Dienstag, 3. September 2013

Angela Merkel sagt nicht die Wahrheit über die deutsche Souveränität

Thema: Demokratie

Lügen in Wahlkampf-Zeiten

Bei einer Veranstaltung in Stuttgart hat Bundeskanzlerin Merkel gesagt, mit der Aufhebung einer Vereinbarung zum G10 Gesetz sei volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute geltenden Ausrufung des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 ist die Souveränität Deutschlands unverändert eingeschränkt. Die „verbal note“, mit der die Bundeskanzlerin versuchte, die Wogen wegen des NSA-Skandals zu glätten, ist völlig unerheblich. Der Fall ist ein Muster für die Unehrlichkeit in der Politik.


Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, (Kanzlerinnenzäpfchen), bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän – doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen.
(Foto: DWN/Laurence Chaperon)
Ist Deutschland souverän?

Es ist erstaunlich, dass man sich diese Frage heute noch stellen muss.

Kann oder will Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese Frage keine Antwort geben?

In Stuttgart hat die Kanzlerin vergangene Woche dazu Stellung bezogen.

Das Ergebnis ist ernüchternd.

Der Anlass für diese Debatte: Im Zuge des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.
Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Denn die Bundeskanzlerin sollte in einer so wesentlichen Frage wie der Souveränität ihres Landes die Gesetze kennen.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:
„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“
Merkel wörtlich:
Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Wenn das wirklich stimmt, dann wäre die Souveränität Deutschlands in ihrer Bedeutung weit unter der Krümmung von Gurken oder der Fischerei-Quote mit den Färöer-Inseln anzusiedeln. Während über diese Probleme monate-, ja jahrelang verhandelt und gefeilscht wird, soll die deutsche Souveränität also dadurch „hergestellt“ werden, dass die Bundesregierung wegen eines US-Whistleblowers ein altes Gesetz findet, dass sie dann aufhebt, indem sie den Amerikanern in einer „verbal note“ mitteilt, dass Deutschland nun eben wieder souverän sei.

Tatsache ist jedoch, dass Merkel die Wähler hier bewusst in die Irre führt.

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:
Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;
(b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“
Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:
„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“
Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.
Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:
„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei der Bundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Deutschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert.

In diesem Umfeld eine Bundestagswahl abzuhalten hat schon fast folkloristischen Charakter.
Die Handlungsspielräume der deutschen Parlamentarier sind offenkundig marginal.

Die politische Wirkung der Wahl ist weitgehend unerheblich. Die Abkehr vieler Deutschen von der Politik kann unter der Rubrik „Weisheit des Volkes“ verbucht werden: Es herrschen andere, und nicht das Volk.
 
Das Volk kann froh sein, wenn es wenigstes erahnt, welche Gesetze in diesem Land gelten.

Jedenfalls wissen wir jetzt, dass mit Angela Merkel eine Politikerin für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert, die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft.

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN



Kommentare


Ich glaube, die mächtigste Frau der Welt hat noch gar nicht richtig geschnallt, dass sie gar nicht so mächtig ist für wie sie ihre Anbeter halten. Glaubte sie bisher Ackermann sei ihr Chef, erhält sie ihre Befehle jetzt wohl direkt von Goldman-Sachs.
So wird auch das Kanzlerinnenzäpfchen, das mal wieder den Starken Mann machen und alles für beendet erklären will, in den nächsten Tagen seine "rote Linie" gezeigt bekommen.

Was sie jetzt erzählt ist ein hilfloses Gefasel um trotz #Neuland einigermaßen souverän zu wirken.
Ich erinnere an ihre phantasievolle Lyrik vom 28.06.2013:
"Eine gute Grundlage ist die beste Voraussetzung für eine solide Basis in Europa".

Wenn man solch einen weltbewegenden Satz ohne jede Aussage mit seiner Bundeskanzlerin in Verbindung bringen muss, dann wundert einen doch nichts mehr, oder?
So ganz nebenbei löst sich eine Verschwörungstheorie nach der anderen in Luft auf und wird zu bitteren Wahrheit:
  • Deutschland hat keinen Friedensvertrag und ist noch immer unter Besatzungsrecht – eine Aussage für die man noch vor wenigen Wochen, öffentlich geäußert, in eine Zwangsjacke gesteckt worden wäre.
  • alle Telefongespräche werden mitgehört, alle Emails abgefangen, heimlich werden Wohnungen verwanzt. Was hörte man noch vor kurzem? "Du spinntst doch, das geht doch gar nicht."
  • Bilderberger, vor 10 Jahren: Verschwörungstheorie, die Geheimtreffen gibt es gar nicht
  • staatliche Enteignung von Sparvermögen - noch vor einem Jahr: "dummes Zeug", wird es nie geben, kann gar nicht sein
Wer weiß was noch alles rauskommt und wie sich unsere Ex-Klimakanzlerin dann wieder windet.


Hirnloser & Geknechteter sagt:
Musterbrief:

Betreff: Widerspruch, Beschwerde zur Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie gegen jegliche Kommunalwahlen
Sehr geehrter Wahlleiter,

am 22.09.2013 soll eine Bundestagswahl stattfinden. Diese Wahl ist auf Grund der aktuellen Rechtslage illegal. Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden.

Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.

Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.

Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.

Alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.

“Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.”…. (BVerfGE 55, 100)

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen – das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.
Somit kann auch das neu geschaffene Wahlgesetz vom 09. Mai 2013 von einem nicht legitimierten Parlament/Regierung nicht als rechtliche Grundlage für die Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie für alle eventuell folgenden Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland herangezogen werden, um eine rechtskonforme Wahl durchzuführen.

Der Durchführung einer willkürlichen, weil höchstrichterlich geurteilt, als verfassungswidrig geltenden Wahl, wird hiermit von mir persönlich, wie auch in Vertretung des gesamten Souveräns der Bundesrepublik Deutschland widersprochen. Ich verbiete hiermit auf Grundlage des Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz die Durchführung einer rechtswidrigen Wahl.

Ich fordere von Ihnen, als Wahlleiter, diese Anfechtung an das Bundesverfassungsgericht zu übergeben. Bis das Bundesverfassungsgericht in rechtskraftfähiger Form darüber entschieden hat, sind sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wahl, wie Wahlkampf und Durchführung einer illegalen Wahl zu unterlassen.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.

Der Weg zur Herstellung von Recht und Gesetz erfolgt durch die Einberufung einer Nationalversammlung durch das Deutsche Volk, da nur der Souverän legitimiert ist, staatliche Grundsätze und damit verbundene Verfassungskonformität zu schaffen.

Mit entsprechendem Respekt


Der Gerechte sagt:
Dazu zwei ZITATE :

„Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.“
Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, Apr 1945 (vgl. „Welt“ vom 4. Juli 1994)

„Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. … Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch die fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert!“ – Dr. Bruno Bandulet


AllesaufNull sagt:
Videos zum thema :
Russischer Abgeordneter: Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US-Kolonie
http://www.youtube.com/watch?v=gpn4FanAwnQ

Snowden, Merkel und die NSA – Deutschland als besetztes Land
http://www.youtube.com/watch?v=Th_guXi62ic

Veröffentlicht am 22.08.2013
Zur Abwahl der amerikanischen Kanzlerin ruft das COMPACT Magazin im September auf


Adlerauge sagt:
Schön und sehr lobenswert, dass es doch immer mal wieder Menschen gibt (außer Edward Snowden!), die die Wahrheit sagen:

http://m.vice.com/de/read/eine-ex-mi5-agentin-erklrt-was-wir-gegen-die-nsa-machen-knnen


Weinender Hosenanzug sagt:
“Angela Merkel eine Politikerin die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft.”

Wer hätte das gedacht!

Die Wahrheit ist aber, das jeder das bekommt was er verdient und daher ist es gut möglich, dass diese Person noch einmal die Bundeskanzlerin der Deutschen wird.

Darüber brauchen wir uns gar nicht zu streiten, aber im September besteht eine kleine Möglichkeit, den ersten Schritt zur Veränderung zu gehen.

Man darf gespannt sein, sollte sich aber vom kollektiven Denken der Bürger nicht zu viel erwarten.



G.N. sagt:
Sigmar Gabriel hat Anfang 2011 geäußert, Frau Merkel sei die Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation. Wolfgang Schäuble hat am 18. November 2011 gesagt, Deutschland sei seit dem 8. Mai 1945 nicht mehr voll souverän gewesen. Da stellt sich natürlich die Frage, wieso solch hochrangige Politiker plötzlich Dinge äußern, die noch vor wenigen Jahren als “Verschwörungstheorie” gebrandmarkt wurden???
Ich gebe aber zu bedenken, dass die Souveränität Deutschlands nicht durch den 2+4 Vertrag gestärkt, sondern geschwächt wurde. Sie ist nicht vorhanden. Die Einführung der Zwangswährung war die Bedingung für die Teiwiedervereinigung. Kein Friedensvertrag, die weiterhin Gültigkeit der SHAEF Gesetze, keine eigene Verfassung und die komplette Entmündigung der Bürger in Fragen der Mitbestimmung zum Beitritt in die EU und die damit bestehenden völkerrechtlichen Probleme sind die Grundlage einer dringend erforderlichen Aufbereitung der Deutschen Frage.



Insider sagt:
Eine Verunsicherte Kanzlerin mit …ähm, ähm, …. Das war für mich die beste Vorstellung, die Merkel in Ihrer Laufzeit abgegeben hat und eine ausgezeichnete Lehrstunde über das Deutsch der Politiker.

Allerdings wurde meiner Meinung nach der falsche Teil im Zitat hervorgehoben, denn das Wichtigste was sie im Nebensatz so schnell sagte war: …Und ich GLAUBE, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst…

Was soviel heißt wie, …. ich habe keine Ahnung… und …die Lösung des Problems liegt nicht in meiner Hand….

Genau hierin ist sie Meister. Mit ihrer Hirntäuschung kann sie die Bevölkerung immer wieder an der Nase herumführen. Volker Piepers bringt es auf den Punkt,
http://www.youtube.com/watch?v=0i7eTiAsQDM


Rübezahl 99 sagt:
Bitte angesichts des oben, ja nun in die “Offenkundigkeit” erhobenen Sachverhalts, die ganzen hinterlistigen und verlogenen Bestrebungen betrachten die im Gange sind um dieses Wirtschaftsgebiet an die Brüsseler Verwertungsgesellschaft zu übergeben.
(um aus der Verantwortung zu sein..)

Erhellendes Interview eines russischen (echt gewählten !!) Politikers:
http://www.politaia.org/politik/deutschland/russischer-abgeordneter-foedorov-deutschland-ist-eine-us%E2%80%93kolonie/.

Und diese US-Kolonie wird nun in das Eigentum der “Investoren” übertragen… :-)


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