Freitag, 15. Januar 2016

change.org - „Vergewaltigung" - „Nach Köln: Nein heißt Nein!"

Hallo liebe Leser,
Nach den Vorfällen in der Silvesternacht werden die Forderungen nach einer Reform des Sexualstrafrechts immer lauter. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotruf (bff) fordert deshalb weiterhin: Vergewaltigung verurteilen! Nein heißt nein. Die Zeit ist reif für ein modernes Sexualstrafrecht.

.@HeikoMaas Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. #Neinheisstnein


bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Berlin, Deutschland
11.01.16: bff öffnet aus aktuellem Anlass erneut die Petition.
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif! Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.
In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, ist sehr hoch und bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung. Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters.
Mit der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ fordern wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts auf. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Justizministerium gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
In Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.
Die Ausgestaltung des aktuellen Sexualstrafrechts ist dringend reformbedürftig. Die gravierenden Schutzlücken sind in folgender Fallanalyse beschrieben: Fallanalyse Schutzlücken im Sexualstrafrecht.
Derzeit kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von Deutschland nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.
Daher fordert der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF):
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!
Mehr Infos unter: www.frauen-gegen-gewalt.de
#neinheisstnein
Wir halten über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

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