Dienstag, 25. Februar 2014

Rente mit 63: Rehn droht Deutschland mit EU-Verfahren

Thema: EU

Die neuen Rentenpläne der Regierung seien eine Gefahr für die Stabilität der Deutschen Staatsfinanzen, so EU-Wirtschaftskommissar Rehn. Die Rentenbeschlüsse könnten ein Verfahren der EU gegen Deutschland auf den Plan rufen.


EU-Wirtschaftskommissar Rehn sieht keinen Grund, die Rente mit 67 in Deutschland einzuschränken. (Foto: ANDY RAIN/dpa)
EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn hat die Rentenbeschlüsse der großen Koalition als Gefahr für die Stabilität der deutschen Staatsfinanzen kritisiert. Dies könnte die EU-Kommission auf den Plan rufen und eventuell ein Verfahren gegen Deutschland nach sich ziehen, sagte Rehn in einem am Samstag veröffentlichten Interview der Wirtschaftswoche.

„Für das Zurückdrehen der Rentenreform fallen mir keine überzeugenden ökonomischen Argumente ein – vor allem nicht vor dem Hintergrund einer stark alternden Gesellschaft”, sagte der Finne. „Die deutsche Rentenreform wird negative Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen haben”, sagte er voraus. Auf die Frage, ob Deutschland wegen der Rentenreform Ärger mit der EU-Kommission drohe, antwortete Rehn: „Das könnte durchaus der Fall sein.”

Die Bundesregierung plant eine abschlagfreie Rente mit 63 für Arbeitnehmer, die 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Zudem bekommen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, eine höhere Rente (Mütterrente). Die Kosten aller Änderungen summieren sich bis 2020 auf Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 kommen etwa 160 Milliarden Euro zusammen. Bezahlt wird dies vor allem von den Beitragszahlern (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) durch den Verzicht auf die Beitragssenkung und die Aufzehrung der Rücklagen der Rentenversicherung von etwa 31 Milliarden Euro. Der Bund erhöht den allgemeinen Bundeszuschuss ab 2019 stufenweise, so dass ab 2022 jährlich zwei Milliarden Euro zusätzlich vom Steuerzahler fließen.

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN


Kommentare

» der Kommentar des Blogschreibers «
Ist es schon soweit?
Will ein nicht demokratisch gewählter, finnischer EU-Kommissar über den Rentenbeginn in Deutschland bestimmen? Hat unsere Europakanzlerin solche Entscheidungen an die EU-Kommission abgegeben oder warum masst sich der Herr das an?
Will man von Seiten der EU soziale Maßnahmen in Deutschland verbieten?
Soll unser erarbeitetes Geld nur noch für Diätenzahlungen, Bankenrettung und zur finanziellen Unterstützung anderer Länder genutzt werden?

Hoffentlich merken die deutscher Wähler endlich mal, was sie da gewählt haben.
"Regierung" kann man das nicht nennen, eher drittklassiges Bauerntheater.
Seit dem Wahlabend versuchen sie ständig uns zu beweisen, dass es so ist, fast fünf Monate lang bereits.
Wenn tatsächlich die meisten Entscheidungen von der EU-Kommission getroffen werden, dann ist das Berliner Ensemble nur noch ein ferngesteuerter, wichtigtuerischer Diätenabzockverein auf den wir komplett verzichten sollten.
Eine Anhäufung teurer Selbstversorger mit rapide schwindender Entscheidungskompetenz, die auch noch gegen die Interessen Derer handeln, die für ihren monatlichen Unterhalt aufkommen müssen, kann und sollte sich kein Volk leisten.
Natürlich muss dann auch die EU-Kommission für deren üppige Pensionen aufkommen und darf nicht davon ausgehen, dass die deutschen Steuerzahler das, weder direkt noch indirekt, weiterhin übernehmen.


Aber bestimmt geht sagt:
der Rehn wie der Schüssel nach nur zehn Dienstjahren in die Rente und kassiert wie dieser, der vorher die Abfertigungen eines ganzen Volkes zerstört hat, nebenbei Millionengagen in mehreren Vorstandsetagen. Schüssel habe sogar neben dieser Tätigkeit mit bis zu 5 Mio. € per anno drei Jahre lang 11.700,00 € Frühpension abgezockt.
Wer hier vor Gericht gehört ist – Rehn.

snowmen sagt:
Laut Rehn haben die Deutschen kein Existenz- und Lebensrecht.
Zahlen bis zum sterben damit Deutschland die Luxusrentner in Griechenland finanzieren kann.
Beschlagnahme der Sparguthaben und Altersrücklagen.
Die Rechnung wird so wenig aufgehen wie der Plan von Janukowitsch.
Sobald Deutschlands Kassen leer sind (und das sind sie schon) wird auch in Südeuropa das Licht ausgehen, weil niemand mehr die 54jährigen Rentner in Südeuropa auszahlen kann.
Hier kommt es zum Stillstand innerhalb von einem Monat.
Die Unproduktiven verschlingen die wichtigsten Ressourcen der Produktiven.
Jeder Kleinstbetrieb stirbt an solch einer Medikation.

Albatros sagt:
Typisch für einen dessen Diäten erhöht wurden. Wasser predigen und Wein saufen. Wenn man Geld an das Ausland verschwendet kommt auch noch dazu. Da braucht man sich nicht wundern das kein Geld da ist. Das ist ein Dummkopf.

Beachten Sie bitte den Kommentar von Ralf Nietzschmann hier 

2 Kommentare :

  1. Hallo Gerd, hallo Lesende,

    natürlich hat ein EU Kommissar überhaupt nicht das Recht sich in das Rentensystem einzumischen.
    Aber genau so ein Beitrag der DWN sehe ich sehr differenziert, hier kann auch versteckt die AfD dahinterstecken. Die will nämlich auch nicht die Abweichung von der Rente mit 67.
    Man nutzt hier nur die völlige Volksvera.... , für die angeblichen Wohltaten der GroKo , die keine sind, aus, um Stimmung gegen die Rente allgemein zumachen.
    Auf Wunsch meines Arbeitskreises habe ich versucht mal einige Fakten zu den Wohltaten näher zu betrachten. Hier mal paar Auszüge:

    Teil I und II
    Mütterrente
    Tatsächlich hat die Deutsche Rentenversicherung einen Vorschlag unterbreitet, der folgende
    Reglung für Mütter, die bis zum vorgesehenen Stichtag 1.7.2014 schon in Rente sind, oder
    Rentnerin werden, vorsieht.
    Grundsätzlich ist die Regelung mit den Kindererziehungsleistungen vom Gesetzgeber so gedacht,
    dass die zusätzlichen Entgeltpunkte den Verdienstausfall in der Kleinkinderphase abfedern sollen.
    Das bedeutet aber auch: Wenn Mütter zum Beispiel im zweiten Lebensjahr des Kindes wieder in
    den Beruf einsteigen und dabei gut verdienen, schauen sie bei den Kindererziehungszeiten in die
    Röhre. Auf Rentenkonten werden nämlich grundsätzlich in einem Jahr maximal knapp zwei
    Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wenn eine Mutter zum Beispiel im zweiten Lebensjahr des Kindes
    aber wieder arbeitet und oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdient (sie liegt
    2014 im Osten bei 5000 € im Westen bei 5950 € im Monat), hat sie keinen Anspruch auf einen
    zusätzlichen Entgeltpunkt. Verdient sie unter der Beitragsbemessungsgrenze wird er angerechnet
    und wirkt mit der vollen Höhe nur bei sehr geringen Verdiensten . Bei Frauen Ost wirkt auch noch der Umrechnungsfaktor auf den ermittelten Wert für die Entgeltpunkt Berechnung des Wiedereinstiegsjahr in den Beruf mit.
    Bei allen Müttern mit Geburten vor 1992, die bis zum Stichtag in Rente gehen ,oder schon
    Rentnerin sind wird noch der endgültige Verfahrensweg durch das Ministerium geprüft, ehe es im
    Bundestag abschließend diskutiert und dann ein rechtsverbindliches Gesetz wird.
    Zur Entscheidungsfindung , schlägt die Deutsche Rentenversicherung vor, die Mütterrente in Form
    eines Zuschlags, also einer pauschalen Rentenerhöhung, ab 1.7.2014 zu berechnen, um aufwendige
    Neuberechnungen zu vermeiden. Dies würde bedeuten, dass für die Mütter mit vor 1992 geborenen
    Kindern, die bereits in Rente sind, keine Rentenneuberechnung mit Berücksichtigung einer weiteren
    Kindererziehungszeit von einem Jahr pro Kind erfolgt. . Sollten für die Mütter, die bereits in Rente sind, neun Millionen Rentenkonten neu bearbeitet werden müssen ,mit neuen Versicherungsverläufen, Rentenbescheiden und Rentenberechnungen,wäre eine Einführung der Mütterrente erst ab 1.10.2014 möglich. Eine unbürokratische Lösung ist daher anzustreben, damit die höhere Rentenzahlung bereits ab 1.7.2014 ( Wahlversprechen der CDU vor der Wahl war der 1.1. 2014 !!!)erfolgen kann, sonst würde bei späteren Termin eine Nachzahlung des dann ermittelten Wertes erfolgen.
    Natürlich wird der Entgeltpunkt Bestandteil der Bruttorente die bei Bezug von Witwenrente, oder
    Grundsicherung angerechnet wird, außerdem kann sie steuerwirksam werden, wenn der steuerfreie
    Zahlbetrag überschritten wird, trifft auch auf Rentnerinnen im Osten vor allen ,wenn Witwenrenten
    bezogen werden.
    Die Mütterrente bleibt so oder so eine Umverteilung der Beitragsgelder .

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  2. Den Rentenanspruch für Kinder anzugleichen, egal wann sie geboren wurden, ist überfällig. Dies
    entspricht dem Wunsch nach Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Mütter mit vor 1992 geborenen
    Kindern bekommen so höhere Renten. Dies hilft jedoch nicht gezielt jenen, die in Armut leben. Und
    gleichzeitig könnte eine höhere Mütter-Rente künftig das Risiko für Altersarmut sogar verschärfen.
    Das hat seine Ursache im sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor.
    Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein wichtiger Teil der Rentenanpassungsformel. Die jährliche
    Rentenerhöhung zum 1. Juli wird anhand der Rentenanpassungsformel (§68 SGB VI) berechnet.
    Der Nachhaltigkeitsfaktor ist einer der sogenannten Dämpfungsfaktoren. Seine Aufgabe ist es, die
    jährliche Rentenerhöhung immer dann zu dämpfen, wenn die Ausgaben übermäßig steigen.
    Die Renten sollen dann hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben, um einen Beitragssatzanstieg zu
    verhindern. Damit setzt der Nachhaltigkeitsfaktor das Beitragssatzdogma durch. Statt des
    Rentenniveaus ist der Beitragssatz festgelegt. Und eine Rentenerhöhung darf dieses Beitragssatzziel
    nicht gefährden. Bis zum Jahr 2030 soll der Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau um etwa 14
    Prozent senken.
    Im Kalenderjahr, nach dem die Mütter-Rente eingeführt würde, fiele die Rentenerhöhung aufgrund
    des Nachhaltigkeitsfaktors um knapp 0,8 Prozentpunkte niedriger aus. Bei 1.000 Euro Rente macht
    dies Monat für Monat einen Wertverlust von rund acht Euro aus. Treffen würde es alle Rentnerinnen
    und Rentner, ob mit oder ohne Kinder.
    Einer Frau mit einer Rente von 1.000 Euro Zahlbetrag und einem vor 1992 geborenen Kind würden
    durch die Mütter-Rente eigentlich rund 26/28 Euro, mehr ausgezahlt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor verliert aber die Rente 0,8%.
    Wären die Kinder nach 1991 geboren, dann bekämen die Eltern keine zusätzliche Rente für ihre
    Kinder. Sehr wohl aber wären sie über den Nachhaltigkeitsfaktor von der Rentendämpfung
    betroffen. Hätte die Rentnerin mit 1.000 Euro ihr Kind ab 1992 geboren, bekäme sie rechnerisch
    nur noch 992 statt 1.000 Euro Rente. Soweit die Wohltaten. Eine gerechte Mütterrente gehört steuerfinanziert und nicht einseitig umverteilt durch die Beitragszahler der GRV.


    Rente mit 63 Ergänzung zu vorherigen Postings – damit beantworte ich Fragen
    Fazit: Die Rente mit 63 ist eine Mogelpackung und nun stoßen auch die Medien darauf und
    berichten.
    Es gibt nur wenige Menschen, die wirklich die Rente mit 63 nach 45 Jahren in Anspruch nehmen
    könnten: So waren von den 829.450 Neurentnern im Jahr 2012 gerade einmal 10.555 Männer und
    1.751 Frauen mindestens 45 Jahre versichert. Dennoch behauptet die Ministerin unverdrossen, gut
    200.000 Arbeitnehmern würde es zukünftig besser gehen.
    Die Wahrheit ist: Von der reinen abschlagsfreien Rente mit 63 profitieren ab Juli gerade mal vier
    Geburtsjahrgänge und zwar nur die von 1949 bis 52. Danach erhöht sich das Renteneintrittsalter mit
    jedem Jahrgang um zwei Monate. Bereits für den Jahrgang 58 müsste es deshalb Rente mit 64
    heißen. Und für alle, die nach 1963 geboren sind, gibt es die abschlagsfreie Rente erst ab 65. Doch
    in diesem Alter geht das heute schon nach 45 Beitragsjahren. Die Ministerin begründet dies mit der
    zunehmenden Alterung der Gesellschaft.
    Das Rentenpaket der Bundesregierung ist also: eine Mogelpackung, denn viele gehen leer aus:
    darunter alle die jünger als 50 sind, so gut wie alle Frauen, Akademiker und jene, die lange Zeit
    arbeitslos waren.

    M.f. G.
    Ralf Nietzschmann

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