Mittwoch, 22. Juli 2015

Hausausweise für Lobbyisten - Der Bundestag handelte "rechtswidrig"

Thema: Bundestag

Der Bundestag handelte "rechtswidrig":
Die Urteilsbegründung zu unserer Hausausweis-Klage ist da

Jetzt hat es der Deutsche Bundestag schwarz auf weiß: Dass er uns gegenüber die Namen der Lobbyisten mit Hausausweisen verheimlichte, war "rechtswidrig". So steht es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die das Berliner Verwaltungsgericht nun vorgelegt hat. Selbst wenn die Bundestagsverwaltung in Berufung gehen sollte: Unsere Chancen stehen gut!

Seit über einem Jahr weigert sich der Deutsche Bundestag, uns Informationen zu den Lobbykontakten der Bundestagsfraktionen herauszugeben – nun hat das Berliner Verwaltungsgericht im "Namen des Volkes" entschieden: Die Weigerung ist "rechtswidrig" und "verletzt den Kläger daher in seinen Rechten".

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