war dem Bericht zufolge von den Behörden seit dem 17. Februar 2016 aufgrund zahlreicher gewichtiger Hinweise als sogenannter Gefährder eingestuft. Demnach bot er sich IS-Mitgliedern als Selbstmordattentäter an, wollte Bomben bauen und suchte Komplizen für einen Anschlag.

Amri wurde nicht mehr überwacht

Die Behörden gingen den Angaben zufolge aber nicht davon aus, dass Amri einen Anschlag begeht. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt in Düsseldorf hatte den Sicherheitsbehörden demnach allerdings am 17. Februar mitgeteilt: «Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass Amri seine Anschlagsplanungen ausdauernd und langfristig verfolgen wird.» Amri hielt sich später im Drogenmillieu auf und wurde nicht mehr überwacht.

In dem Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Juli vergangenen Jahres über Amris sofortige Abschiebung beraten wurde. Dies ist nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes möglich, wenn eine «auf Tatsachen gestützte Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik vorliegt».

Behörden wollten Amri nicht ausschaffen

Eine Arbeitsgruppe im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sei aber mit Blick auf Amri zu dem Ergebnis gekommen, dass eine «akute Gefährdungslage derzeit nicht in gerichtsverwertbarer Form» vorliege.

Erst am Dienstag durchsuchte die Bundesanwaltschaft die Unterkunft einer möglichen Kontaktperson Amris in einem Berliner Flüchtlingsheim. Der 26-jährige Tunesier steht im Verdacht, von Amris Anschlagsplänen gewusst und ihm dabei möglicherweise geholfen zu haben. Auch die Berliner Unterkunft einer anderen Kontaktperson Amris wurde durchsucht. Die Bundesanwaltschaft will am Nachmittag über den Stand ihrer Ermittlungen berichten.

Amri soll am 19. Dezember in Berlin einen Lastwagen gekapert und damit in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gefahren sein. Dabei wurden zwölf Menschen getötet und etwa 50 weitere verletzt, viele von ihnen schwer. (pat/afp)

Mit freundlicher Genehmigung von http://www.20min.ch

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