Montag, 26. August 2013

Günther Jauch ist wieder da - und auch die Zensur kehrt zurück

Thema:
Was darf in Deutschand noch veröffentlicht werden?
Ab wann schlägt die Zensur zu?

Rangliste bei der Pressefreiheit: Deutschland Platz 17 bei "Reporter ohne Grenzen"
Platz 17, das ist schon schlimm genug, aber dass z.B. Jamaika und Neuseeland noch davor liegen und fünfzehn andere Länder auch, was sagt uns das über Deutschland?

Wenn man dann noch seit 22.08.2013 bei der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages lesen kann:
Wir stehen zu uneingeschränkter Pressefreiheit in Deutschland
Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates,
dann kann man das nur als eine reine Verhöhnung nehmen.

Die Zensur im ÖR-Rundfunk, hier speziell im Günther-Jauch-Blog, kann man nur noch als eine Steigerung der Verhöhnung auffassen.
Da wird nach Gutdünken gestrichen, nicht nach Kommentarregeln.
Da werden Beiträge nachträglich heimlich gelöscht ohne das zu kennzeichnen.

Ich habe sie bereits aufgefordert, mir den Namen der Person zu nennen, die die Vorgaben macht, bzw. aus welcher Abteilung die Vorgaben kommen, leider bisher vergebens.

Liebe Leser,

es wird immer schlimmer mit der Zensur. Da kann die CDU/CSU-Fraktion auf ihrer Internetseite beteuern was sie will, die Realitaet sieht anders aus.

Besonders eifrig im Zensieren ist die Blogredaktion bei Günther Jauch.

Von Anfang an, seit die Sendung den Sendeplatz von Anne Will übernommen hat und parallel zur Sendung ein Internetblog anbietet, wird zensiert was das Zeug hält. Nach Gutdünken wie mir scheint, nicht nach Kommentarregeln.

So sah der Beitrag aus, den ich am
24.08.2013, 22:18 Uhr  abgeschickt habe und der dann unter #121 veröffentlicht wurde:

Ist unser Wahlgesetz jetzt grundgesetzkonform?
könnte man in diesem Zusammenhang einmal fragen.
(Wir haben zwar ein Verfassungsgericht, aber keine Verfassung, nur ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“)

Man kann wirklich zum Nichtwähler werden, wenn man so etwas liest:

„Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. (Anm. Art. 146)

Er hat auch verhindert, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten.
Wenn das kein Verfassungsbruch ist?

http://principality-of-sealand.eu/busclub/open/busclubnav_d.html?brief0308_op.html

Wie gültig war meine Stimme von 2009 wenn nach einem ungültigen, weil dem Grundgesetz widersprechendem, Wahlgesetz gewählt wurde? Wie gültig ist ein Wahlergebnis, dass nach illegalen Regeln zustande kam?

Diesen Link hatte ich in meinem letzten Beitrag vergessen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119191353/Polnische-Deutsche-duerfen-den-Bundestag-mitwaehlen.html

Der blau gekennzeichnete Bereich wurde durch [...] ersetzt.

Klar ist das nicht gerade ein Ruhmesblatt des Ex-CDU-Vorsitzenden der schon immer gerne  ohne Parlament entschieden hat, klar sollen das möglichst wenige wissen, gerade jetzt vor der Wahl, aber es wird doch nicht dadurch ungeschehen, dass man die Erwähnung wegzensiert.

Da ja die CDU/CSU-Fraktion beteuert, "zu uneingeschränkter Pressefreiheit in Deutschland" zu stehen, werde ich diesen Beitrag dorthin schicken und um Aufklärung bitten, was daran zu beanstanden ist.
Eine Antwort werde ich hier veröffentlichen.



Nachtrag 26.08.2013, 09:56 Uhr meine Email:


fraktion@cducsu.de

Betreff: Pressefreiheit - Traum und Realität

Werte Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages,
es ist erfreulich, dass Sie sich seit 22.08.2013 auf Ihrer Internetseite zur "uneingeschränkter Pressefreiheit in Deutschland" bekennen da das die "Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates" ist.

Ich finde gerade Sie als Ansprechpartner richtig, wenn es um getätigte Zensur in ÖR-Medien geht. Besonders, wenn es auch noch ein Mitglied Ihrer Partei betrifft.

Bitte teilen Sie mir mit, was an meinem Beitrag zum Günther Jauch-Blog falsch ist und deshalb vor der Veröffentlichung herauszensiert werden musste, bzw. ob sich überhaupt die Streichung von Absätzen durch eine Blog-Moderation vor Veröffentlichung mit Ihrer Aussage zur "uneingeschränkter Pressefreiheit in Deutschland" deckt.

Günther Jauch Blog zur Sendung vom 25.08.2013

Thema: Denkzettel statt Stimmzettel – wozu noch wählen?

So sah der Beitrag aus, den ich am 24.08.2013, 22:18 Uhr abgeschickt habe und der dann nur teilweise unter #121 veröffentlicht wurde:

Ist unser Wahlgesetz jetzt grundgesetzkonform?
könnte man in diesem Zusammenhang einmal fragen.
(Wir haben zwar ein Verfassungsgericht, aber keine Verfassung, nur ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“)

Man kann wirklich zum Nichtwähler werden, wenn man so etwas liest:

„Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. (Anm. Art. 146)
-----
Er hat auch verhindert, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten.
Wenn das kein Verfassungsbruch ist?
http://principality-of-sealand.eu/busclub/open/busclubnav_d.html?brief0308_op.html
-----
Wie gültig war meine Stimme von 2009 wenn nach einem ungültigen, weil dem Grundgesetz widersprechendem, Wahlgesetz gewählt wurde? Wie gültig ist ein Wahlergebnis, dass nach illegalen Regeln zustande kam?

Diesen Link hatte ich in meinem ketzten Beitrag vergessen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119191353/Polnische-Deutsche-duerfenden- Bundestag-mitwaehlen.html

Der zwischen den ----- stehende Bereich wurde von der Moderation herausgestrichen und durch [...] ersetzt.
Der letzte Satz bezieht sich auf einen anderen Beitrag. Ihrer Anwort, unbedingt noch vor der Wahl, sehe ich mit großem Interesse entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus dem Hochsauerland


PS.
Das alles können Sie in meinem Blog unter dieser Adresse:


http://politikparadox.blogspot.de/2013/08/gunther-jauch-ist-wieder-da-und-auch.html nachlesen.
 

Klar ist das nicht gerade ein Ruhmesblatt des Ex-CDU-Vorsitzenden der schon immer gerne ohne Parlament entschieden hat, klar sollen das möglichst wenige wissen, gerade jetzt vor der Wahl, aber es wird doch nicht dadurch ungeschehen, dass man die Erwähnung wegzensiert.

Genau wie Sie stehe ich nämlich auch zu "uneingeschränkter Pressefreiheit in Deutschland" weil das doch die "Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates" ist.


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