Sonntag, 16. November 2014

US-Drohnenabsturz in Deutschland

Thema: US-Drohnen

Außer Kontrolle: US-Drohnenabsturz in Deutschland

Eine seit drei Tagen vermisste US-Drohne soll nach Medienberichten nicht weit entfernt vom US-Truppenübungsplatz Hohenfels in der Oberpfalz gefunden worden sein.

Foto: Quelle: Jason Dangel
Seitens der US-Armee gibt es kaum Informationen zum Geschehen und zur Ursache des Absturzes. Wie ein Sprecher des US-Militärs am Mittwoch bestätigte, handelte es sich bei dem Objekt um eine Überwachungsdrohne des Typs „Shadow“. Weiterhin scheint unklar, wer für die Bergung der Drohne verantwortlich ist und ob auch deutsche Behörden die Suche unterstützten.

Der Truppenübungsplatz Hohenfels wird, wie erst vor einem Jahr bekannt wurde, für Trainingsflüge der US-Armee für drei unterschiedliche Drohnen-Arten genutzt. Insgesamt haben 57 Drohnen bereits 2005 eine unbefristete “Aufstiegsgenehmigung” durch die Bundeswehr erhalten.

Die „Shadow“ zählt zur größten in Deutschland stationierten Drohnen-Art und kann je nach Ausführung eine Spannweite von bis zu 10 Metern und ein Abfluggewicht von mehr als 700 Kilogramm erreichen. Insgesamt kann sich das Gerät bis zu 10 Stunden in der Luft halten.

Zuständig für das Training der Überwachungsdrohnen ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck (Oberpfalz). Das JMTC trainiert Soldaten für ihren späteren Einsatz im Drohnenkrieg in Afrika und Asien.

Die US-Armee und das deutsche Verteidigungsministerium erklärten gleichermaßen, dass Überwachungssensorik bei Drohnenflügen über der Oberpfalz nicht mitgeführt wird.
Allerdings hat die Bundesregierung gar keine Möglichkeit, dies selbstständig in Erfahrung zu bringen und zu überprüfen. Sie verlässt sich dabei ganz und gar auf die Zusagen der US-Armee. Für eine datenschutzrechtliche Aufsicht sehen sich in diesem Fall weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes, noch die Bundeswehr und auch nicht die parlamentarische G10-Komission verantwortlich. Warum auch - wir blicken ja, Stichwort Kanzlerin-Handy, auf eine jahrelange und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit US-Armee und Geheimdiensten zurück.

Ursprünglich wurde vereinbart, dass die Drohnen die US-Basen in Bayern nicht verlassen dürfen. Letztes Jahr wurde dabb eine erweiterte Zulassung beantragt, die den Drohnen des Typs „Hunter“ erlauben soll, sich in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels zu bewegen. Das Objekt „Hunter“ wird seit 1996 gefertigt und kann je nach Ausführung auch mit Raketen bewaffnet werden.

Auch in diesem Fall Bundesregierung verfügt die Bundesregierung über keinerlei Kontrollfunktion und gibt an, dass ihr nicht bekannt ist, ob die „MQ-5B als bewaffnungsfähiges Instrument eingesetzt wird”. Warum sollte das auch von Interesse sein?

Doch das Verteidigungsministerium blieb nicht vollkommen untätig. Die Einrichtung der Korridore wurde in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkung“ in der Vergangenheit zwar bestätigt, die Nutzung jedoch noch nicht. Und da die US-Regierung sich bisher weigerte, technische Bewertungen der Drohnen bekannt zu geben, wurde das Verfahren durch das Verteidigungsministerium nicht weiter bearbeitet.

Die zeitliche Rahmen für die Genehmigung der Flugkorridore ist zudem bereits überschritten. Nach Presseberichten lief diese bereits Anfang 2014 aus.

Es liegt die Vermutung nahe, dass die abgestürzte US-Drohne den Übungsplatz ohne offizielle Genehmigung verlassen hatte.
Quelle: RT-Deutsch

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